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Verarbeitung von geschützten Daten

Forstwirt

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2020
Beiträge
388
zur Vorlage beim Widerspruchsausschuss und in späteren Gerichtsverfahren...

wie schon unter anderen Überschriften geschrieben, laufen mein Verfahren schleppend und es passiert nichts.
Aber immer wieder muss ich Fehler in meinen Akten feststellen, die, ob wohl der BG bekannt nicht berichtig wurden.
(Verstoß gegen Art. 5 DSGVO, einfache Wiedersprüche und falsches Ermessen durch Sachbearbeiter, Mitarbeiter des TAD, Beratungsärzte und auch Fehler durch Ärzte im allgemeinen.

Um diese Fehler zu korrigieren, dachte ich, es sei sinnvoll an den Widerspruchsausschuss-Sitzungen teilzunehmen.
Dort könnte ich ggfs. die Daten berichtigen oder Missverständnisse ausräumen... aber ich durfte nie teilnehmen.
Protokolle der Sitzungen wurden mir nie vorgelegt. Der Ausschuss war jeweils mit drei Personen benannt, ob alle immer anwesend waren entzieht sich meiner Kenntnis.
Ein Arbeitnehmer, ein Arbeitgeber mit Mitarbeiter und ein Selbständiger ohne Mitarbeiter bildeten jeweils den Widerspruchsausschuss.

Ein Eilantrag zur Teilnahme wurde abgelehnt - die Ablehnung der Teilnahme als unberechtigt laut Satzung der BG wurde vom LSG bestätigt.
Die fehlerhafte Daten, die ich zur Teilnahme als Begründung angegeben hatte, wurde als unbegründet verworfen, da diese ja durch meinen Eilantrag bekannt gemacht wurden und auch sofort durch die BG berichtigt worden sein.

En Prüfung der Daten, die dem Widerspruchsauschuss vorgelegt wurden, war mir zu keiner Zeit möglich.

Dem Widerspruchsausschuss lagen nicht alle Bestandteile der jeweiligen Vorgangsakte vor!


VG Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,
wenn dir alles zu lang geht, hast du das Recht der Untätigkeitsklage § 88 SGG.
Grüßle Bettele
 
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