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Verdienstausfall - Anwaltshaftung

Jedenfalls meine Frage an die Experts hier:
Jetzt wo die Versicherung endlich die Kausalität bestätigt, zahlen die denn auch die Anwaltskosten?

Grundsätzlich ja. Die Kosten der Rechtsverfolgung gehören zu den Schadensfolgen. Deshalb werden diese in der Regel (in Abhängigkeit von der Höhe des geleisteten Schadenersatzes) auch ohne große Probleme vom Versicherer gezahlt.

Gruß aus Frankfurt
Dr. Alexander T. Schäfer
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hi, jens
zitat:

""Bei Mandatsverhältnissen, die eine Prozessvertretung zum Gegenstand haben, endet das Mandat regelmäßig, nämlich dann, wenn der Prozessanwalt, wie hier, nicht auch mit der Vertretung in der Rechtsmittelinstanz beauftragt wird, mit der die Instanz abschließenden Entscheidung und der sich daran anschließenden Belehrungspflichten über Rechtsmittel etc. durch den Rechtsanwalt (vgl. Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl. 2003, Rn. 125; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. III, Rn. 98)."

sehr interessant.
habe einen ra betraut in vorgerichtl.angelegenheit.
ging dann zum lg.
dann zum olg
er hatte keine vollmacht fürs olg.
den ra. kannte ich nicht.
durfte noch nicht mal mit dem telefonieren!.
er verwies mich auf meinen ra, von dem er den auftrag hatte.
klar doch - prozess verloren -

und , jens, wie?
ist das rechtens?
mfg
pussi
 
Hallo pussi,

liest sich wie eine Untervollmacht, deren Erteilung meistens in einer Standartvollmacht mit enthalten ist. Das gleiche gilt auch für weitere Rechtszüge, Einlegung von Rechtsmitteln, etc. Warum dieser dich aber an "Auftraggeber " abweist, ist mir schleierhaft.

Im anderen Beitrag hattest du doch aber geschrieben, dass du beide Instanzen gewonnen hast?

Gruß Jens
 
hallo, jens
ich tanze leider auf mehreren hochzeiten.
die beiden gewonnenen instanzen haben nichts mit meinem unfall zu tun.
mfg
pussi
 
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