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Verbeamtung trotz Unfallrente?

EffiB

Nutzer
Registriert seit
6 Mai 2015
Beiträge
1
Guten Tag,

aufgrund eines Schulwegunfalls vor 14 Jahren und folglich 30%iger MdE erhalte ich eine Unfallrente - als Einkunftsausgleich.

Nächstes Jahr fange ich mein Referendariat an (in NRW, Niedersachsen oder Hamburg) und würde gerne wissen, wie die Chancen stehen, dass ich verbeamtet werde. Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, dass das kein Problem wäre, der Lehrerberuf war aufgrund meiner körperlichen Beschwerden - die voraussichtlich schlimmer werden - sehr attraktiv, nun musste ich jedoch erfahren, dass es hier Einschränkungen gibt. Bisher habe ich leider niemanden gefunden, der mir hier Näheres sagen konnte.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
 
Da gibt es eine entscheidende Frage: Bist du schwerbehindert?
Dann gibt es deutlich weniger Probleme. Für eine Verbeamtung brauchst du eine 5jHres, manchmal auch eine 10jahres Prognose, die da sagt, dass du arbeitsfähig bleiben wirst.
Tipp: lass dir von der zuständigen Schwerbehindertenvertretung helfen...für Refs findest du die auch bei der GEW und die helfen dir sofort weiter. Damit hab ich nur positive Erfahrungen gemacht
 
Hallo,

es kommt auf die Beschwerden an.

z.B.: Fußgelenk eingeschränkt also keine 1000 Meter Lauf mehr ist für einen Mathelehrer egal, aber für einen Sportlehrer nicht.

Wenn der Amtsarzt keine Beeinträchtigung sieht, sollte es mit dem Beamten durchgehen.

Bedenke die Unfallrente wird später im Ruhestand angerechnet.

Gruß
netzguru
 
Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie es ausgegangen ist und wie du vorgegangen bist. Hat es geklappt? Oder hat vielleicht auch jemand anderes eine Erfahrung beizusteuern? :)
Das würde mir sehr helfen!
 
Hallo,

das was weiter oben steht stimmt nicht (mehr). Früher musste der Amtsarzt eine prognose stellen, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass man arbeitsfähig bleibt. Konnte er das nicht - keine Verbeamtung. Heute: der Amtsarzt muss mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen dass man arbeitsunfähig wird, um nicht zu verbeamten. Also deutlich lockerer. 20 - 30 % mdE sind da häufig kein Problem.

Er wird es aber im Gesundheitszeugnis notieren. Außerdem füllt der Amstarzt immer ein Formular aus für die Behörde. Dort muss er zwei Kreuze machen (im besten Fall... bei "voll dienstfähig" und bei "einer Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit spricht nichts dagegen") wenn er sich unsicher ist (z.B. wegen mdE) kann er hier auch "lebenszeit" durchstreichen und "Probe" stehen lassen. Fällt man in der Probezeit durch Fehlzeiten auf die damit (oder auch mit was anderem) zusammenhängen, muss man eventuell zur Nachprüfung.
Das mit der Nachprüfung ist von Bundesland zu Bundesland anders. In manchen muss man nur 1 mal hin in manchen gibts immer 2.

Außerdem gibt es strenge und weniger strenge Amtsärzte...
Alles angeben schützt vor späteren Problemen die teuer werden könnten.
 
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