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Verdienstausfall - Abzug der Versicherung?

robby

Nutzer
Registriert seit
2 Nov. 2007
Beiträge
6
Hallo Ihr Lieben,

ich habe die ganze Nacht gesucht und nicht gefunden, nun liegt meine Hoffnung bei den Weisen.

Die Versicherung hat nunmehr mitgeteilt, dass von dem Nettobetrag des errechneten Verdienstausfallschaden ein nochmahliger Abzug von 10% abzugfähig ist. Die Begründung liegt wohl zum einem in einem neuem Gerichtsurteil
..und zum anderem darin begründet, dass das Unfallopfer nicht mehr arbeiten kann und die zusätzlichen Kosten für neue Bekleidung nicht mehr anfallen?

Kann mir jemand etwas über das Urteil sagen?, und wo mann es nachlesen kann?

Mir stehen ehrlich gesagt die Haare zu BERGE! und mein Kampfesgeist löst sich langsam auf.

Habt Dank für Eure Mühe!

Robby
 
Hallo Robby,

unter der folgenden Adresse (OLG Celle)


http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4


links das Aktenzeichen 14 U 58/05 eingeben.

Grüße

Siegfried21


Gericht: OLG Celle, 14. Zivilsenat
Typ, AZ: Urteil, 14 U 58/05
Datum:
Sachgebiet: Bürgerliches Recht
Normen: BGB § 842, BGB § 249, BGB § 252
Leitsatz: Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens ist eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen
anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des noch zu
ersetzenden entgangenen Verdienstes nach einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens ermittelt
werden. Dieser Prozentsatz lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist wiederum vom jeweiligen Fall abhängig.
 
Hallo Robby,

der Verdienstausfallschaden errechnet sich aus dem Nettoverdienst abzüglich ersparter Aufwendungen.

Was ist mit Kosten für neue Bekleidung gemeint ? Sollte damit nicht mehr erforderliche Berufsbekleidung gemeint sein, wäre ein im einzelnen nachzuweisender Abzug gerechtfertigt. Bei einer Berufstätigkeit in „ziviler“ Kleidung könnte ich mir auch einen Abzug vorstellen, 10 % erscheinen mir aber viel, hängt natürlich von der früheren Tätigkeit ab.

Gruß
Luise
 
Hallo Ihr Lieben,

Ich bin Euch so dankbar für die Informationen. Vielen Dank an Euch.

Es ist sehr schwierig für einen normalen Menschen, da durchzuschauen. Da bezieht sich eine Versicherung auf einen Abzug mit einen Hinweis auf ein Urteil. Leider ist man als Laie damit völlig überfordert und macht sich selber verrückt. Mann verbringt mehr Zeit mit dem Recht, als sich auf seine Gesundheit zu konzentrieren.

Der Abzug wurde wegen ganz normaler Bekleidung für Freizeit sowie der Fahrtkosten zur Arbeit begründet.
Mal sehen, was noch auf uns Unfallopfer zukommt. Ich befürchte nix gutes.

Vielen Dank nochmals:)

LG
Robby
 
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