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Verbände dürfen Verbraucherforderungen einklagen!

re. Antwort

Hallo,

Brillenbaer;
Dein Hinweis bezieht sich zum SGB VII § 63 Abs. 2 auf das ab leben den Tod und regelt hier den Versicherungsfall für die Hinterbliebenen.
Ein bisschen tät ich schon noch gerne bleiben und wenn auch die Tage seit meinem Unfall nicht mehr rosig sind.

Der Grundsatz regelt sich für den Verunfallten in dem Sinne aus dem Grundgedanken der die GVU entstehen ließ. Nur leider wurde dieser im laufe der Jahre schon durch das SGB so verändert das wir leider als einzelne kaum eine Möglichkeit haben um unsere Rechte die im Ansatz da sind, nur bedauerlicherweise nicht umgesetzt werden. Hier kann nur durch die breite Masse eine Veränderung bewirkt werden, da sage ich dann nur ein Wort was in der heutigen Gesellschaft hier kaum einer kennt, ne ist nicht richtig die Kanzlerin kennts,.... Solidarität.

Von Solidarität, Sozialstaat ect. wird in der Politik fast nur gesprochen denn sonst könnte dem Kleinen gar nicht, die immer wieder neuen Veränderungen in der Politik näher gebracht werden.
Diese Wörter verpacken uns den Mist in / aus der Politik nur schön,... wenn die wirklich Großen Denker das erleben würden im Einzelnen was heute läuft dann hätten Sie Ihre Gedanken für sich behalten,.....

Nur leider werden diese Wörter benutzt um die Ziele einer kleinen Gruppe in der ganzen Gesellschaft umzusetzen und vor uns zu rechtfertigen,.....In diesem Sinne, sam
 
In dem Beitrag "Allein gegen die Versicherung" wurde der RA *** genannt. Da aber die Verbraucherschutzorganisationen Ländersache sind, wäre es sicherlich sinnvoll, für die Bundesländer jeweils ein Fachanwalt zu finden....
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sam,

ich wollte mit dem Beispiel nur zeigen, das sich der Gesetzgeber mit dem Thema Beweislastumkehr bereits beschäftigt hat und es, wie die Antwort in der Petition zeigt, abgelehnt hat.

Deshalb ist mir gerade auch nicht ganz klar, auf welcher Grundlage eine Klage überhaupt stattfinden soll?
Vielleicht kann mir da ja mal jemand helfen?
 
Hallo Brillenbaer,
Ich könnte Dir eine Idee beibringen und ich bin seit einiger Zeit dabei dies rechtlich abprüfen zu lassen. Verstoß gegen die Menschenrechte und dies vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Weil ich mir in verschiedenen Fragen von der BG total verar...t vorkomme. ;-)
Zur Zeit scheint es aber so, dass ich alle rechtlichen Möglichkeiten im Land selbst ausgeschöpft haben muß, aber dieses werde ich tun und irgendwann wird der Zeitpunkt gekommen sein, wo diese Klage erhoben wird. ;-)


Gruß von der Seenixe
 
re. Antwort

Hallo Brillenbaer,

es war nicht meine Absicht Dich zu verletzen oder anzugreifen, es war nur ein verweis dahin gehend das alles auf dem Papier steht und schon am Anfang im SGB VII der GUV, nur leider nicht angewandt wird. Sorry,..

Ich bin überzeugt davon das es eine menge gibt wofür sich eine Klage lohnt bei dem ein oder anderen;
- Verletzung der Menschlichen Würde und Grundrechte,
- Verletzung meiner Rechte auf die bestmögliche Medizinische Versorgung bei Eintritt nach Arb - Unfall
- bei nicht erlangen der Arbeitskraft ( 26. Wochen ) steht mir je nach Behinderung und dauernden Schäden eine Rente im Rentenrechtlichen Ausmaß zu
Und so könnte ich noch eine weile fortfahren, reicht es nicht aus das ich oder egal wer auch immer nach Arb Unfall gezeichnet bin nicht nur äußerlich sondern auch innerlich. Nein da wird noch mit ungleichen Bedingungen und Voraussetzung eins oben drauf gelegt.

Ist Dir noch nie aufgefallen das alle Institutionen im Staate Jammern und schreien die Kassen sind leer, von der BG höre ich so was nicht,..
Nein die BG macht das anders, da kommt der BG - Helfer zu Dir in die Klinik und rechnet Dir peinlichst genau vor was Du der BG schon gekostet hast und das dies nicht so weitergehen kann,... ja habe ich alles erlebt,...ich darf Dir versichern hätte nicht mein Helfer sein dürfen,...
In diesem Sinne, sam
 
Diese Beweislastumkehr haben wir ja seit letztem Jahr im Bereich Fernabsatz. Soweit ich weiß war das keine Idee von Deutschland sondern kam über die EU.
Vielleicht ist das der bessere Ansatz den Gesetzgeber zu mobilisieren. Hat wirklich nur Schweden diese Beweislastumkehr oder noch ein paar andere EU Länder?
Gruß

Micha
 
Hallo Micha,

mir ist in Europa nur Schweden mit der Beweislastumkehr bekannt. Und auf dem Gebiet des Sozialrechts tut sich die EU mit Vorgaben sehr schwer.

Das haben gerade einige deutsche Unternehmer erfahren, die gegen die Zwangsversicherung bei der BG geklagt und grandios verloren haben.
 
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