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Verdienstausfall bei Arbeitsplatzwechsel

emma1

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 März 2012
Beiträge
311
Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal Eure Meinung, Eure Erfahrungen, Eurer Mitdenken :confused:.

Zu den Fakten:
- 2011 fremdverschuldeter Verkehrsunfall, Komplikationen: inkomplette hohe Querschnttlähmung, Rollifahrer
- 2012 Arbeitseinstieg an einem neuen Arbeitsplatz mit hoher Qualifizierung (dieser war schon vor dem Unfall geplant)
anstatt Vollzeit dann nur mit ca. 50% aufgrund der unfallbedingten Einschränkungen
- 2017 Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz aufgrund eines langen Krankheitsausfalles und weiterer kleiner Krankheitsausfälle (alle unfallbedingt)
- Herbst 2017 Beginn am Arbeitsplatz, nach kurzer Zeit krank geworden (Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht, außerdem inhaltlich weit unter meinen Qualifikationen)
- seither krankgeschrieben und auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz
- teilweise Erwerbsminderungsrente DRV
- Verdienstausfall durch die gegnerische HPV bis 2014 bezahlt, seither hänge ich in der Gedulds-, Schriftsatz-, Gutachten-, Prüfungsschleife...
- im von der gegnerischen HPV beauftragten Gutachten wird eine MdE von 100% angegeben

Die Versetzung lief sehr fragwürdig ab. Ich habe aber nach Rücksprache mit Anwalt und Integrationsamt sowie unter Abwägung verschiedenster Faktoren beschlossen, juristisch nicht dagegen vorzugehen.
Mein guter Wille war da, es am neuen Arbeitsplatz zu versuchen. Die Rahmenbedingungen waren von Anfang an schwierig und mein Körper zeigte mir schnell die Grenzen des Machbaren auf. Es hat auch noch ein Gespräch mit meinem Chef stattgefunden, in dem er mir mitteilte, dass auch ihm jetzt klar sei, dass der Arbeitsplatz aus physischer Sicht für mich nicht geeignet sei. Im weiteren Verlauf deutete er mir an, dass eine weitere Versetzung versucht werden kann, aber dies möglicherweise mit einer noch weiteren inhaltlichen Herabqualifizierung von Statten gehen wird. Es ging so Richtung "Briefmarkenabschlecken".
Damit war bei mir Schicht im Schacht. Seither bin ich krankgeschrieben.

Nun verläuft die Arbeitsplatzsuche recht erfolgreich. Eine erste Zusage habe ich bereits in der Tasche, auf eine weitere Rückmeldung (mein Favorit) warte ich gerade noch.
Beim zugesagten Arbeitsplatz handelt es sich allerdings nur um eine 40%-Stelle. Außerdem werde ich, da meine Weiterbildungen dort nicht zum Zuge kommen, gehaltsmäßig ziemlich zurückgestuft. Dies bedeutet für mich natürlich monatliche finanzielle Einbußen.

Es stellt sich nun die Frage, ob die gegnerische HPV diese Einbußen nun auch ersetzen muss (sollte ich diese Stelle antreten)?
Laut meinem Anwalt nur, wenn der Arbeitsplatzwechsel aufgrund der Behinderung stattfindet. Es wäre natürlich gut, wenn ich vom Arbeitgeber schriftlich erhalte, dass die Versetzung krankheitsbedingt erfolgte, der neue Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht ist und ein anderer adäquater Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.
Ich glaube kaum, dass mir mein Arbeitgeber so etwas ausstellt, denn damit würden sie sich ja ins eigene Fleisch schneiden. Es handelt sich um einen recht großen Arbeitgeber und eigentlich ist es eine Schande, mich nicht "adäquat" einzusetzen.

Ich bin gerade völlig durcheinander. Es kann doch nicht sein, dass mir die gegnerische HPV vollen Verdienstausfall zahlen müsste, wenn ich in volle Erwerbsminderung gehen würde (welche ich sicher durchbringen würde). Aber wenn ich versuche, wieder in ein wenig Lohn und Brot zu kommen, dann nicht bzw. nur mit viel Beweisaufwand?

Wie kann ich der HPV beweisen, dass der Arbeitsplatzwechsel behinderungsbedingt ist, damit sie mir auch den eventuell auf mich zukommenden weiteren Verdienstausfall ersetzen muss?

Hätte ich den "Briefmarkenjob" annehmen müssen, auch wenn dies weit unter meinen Qualifikationen liegt?

Fragen über Fragen. Verwirrung in meine Kopf. Vielleicht könnt Ihr mich wieder sortieren :).

Gute Nacht
Emma
 
hallo Emma,

du schreibst "Es handelt sich um einen recht großen Arbeitgeber" - es werden personalakten geführt und vll auch mitarbeitergespräche, vor allem in solchen fällen, denn der AG hält dies sicher auch fest, um sich abzusichern. in diese personalakte hast du ein einsichtsrecht.
mache von dem recht gebrauch und stelle fest, ob es hier nicht einen bezug und hinweis gibt, der in die richtung weist, der dir den grund liefern kann. darauf könntet du dich beziehen und entsprechend begründen und nachweisen. sonst solltest du versuchen, bei kollegen diesbezügliche aussagen (im beisein dritter zur bestätigung) zu bekommen.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Emma 1!

Ich antworte auf das Thema "Briefmarken-Abschleck-Job":

01
Oft hört man: Man muss seine Arbeitskraft verwerten. Alles, was zumutbar ist, muss man annehmen.

02
Diese Behauptung ist verführerisch und falsch.

Verführerisch ist sie deswegen, weil viele Leute wissen: Wer Arbeitslosengeld haben will, muss praktisch jede Arbeit annehmen. Das stimmt sogar, aber nur dann, wenn es um Arbeitslosengeldanträge geht (SGB III), nicht, wenn es um Schadensersatz nach Unfallverletzung geht: Da gelten nciht die Regeln des SGB II, da gilt § 249 BGB! Man muss schon im richtigen Gesetz suchen!

Falsch ist es deshalb: Der Job muss zumutbar sein. Zumutbar ist ein Job, der

- etwa den gleichen Stundenlohn und
- etwa die gleiche Verantwortung und
-etwa den gleichen sozialen Status

bietet.


03
Im BGB-Kommentar von Prütting (einem BGH-Richter) steht wörtlich:

"Wenn die Berufsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, muss der Geschädigte in einen zumutbaren anderen Beruf wechseln, dessen Vergütung und soziale Wertschätzung nicht spürbar unter derjenigen des alten Berufs liegt (OLG Hamm VersR 92, 1120).")

04
Pardey, Berechnung von Personenschäden, 2. Aufl., RNr. 751:

"Ein sozialer Abstieg muss im Interesse des Schädigers nicht ertragen werden".

05
So auch die Rechtsprechung:

(I) BGH VersR 91/596:

Der Geschädigte war ein Metallflugzeugbauer. Das ist ein Lehrberuf. Er brauchte sich nicht auf die Tätigkeit eines angelernten "Endoskopiemechanikers" verweisen lassen: Statusverlust, weil nicht auf Gelerntenniveau!

(II) OLG Frankfurt NZV 91/188:

Da war einer Lehrling. Er wollte Geselle des Heizungs- und Lüftungsbauerhandwerks werden und wäre es voraussichtlich auch geworden. Ging wegen seines Unfalles nicht mehr. Doch auf eine Tätigkeit als "Ungelernter Helfer im Heizungsbau" brauchte er sich nicht verweisen zu lassen. Unzumutbarer Statusverlust.

(III)
Ähnlich BGH NZV 94/63: Da war eine, die wollte Kindergarten-Erzieherin werden. Der Unfall machtes es unmöglich, Sie arbeitete dann nach dem Unfall im Kindergarten als ungelernte Helferin. BGH dazu: Unzumutbar!


In der Art gibt es zahlreiche Urteile. Ob Kammergericht Berlin (NZV 02/97) oder das OLG Naumburg, LG Augsburg.....


Fazit: Briefmarkenabschleck-Job? Nein.

Es verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht, das zu unterlassen, wenn man vorher ein Facharbeiter oder was "höheres" war.

06
Und wenn man's trotzdem tut-?

Dann darf man den so verdienten Lohn nicht als "Abzugsposten bei der Schadensberechnung" abziehen! Auch da gibt's einen kleinen Berg an Urteilen.

ISLÄNDER
 
Guten Morgen Emma,

ich würde zuerst mal das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen und ihm Deine Situation erklären. Bestimmt ist er bereit, Dir zu bestätigen, dass ein behindertengerechter Arbeitsplatz im Rahmen Deiner bisherigen Tätigkeit und Qualifikation so nicht existiert und auch nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand geschaffen werden kann. Da Du wie Isländer geschrieben hat, ja eine Bescheinigung brauchst, die auf Deine Qualifikation abgestimmt ist, läuft der Arbeitgeber auch nicht Gefahr im Sinne der Gleichberechtigung Ärger zu bekommen. Du willst ja nicht den Arbeitgeber verklagen sondern den Ärger mit der Versicherung aus dem Weg räumen und zu Deine, Recht kommen.

Gruss
Scheitholz
 
Guten Morgen,

es werden personalakten geführt und vll auch mitarbeitergespräche, vor allem in solchen fällen, denn der AG hält dies sicher auch fest, um sich abzusichern. in diese personalakte hast du ein einsichtsrecht.
Ich habe von diesem Einsichtsrecht bereits Gebrauch gemacht. Ich hatte den AG gebeten, mir eine Kopie des Protokolls des Versetzungsgespräches zukommen zu lassen. Nachdem dies nicht geschehen ist, habe ich Einsicht in meine Akte genommen.
Leider befindet sich dort drin keine einzige Zeile zu der Versetzung bzw. zu den Gründen. Lediglich Formulare bezüglich organisatorischen Dingen der Versetzung. Kopien wurden mir verweigert.
Da die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagementes nicht stattgefunden hat, gibt es auch hierzu keine Protokolle oder ähnliches.
Ich habe natürlich Kollegen, die miterlebt haben, wie die Versetzung von Statten ging. Ich musste noch am gleichen Tag meinen Schreibtisch räumen und war am Rande der Verzweiflung, da vorher nie irgendeine Andeutung oder ein Gespräch stattgefunden hat.
Ich war beim Personalrat und bei der Schwerbehindertenvertretung, hier war eine Kollegin mit dabei. Der Rest hat eben nur die Auswirkungen mitbekommen, nicht die Inhalte des Gesprächs. Im Versetzungsgespräch selber war ich alleine. Ich wurde sozusagen von einem normalen Termin umgeleitet und ohne Vorwarnung in dieses Gespräch katapultiert.

Falsch ist es deshalb: Der Job muss zumutbar sein. Zumutbar ist ein Job, der
- etwa den gleichen Stundenlohn und
- etwa die gleiche Verantwortung und
-etwa den gleichen sozialen Status
bietet.
Fazit: Briefmarkenabschleck-Job? Nein.
Vielen Dank Isländer für Deine sehr hilfreichen Aussagen und die passenden Urteile dazu. Da sehe ich doch gleich wieder zuversichtlicher in die Zukunft. Es gibt Menschen, die machen halt irgendeine Arbeit und gehen nach Hause und sind zufrieden. Ich habe für mich gemerkt, dass ich schon eine gewisse Herausforderung brauche sowie das Ausreizen meiner Qualifikationen. Sonst gehe ich ein "wia a Priemele".
Das ist auch der Grund, warum ich trotz meiner Einschränkungen weiter arbeiten gehen möchte.

ich würde zuerst mal das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen und ihm Deine Situation erklären. Bestimmt ist er bereit, Dir zu bestätigen, dass ein behindertengerechter Arbeitsplatz im Rahmen Deiner bisherigen Tätigkeit und Qualifikation so nicht existiert und auch nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand geschaffen werden kann.
Das werde ich jetzt auch erst mal so versuchen. Mit meinem Chef kann ich eigentlich (wieder) ganz gut reden, nur verweist der bei solchen Sachen an die Personalabteilung und da stockt es dann...
Aber Dein Satz ist gut! So gibt sich der AG eben nicht die Blöße, dass er mir keinen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Diesen Satz werde ich so mal in meine Anfrage mit reinpacken.

Vielen Dank und liebe Grüße
Emma
 
Hallo Zusammen,

mittlerweile habe ich einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber erhalten, der nur noch auf meine Unterschrift wartet.

Nun wollte ich beim aktuellen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen und gleichzeitig eine Bestätigung einholen, in der steht, dass man mir keinen behinderungsgerechten, adäquaten (den Qualifikationen entsprechenden) Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Die Formulierung war so (ähnlich), wie "Scheitholz" vorgeschlagen hat.
Nun habe ich kein Glück, die Personaleitung stellt sich quer. Man kann mir zwar bestätigen, dass die Versetzung erforderlich war aufgrund meiner "langen Abwesenheiten", aber die Versetzung sei auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erfolgt bei unverändertem Arbeitsvertrag.

Wer beurteilt eigentlich, ob ein Arbeitsplatz für mich behindertengerecht ist?

Auch mein Anwalt hatte mittlerweile Kontakt mit der Personalabteilung und ihnen erklärt, worum es geht. Leider hat auch das nichts gebracht.

Viele Grüße
Emma
 
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