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Ein interessantes Urteil: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1459483/1459483.html
Das mag sicher für unterschiedlich gelagerte Fälle gelten. Wenn es jedoch um eine Vielzahl von Fällen mit dem gleichen Problem geht muss natürlich nicht jeder Fall bis ins tiefste begründet werden. Es reicht in diesem Fall ein Urteil, das dann auf die anderen Verfahren angewendet werden kann...... Die Verbraucherverbände haben die Ansprüche der Betroffenen übernommen und mussten dann in jedem Einzelfall bis in die tiefste Tiefe die einzelnen Ansprüche begründen. Es waren einfach eine Vielzahl zusammengefasster Einzelverfahren. ......
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