Hallo Ihr Lieben,
ich habe die ganze Nacht gesucht und nicht gefunden, nun liegt meine Hoffnung bei den Weisen.
Die Versicherung hat nunmehr mitgeteilt, dass von dem Nettobetrag des errechneten Verdienstausfallschaden ein nochmahliger Abzug von 10% abzugfähig ist. Die Begründung liegt wohl zum einem in einem neuem Gerichtsurteil
..und zum anderem darin begründet, dass das Unfallopfer nicht mehr arbeiten kann und die zusätzlichen Kosten für neue Bekleidung nicht mehr anfallen?
Kann mir jemand etwas über das Urteil sagen?, und wo mann es nachlesen kann?
Mir stehen ehrlich gesagt die Haare zu BERGE! und mein Kampfesgeist löst sich langsam auf.
Habt Dank für Eure Mühe!
Robby
ich habe die ganze Nacht gesucht und nicht gefunden, nun liegt meine Hoffnung bei den Weisen.
Die Versicherung hat nunmehr mitgeteilt, dass von dem Nettobetrag des errechneten Verdienstausfallschaden ein nochmahliger Abzug von 10% abzugfähig ist. Die Begründung liegt wohl zum einem in einem neuem Gerichtsurteil
..und zum anderem darin begründet, dass das Unfallopfer nicht mehr arbeiten kann und die zusätzlichen Kosten für neue Bekleidung nicht mehr anfallen?
Kann mir jemand etwas über das Urteil sagen?, und wo mann es nachlesen kann?
Mir stehen ehrlich gesagt die Haare zu BERGE! und mein Kampfesgeist löst sich langsam auf.
Habt Dank für Eure Mühe!
Robby