• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verdienstausfall in Zukunft

bibo

Nutzer
Registriert seit
19 Juni 2008
Beiträge
5
Guten Tag,

ich hatte einen Unfall im Jahr 2002,ich wurde von einem Auto unverschuldet angefahren und erlitt Knochenbruche etc. Ich war damals Studentin, aber bis zu dem Unfall hatte ich keine Leistungsnachweise,nach dem Unfall hatte ich 4 Semesterausfall,dann habe ich zwei Scheine erworben,aber durch mangelnde Durchhaltekraft und Konzentrationsstörungen habe ich das Studium abgebrochen.
Die Versicherung will nicht anerkennen, das Studiumabbruch unfallbedingt war, weil ich vor dem Unfall keine Leistungen hatte, ich behaupte aber,dass ich "alle Zeit der Welt" hatte,ich bekamm keinen Bafög und keine Unterstützung von den Eltern. Mein Anwalt behauptet auch, dass wir die Beweislast haben, falls wir zur Gericht gehen. Kann mir jemand helfen,ob das wirklich so ist, denn ich habe von anderem gehört, es wurde mir schon reichen, das ich zu dem Zeitpunkt des Unfalls immatriekuliert war und falls es so ist, wie wird die Verdienstausfall für die Zuckunft berechnen?

Vielen Dank
LG bibo
 
Hallo,

Der Job des Anwalts ist, eine Klageschrift zu formulieren und wer klagt muss beweisen.

Ich sehe das genauso wie Du. Die Versicherung muss bereit sein, aufgrund fiktiver, pauschaler Angaben abzurechnen.

Die Anwaltmannschaft der Versicherung ist überflüssig.

In vier Semestern schafft man einen Bachelor Abschluss. Der ist zwischen 10' und sagen wir mal 50' EUR wert.

Sag doch einfach der Versicherung konkret, was Du forderst. FIKTIV UND PAUSCHAL sind hier die Schlagworte.
Auf was anderes läßt Du dich nicht ein. Dann investiert du noch mal 50 EUR: Amtsgericht -> Mahnbescheid ausfüllen und gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Die Versicherung zahlt und verzichtet auf einen Prozess, die Versicherung legt Widerspruch (zu Schritt 2) ein und Du kannst prozessieren, oder die Versicherung stellt sich blind und taub, und nach 6 Monaten kannst Du vollstrecken.

Bei Widerspruch erläßt du lieber einen neuen gerichtlichen Mahnbescheid. sonst sind die Gerichtskosten zu hoch. Diesmal Sachschäden. Strumpfhose gerissen;-)) Schadenshöhe: 20 EUR.

Du musst den Leuten in der Schadensabteilung sowie der Rechtsanwaltmanschaft klar machen, dass Du sogar
ziemlich verrückt bist.:eek::D:eek::rolleyes::)

Vergiss einen ordentlichen Prozess gegen die Versicherung. Schließ die Sache ab, kauf Dir eine Aktie, geh auf die Aktionärsversammlung, such Dir wahllos eine paar Aktionäre aus, die so wie Steuerhinterzieher gucken, und schwärz sie anonym beim Finanzamt an.
Da kannst Du auch noch Geld rausschlagen. Mehr unter...
www.steuerverrat.de

Ich kann Dir gerne erklären, wie so ein gerichtlicher Mahnbescheid ausgefüllt wird.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo du Rebell,

dein Beitrag klingt an sich schlüssig, aber:

- es entstehen Kosten für den Mahnbescheid und jeden weiteren
- die Klageschrift ist spätestens fällig, wenn die Versicherung Widerspruch gegen den MB einreicht und in das streigige Verfahren will (kreuzt man dies im MB nicht mit an, ist der Widerspruch vorprogrammiert). Und da jede Versicherung mittlerweile eine Rechtsabteilung hat, ist anzunehmen das Widerspruch eingelegt wird. Das ist nur ein Kreuzchen und EUR 0,55 für ne Briefmarke.

Im übrigen kann man 2 Wochen nach Zustellung den Vollstreckungsbescheid beantragen und damit vollstrecken, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Keine Ahnung wo du die 6 Monate aus deinem Beitrag hernimmst. Fachkenntnis scheint es wohl nicht sein.

Ich würde bibo zu dem von dir vorgeschlagenen Weg nicht raten. Der wirft nur unnötige Kosten auf.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

dein Beitrag klingt an sich schlüssig, aber:

- es entstehen Kosten für den Mahnbescheid und jeden weiteren
- die Klageschrift ist spätestens fällig, wenn die Versicherung Widerspruch gegen den MB einreicht und in das streigige Verfahren will (kreuzt man dies im MB nicht mit an, ist der Widerspruch vorprogrammiert). Und da jede Versicherung mittlerweile eine Rechtsabteilung hat, ist anzunehmen das Widerspruch eingelegt wird. Das ist nur ein Kreuzchen und EUR 0,55 für ne Briefmarke.
Hallo Jens,

Es geht hier um pauschale Forderungen. Diese Forderung wird durch den Mahnbescheid öffentlich gemacht. Das ist schon mal ein Ergebnis. Kostet nur 50€.

Im übrigen kann man 2 Wochen nach Zustellung den Vollstreckungsbescheid beantragen und damit vollstrecken, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Keine Ahnung wo du die 6 Monate aus deinem Beitrag hernimmst. Fachkenntnis scheint es wohl nicht sein.
Du hast natürlich Recht. Innerhalb von 6 Monaten. Am letztem Tag. Leopard um 180° drehen, und auf gehts:D. Nach 5,5 Monaten schläft der Gegener und merkt gar nicht, dass ein Leopard vor seiner Tür steht und zwangsvollstreckt.
Ich würde bibo zu dem von dir vorgeschlagenen Weg nicht raten. Der wirft nur unnötige Kosten auf.

Gruß Jens

Ich würde bibo raten, ihrem Rechtsanwalt zu glauben, dass die Beweisführung zu schwer ist. Das Prozesskostenrisiko ist zu hoch.
Ich würde lieber 2 mal 50 EUR investieren, um mit einer möglichen Quote von 1:100 bis 1:500 sehr befriedigt den Fall abzuschließen.
Dafür drücke ich bibo die Daumen.
 
Hallo,

warum soll ich 5,5 Monate mit der ZV warten? Entweder die Partei legt Widerspruch ein oder nicht. Wenn nicht, kann ich auch gleich den VB beantragen.

Des Weiteren wird eine Forderung nicht öffentlich, sondern rechtshängig gemacht.

Bin immer noch nicht von deiner Verfahrensweise überzeugt, meine Erfahrungen sprechen dagegen, halte die 2 mal EUR 50,00 für rausgeschmissenes Geld.

Gruß Jens
 
Die Chance, dass riba ihre 10' EUR bekommt liegen besser als wenn sie nichts tut. Und wenn sie nichts unternimmt, kann sie die Sache nicht abschließen.

Mit den 50 EUR hat sie alles versucht, was geht. Und das sogar auf dem ordentlichen Rechtsweg.

Und die Leute im Gericht sind ja schließlich auch Menschen. Schließlich steht da "pauschal" und "fiktiv". Vielleicht landet der Brief mit dem Kreuzchen ja unbearbeitet und in Streifen geschnitten auf der Müllkippe.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

dann wirft sie ja gutes Geld noch schlechtem hinterher.

Außerdem wäre da ja auch noch die Verjährung zu prüfen...

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

Ja, stimmt. Bei Personenschaden sind es 30 Jahre, oder?

Für nur 50,00 EUR hat sie eine Hausnummer für eine evtl. spätere Zahlung festgesetzt.

Wohlmöglich steht ribas Forderung sogar in der Bilanz, wenn sie (die Versicherung) ordnungsgemäß bucht.

Ich stelle mir die handelsrechtliche Bilanz von Haftpflichtversicherungen schon heute sehr falsch vor. Wie leicht sie (die Versicherung) ihren steuer- und handelsrechtlichen Gewinn durch Personenschäden manipulieren kann. Das ist ja sehr verdächtig und nicht mit der alten Ansparabschreibung, wo der Gewinn geschmälert aber niemals investiert wurde, zu vergleichen. Wenn Unfallopfer offen sagen würden, dass ihnen das Prozesskostenrisiko zu hoch war, dann könnten sie evtl. über Steuerverrat Provisionen kassieren. Für Provisionen braucht man Beweise. Beweis sind die Puzzelteile der einzelnen Personenschäden einerseits; anderseits die veröffentliche Bilanz.

50 EUR ist eine gute Investition.


Viele Grüße, und Danke für den Tipp mit dem Zitieren, liebe Seenixe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Personenschaden Rebellen ,
Vielleicht wäre es möglich, nicht jeden Artikel vollständig in den nachfolgenden zu kopieren.
Es nervt wirklich.
Meinst Du, wenn man sich die Sachen anschaut würde man wegen des Zusammenhanges die Sachen nicht lesen, die davor stehen?
 
Vorsicht Jens,

Personenschaden Rebell hat ein Praktikum bei einem Steuerberater gemacht und sucht Gründungsmitglieder für eine Stiftung die den Versicherern zeigt, wo es lang geht – der kennt sich nicht nur im Stiftungsrecht aus, der wird auch wissen, wie man ohne Rechtsgrundlage mit einem Mahnbescheid Geld von Versicherern bekommt.

www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=6846

Wenn es nicht so traurig währe, könnte man über die Figuren lachen, die hier im Auftrag der Versicherungswirtschaft das Forum stören wollen.

Gruß
Luise
 
Hallo bibo,

Du hattest vor sechs Jahren bei einem Unfall Knochenbrüche erlitten, nach vier Semestern Unterbrechung das Studium mangels Durchhaltekraft und Konzentrationsstörungen aufgegeben.

Was waren das für Knochenbrüche, die so nachhaltig die Durchhaltekraft und die Konzentration beeinträchtigen ?

Gruß
Luise
 
Top