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Verbände dürfen Verbraucherforderungen einklagen!

könnten die das nicht für uns auch machenunsere forderungen in einer sammelklage?
wäre das traumhaft ;-)))

träumen darf man ja sicher noch!

nessa
 
Guten Morgen,

eine wahrlich verlockende Aussicht. Nur finde ich es schwer, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Ich kann nur als Opfer der BG sprechen und möchte wiederholen, was ich bereits schon mal geschrieben hatte: "Bei der Regulation von Unfallschäden bei der Arbeit oder dem Weg dorthin/zürück steht der Patient in der Beweispflicht, den erlittenen Schaden in unmittelbarer Folge des Unfallgeschehens zu belegen. Eigentlich müssten die BGs bzw. die gesetzlichen Unfallversicherungen den Beweis erbringen, dass das nicht so sei.

Beim Strafrecht gilt der Angeklagte so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Wir als Unfallopfer sind als Laien, vom medizinischen Standpunkt betrachtet, fast nie in der Lage, diese erdrückende Beweislast zu erbringen. Aber genau diese Tatsache macht dieses Verfahren bezüglich Gutachterlandschaft hier in Deutschland erst möglich. Und das erklärt auch, warum eine so geringe Chance besteht, berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherungsträger durchzusetzen.

Was meint ihr dazu? "

Das könnte der gesuchte kleinste gemeinsame Nenner sein, denn bei all den Einzelkämpfern hier findet man immer wieder ähnliche Biographien....

LG, Cateye
 
Hallo,

habe mich gestern mal etwas intensiver mir dem Urteil und den Umständen befasst. So heile Welt ist es garnicht. Die Verbraucherverbände haben die Ansprüche der Betroffenen übernommen und mussten dann in jedem Einzelfall bis in die tiefste Tiefe die einzelnen Ansprüche begründen. Es waren einfach eine Vielzahl zusammengefasster Einzelverfahren. Bei dem was Cateye möchte ist die Politik gefragt und nicht die Gerichte.

Ich habe bisher kein Land gefunden, wo der Grundsatz anders ist. Gibt es diese? Und wenn ja, wo?
Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ganz so einfach wird es auch nicht, aber warum ich trotzdem meine, dass meine Argumente "gerichtstauglich" sind, entspringt der Tatsache, dass meine Würde als Patientin durch das gängige Verfahren verletzt wird. Ich muss bei jedem Gutachten blank ziehen, sprich die Hose runterlassen, in der Hoffnung nun endlich beweisen zu können, dass der Unfall (trotz Zeugen) auch stattfand, und meine Schädigung direkte Folge davon ist.
Besonders lustig ist es, wenn alle anderen möglichen Kostenträger (KK, Rentenversicherung, VdK, Versorgungsamt etc.) den Unfall und die Folgen anerkennen, nur die BG nicht.
Die Gemeinsamkeit vieler Betroffener ist, dass das Verfahren formaljuristisch falsch läuft, dass es Verfahrensfehler im Gutachterwesen gibt, die auch mit bestehenden Gesetzen zu belegen sind.
Ein Grund bestünde auch für mich aus der Tatsache, dass ein Profisporter stets die allerbeste Behandlung (auch BG) bekommt, weil er in der Öffentlichkeit steht- ich als kleine Angestellte werde zur KK abgeschoben, obwohl beide Fälle klar der BG zugerechnet werden müssten. Da sehe ich gar den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt...
Klar, wäre es schön, wenn der Weg auch über die Politik ginge (Gesetzesnovellierung) - ich denke auch, dass dann das ganze Versicherungswesen in Deutschland in Frage gestellt werden müsste.

LG, Cateye
 
re. Antwort

Hallo Seenixe,

welchen Grundsatz meinst Du,.. ? sam
 
..... Die Verbraucherverbände haben die Ansprüche der Betroffenen übernommen und mussten dann in jedem Einzelfall bis in die tiefste Tiefe die einzelnen Ansprüche begründen. Es waren einfach eine Vielzahl zusammengefasster Einzelverfahren. ......
Das mag sicher für unterschiedlich gelagerte Fälle gelten. Wenn es jedoch um eine Vielzahl von Fällen mit dem gleichen Problem geht muss natürlich nicht jeder Fall bis ins tiefste begründet werden. Es reicht in diesem Fall ein Urteil, das dann auf die anderen Verfahren angewendet werden kann.
Gruß

Micha
 
Hallo,

ich meinte den Grundsatz, dass die BG den Nicht-Unfall und die Nicht-unfallfolgen nachweisen muß und bis zu diesem Zeitpunkt zahlen muß.

Zum Verfahren der Verbraucherverbände: Sie hatten über 70 Einzelfälle auf sich übertragen und dann 4 Banken verklagt. Aber sie mußten in jedem Einzelfall bis ins letzte beweisen, wo sie Ihre Ansprüche herleiten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @ Alle,

dazu müssten wir einen Fachanwalt finden, dem es ein Vergnügen ist, eine Grundsatzklage über die Umkehrbeweislast einzureichen.
Es ist so wie schon oft beschrieben, unsere Verletzungen und Folgen werden vom Rentenversicherungsträger und Versorgungsamt anerkannt, nur die BG`s können machen was sie wollen.
Eigenartiger Weise zeigen auch die vor genanten Institutionen kein Interesse mit dem Verletzten zusammen zuarbeiten und ein Grundsatzurteil beim BSG zu erwirken. Lieber wird Ihre Kasse geplündert, als die der BG`s.

Ich bin leider kein RA sonst würde ich schon mal hier vorpreschen, natürlich ohne etwas zu verlangen.

Gruß oerni
 
Hallo Oemi,

dazu gab es bereits 2004 eine Petition an den Bundestag

http://atomopfer.org/unsereforderungen.htm

mit der dazugehörigen negativen Antwort der Bundesregierung

im übrigen gibt es eine Beweislastumkehr zugunsten der Hinterbliebenen im § 63 Abs. 2 SGB VII
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Brillenbaer,
leider funktioniert Dein link nicht. Die Beweislastumkehr in jedem Fall, nicht nur zugunsten der Hinterbliebenen wäre eine vernünftige- meiner Meinung nach- auch im Einklang mit dem Auftrag der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Kannst Du den Link eventuell noch einmal nachbessern?
Fehler gefunden hier funktioniert es
Gruß von der Seenixe
 
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