hallo,
ich bin gerade dabei meinen Anwalt zu verklagen, weil er 1986 keinen Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und sonstiges geltend gemacht hat.
Ganz kurz
1991 -Abfindungsvergleich Schmerzensgeld, materielle Schaden für zukunft ausgenomen
1996 - ein schreiben meinerseits mit der Bitte um Aufklärung welche Schäden ich melden sollte
1998 - schadenersatz wegen Benzinmehrverbrauch eingeklagt durch den gleichen Anwalt
2001 - erneut eine Sache
2004 - wieder eine Schadensersatzklage. Im Rahmen dieses Verfahrens habe ich selbst erkannt, dass es einige Positionen gibt die noch nie eingeklagt wurden.
Mandatsbeendigung in 2005 und neuer Anwalt, der auch nicht der beste zu sein scheint. Tut sich schwer meinen alten Anwalt zu verklagen (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Ich bin der Meinung zwischen mir und meinem Anwalt hat eine Art Dauermandat bestanden und somit dürfte es zu keiner eigentlichen Verjährung gekommen sein.
Selbst wenn 1991 die Mandatsbeendigung war, habe ich innerhalb der Sekündärhaftung wieder ein vermehrtes Bedürfnis angezeigt, darauf müsste die Verjährung unterbrochen sein.
Wann müsste der Verdienstausfall geltend gemacht werden. in dem Jahr wo er entstand (1986 - 1987) oder später?
Ich habe das Problem, dass der Unfallgegner bei der Allianz seine Haftpflichtversicherung hat und mein alter Anwalt bei der allianz seine Berufshaftpflicht. Also ich bin auch Allianz geplagt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Glaube
ich bin gerade dabei meinen Anwalt zu verklagen, weil er 1986 keinen Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und sonstiges geltend gemacht hat.
Ganz kurz
1991 -Abfindungsvergleich Schmerzensgeld, materielle Schaden für zukunft ausgenomen
1996 - ein schreiben meinerseits mit der Bitte um Aufklärung welche Schäden ich melden sollte
1998 - schadenersatz wegen Benzinmehrverbrauch eingeklagt durch den gleichen Anwalt
2001 - erneut eine Sache
2004 - wieder eine Schadensersatzklage. Im Rahmen dieses Verfahrens habe ich selbst erkannt, dass es einige Positionen gibt die noch nie eingeklagt wurden.
Mandatsbeendigung in 2005 und neuer Anwalt, der auch nicht der beste zu sein scheint. Tut sich schwer meinen alten Anwalt zu verklagen (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Ich bin der Meinung zwischen mir und meinem Anwalt hat eine Art Dauermandat bestanden und somit dürfte es zu keiner eigentlichen Verjährung gekommen sein.
Selbst wenn 1991 die Mandatsbeendigung war, habe ich innerhalb der Sekündärhaftung wieder ein vermehrtes Bedürfnis angezeigt, darauf müsste die Verjährung unterbrochen sein.
Wann müsste der Verdienstausfall geltend gemacht werden. in dem Jahr wo er entstand (1986 - 1987) oder später?
Ich habe das Problem, dass der Unfallgegner bei der Allianz seine Haftpflichtversicherung hat und mein alter Anwalt bei der allianz seine Berufshaftpflicht. Also ich bin auch Allianz geplagt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Glaube