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Verbrennungen - private Versicherung macht Probleme

EBI

Mitglied
Registriert seit
19 Nov. 2006
Beiträge
36
Hallo,

hatte September 2004 einen Arbeitsunfall bei dem ich mir Verbrennungen von 45% KOF. (2.-und 3-gradig) zugezogen habe.

Auf der Intensivstation des behandelnden Krankenhauses habe ich mir den MRSA-Keim eingefangen. Leider wurde dies nicht rechtzeitig erkannt und behandelt. Dieser Keim hat sich in meiner li.Schulter abgesetzt und mir das Schultergelenk und den Muskel zerstört.

Von meiner BG und meiner privaten Unfallversicherung wurden mir für die Verbrennungen ein MDE von 35% zuerkannt.
Die BG hat mir zuerst einen Gesamt-MDE von 45% zugestanden. Da nicht alle Beschwerden berücksichtigt wurden, habe ich Einspruch eingelegt. Nach diversen Nachuntersuchungen beläuft sich mein MDE derzeit auf 65%.
Meine private UV verzögert durch allerlei Tricks die Gesamtbewertung und hat bisher nur die Verbrennungsverletzungen anerkannt und einen Teil der Versicherungssumme ausbezahlt.
 
Hallo EBI,

Herzlich Willkommen im Forum. Wenn die Private Unfallversicherung nicht will, hilft meist schon die Klageandrohung oder notfalls eben die Klage vor dem Zivilgericht. Dies geht auch viel schneller als vor dem Sozialgericht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo EBI,

MdE und Grad der Invalidität haben nichts miteinander zu tun.

Zur PUV und Invalidität.
Du hast Dir bei der Heilbehandlung Keime eingefangen:

Eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten ist bei der Bewertung der Invalidität zu berücksichtigen.

BGH, Urteil vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03

http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidung/ Aktenzeichen: IV ZR 237/03​
Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sein, welche AUB ist vereinbart ?

Gruß
Luise
 
Hallo,

habe der Versicherung mit Klage gedroht, jetzt bewegt sich was.
Soll demnächst zur abschließenden Begutachtung in die BG-Klinik Ludwigshafen. Mal sehen was dabei herauskommt.

Meine private UV ist nach AUB 2000 abgeschlossen.
 
Hallo Ebi,

ich habe fast das gleiche durch. Ich hatte November 2004 einen Starkstromunfall mit Verbrennungen von 41% KOF.
Warst Du bei einem Gutachter der Verbrennungsmediziner ist? Der MdE Deiner Privaten Unfallversicherung kommt mir etwas wenig vor.
Ich habe mal gehört das der MdE eigentlich genau so hoch ist wie die verbrannte KOF.
Ich habe mein Gutachten noch vor mir und kann Dir daher keinen direkten Vergleich bieten.
Was ich Dir sagen kann ist, das die meisten Versicherungen 3 Jahre Zeit haben um eine Abschlußbegutachtung zu erstellen. Müsste aber in Deinen AGBs stehen.

MfG
Mika
 
Hallo EBI,

sollte in der Gliedertaxe Deiner AUB 2000 stehen:

„...... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk ..... „

dürfte es sich um eine unklare Klausel handeln, siehe

BGH, Urteil vom 24. Mai 2006 - IV ZR 203/03

http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidung/ Aktenzeichen: IV ZR 203/03

Wenn „Schultergelenk und den Muskel zerstört“ sein sollten, der Arm im Schultergelenk Funktionsunfähigkeit ist, beträgt der Invaliditätsgrad alleine hierfür 70 %. Hinzu kommen die Invaliditätsgrade für die Verbrennungen, könnte zusammen an die 100 % werden. Die MdE von 65 % gibt ja so eine grobe Richtung, hat aber nichts mit der Invalidität zu tun.

Gruß
Luise
 
Hallo Mika,

Der MdE Deiner Privaten Unfallversicherung kommt mir etwas wenig vor.

In der PUV gibt es keine MdE, zudem ist die MdE mit 65 nicht gering.

Ich habe mal gehört das der MdE eigentlich genau so hoch ist wie die verbrannte KOF.

Was man so alles hört !

Was ich Dir sagen kann ist, das die meisten Versicherungen 3 Jahre Zeit haben um eine Abschlußbegutachtung zu erstellen. Müsste aber in Deinen AGBs stehen.

Die 3-Jahresfrist steht in allen Versicherungsverträgen und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie soll verhindern, dass Versicherungen die Regulierung ins Unendliche verzögern können.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

erst einmal Danke für Deine Korrektur. Dann formuliere ich es mal anders. Der GdB der PUV ist meiner Meinung nach gering beurteilt für 45% verbrannte KOF.
Aber ich denke, die meisten Gutachten an sich, sind immer gering beurteilt aus der Sicht des Unfallopfers. Schön Abend noch.

MfG
Mika
 
Hallo Luise,

hab im Versicherungsschein nachgeschaut.
Da steht:
Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
- Arm im Schultergelenk 70%

Danke für den angegebenen Link. Habe leider zurzeit Probleme die Seite aufzurufen, werde ich aber nachholen.

Was meine MDE von 35% für die Brandverletzungen betrifft, die ich von der BG und meiner PUV bekommen habe, bin ich eigentlich zufrieden.
Auch mit der Gesamt-MDE von 65% von der BG bin ich nicht unzufrieden.
Habe vor dem Unfall gut verdient, habe dementsprechend jetzt auch eine gute BG-Rente.
Für alle zur Info:
BG-Rente errechnet sich folgendermaßen
z.B. Jahresverdienst vor dem Arbeitsunfall = 30000€
davon 2/3 = 20000€ entspricht der Jahresrente bei einer MDE von 100%
Bei einer MDE von 50% wär die Jahresrente 10000€ ( 50% von 20000€ )
 
Hallo EBI,

um die langen Sätze in den Versicherungsbedingungen richtig zu verstehen muß man sie auf ein verständliches Maß kürzen und umstellen.

Aus

„Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
- Arm im Schultergelenk 70%“

wird

„Bei Funktionsunfähigkeit eines Arm im Schultergelenk gilt ausschließlich der Invaliditätsgrad 70%“




Was meine MDE von 35% für die Brandverletzungen betrifft, die ich von der BG und meiner PUV bekommen habe, bin ich eigentlich zufrieden.

Nochmals: Grad der Behinderung (GdB), Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Grad der Invalidität sind völlig unterschiedliche Begriffe und haben nichts miteinander zu tun. In der PUV gibt es kein GdB, keine MdE, sondern nur Grad der Invalidität.

Gruß
Luise
 
Hallo,

habe nun, drei Jahren nach dem Unfall und nach unzähligen Gutachterterminen einen endgültigen Bescheid meiner PUV bekommen.:)

Ein Invalititätsgrad von 86,5% ( aufgerundet auf 87% ) wurde mir zugesprochen.
Setzt sich folgendermassen zusammen:

- Einschränkung linker Arm ( Gliedertaxe 70% )
Gebrauchsminderung 2/5 = 28%
- Einschränkung des Körpers durch Verbrennungen:
Invalititätsgrad = 58,5%
-------
86,5%


Auch von Seiten der BG habe ich mittlerweile eine endgültige MDE von
65% zugesprochen bekommen.
Beim Versorgungsamt habe ich einen GDB von 50% erhalten, das war mir zu wenig. Habe Einspruch eingelegt und um Überlassung alle ärtzlichen Zeugnisse und Gutachten inklussive abschließender Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes in Fotokopie gebeten.
Die Angelegenheit ist noch am laufen.:cool:
 
Hallo EBI

Hallo EBI

hatte einen Arbeitsunfall und war 3 gradig 41 % KOF verbrannt und veräzt .Vielleicht sollten wir uns mal austauschen um verschiedene Methoden von BG und Versicherung zwecks umgehen von Leistungspflicht im Vorfeld auszuschließen .

MfG

Maik
 
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