Hallo,
ich will mal ein paar Feststellungen zum BK-Verfahren treffen, die zugleich Fragen aufwerfen. Es geht dabei um solche Berufskrankheiten, die zur Aufgabe von Tätigkeiten gezwungen haben. Als Beispiel nehme ich meinen Fall und dazu den Leitsatz aus dem Merkblatt zur BK 2108:
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
2004 ging ich wegen starker Rückenschmerzen zum Hausarzt. Der ließ mich röntgen und überwies mich zum Durchgangsarzt. Dieser schrieb mich arbeitsunfähig informierte mich darüber, dass ich in Zukunft keine belastenden Tätigkeiten mehr ausführen darf. Zugleich meldete er der BG den Verdacht auf eine BK 2108. Nun begann für mich und beginnt für jeden anderen Betroffenen das Drama! Wobei es Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen geben wird.
In meinem Fall ist es so, dass bei mir als Steinmetz viele Arbeitsabläufe mit hoher körperlicher Belastung verbunden sind. In einem kleinen Handwerksbetrieb muß man selbst anpacken, es ist also die eigene Arbeitskraft fest eingeplant. Wenn ich meinen Betrieb behalten will, muß ich eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen. Die kann ich erst teilweise vom Krankengeld bezahlen. Aber wenn dieses wegfällt? Dann geht vieles von dem drauf, was man sich gespart oder angeschafft hat. Wenn nicht gleich alles! Aber man darf ja selbst nicht mitarbeiten, solange das Verfahren läuft. Auch wenn ich nach meiner Operation (Spondylodese L3/L4) wieder belastbarer geworden bin. Es könnte sich ja wieder verschlimmern und ich bin dann selbst daran schuld, wie die BG argumentieren wird. Und das BK-Verfahren kann ich vergessen!
Der Arbeitnehmer hat (wenn er Glück hat) die Chance, auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt zu werden oder kann eine neue Stelle finden. Wenn er Pech hat, wird er zum Sozialfall, während das Verfahren läuft. (und läuft und läuft...) Letzten Endes haben beide keine Chance, wenn sich das Verfahren über viele Jahre hinzieht.
So weit die Feststellungen. Nun zu den Fragen, die sich mir stellen:
Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit des D-Arztes, der den Verdacht auf eine BK meldet aus? Oder der Gutachter oder die Rechtsanwälte, die der Meinung sind, es liegt eine BK vor und uns einreden, dass wir das Verfahren gewinnen können? Der D-Arzt leitet das Verfahren ein weil er meint, die Schädigungen, z.B. der Wirbelsäule, sind beruflich verursacht. Ich kann das ja als Laie nicht beurteilen! Also lasse ich mich darauf ein. Das kann ein großer Fehler sein! So wird man zu einem Spielball derer, die das Verfahren durchziehen wollen. Man hat 2 Möglichkeiten, von denen keine befriedigend ist: Erstens, man gewinnt das Verfahren und bekommt wenigsten (aber meist zu spät) eine Entschädigung in Form von Verletztengeld oder/und Rente.
Zweitens, man verliert das Verfahren bzw. gibt resigniert oder mangels Geld auf. Bin ich es nun selber schuld, wenn ich zum Sozialfall geworden bin? Weil ich mich in der Hoffnung auf Anerkennung einer BK auf das Verfahren eingelassen und weiter betrieben habe? Wo doch die BG schon nach wenigen Wochen mir einen ablehnenden Bescheid geschickt hat? Ich hätte doch nur nicht widersprechen brauchen, dann hätte ich wieder voll arbeiten dürfen und müssen, vielleicht mit Schmerzmitteln unterstützt, auch wenn ich nachher ganz kaputt bin! Aber die BG hat mir doch in der Ablehnung geschrieben, dass durch meine Arbeit keine BK vorliegt, entstehen, sich verschlimmern oder wiederaufleben kann. Und dies betrifft Viele. Es ist ein Teufelskreis, in den man geraten ist!
Mein Fazit ist leider, man muß sich genau überlegen, ob man auf Anraten der noch am Verfahren Beteiligten (Fachleute!) sich auf ein BK-Verfahren einläßt. Diese übernehmen keine Verantwortung, sondern verdienen auf unsere Kosten und zu unserem Nachteil gut daran! Und in vielen Fällen treiben sie uns indirekt ins Verderben! Darf uns das zugemutet werden? Wenn man sich die Chancen zu einer Anerkennung ansieht, kann man sich so ein Verfahren eigentlich gar nicht leisten. Wenn man Familie hat, ist es der gegenüber oft sogar verantwortungslos!
Man muß jetzt natürlich differenzieren, da es sehr unterschiedliche Fälle gibt. Und ist es aus dieser geschilderten, evtl. noch weiterzuführenden Sichtweise betrachtet evtl. möglich, stichhaltige Argumentationen zu erarbeiten, um damit an kompetente Stellen heranzutreten? Was die "Fachleute" und deren Bestreben betrifft, gibt es auch Berührungspunkte zu anderen Verfahren, wie beispielsweise bei Unfällen. Wir sind Laien und darf es sein, dass wir uns auf Gedei´ und Verderben auf Fachleute verlassen müssen, die sich jeglicher Verantwortung entziehen können? Wie ist Eure Meinung dazu?
Grüße von
IngLag
Das fehlende f im Titel bitte ich zu entschuldigen, aber der läßt sich nicht mehr ändern. Oder doch?
ich will mal ein paar Feststellungen zum BK-Verfahren treffen, die zugleich Fragen aufwerfen. Es geht dabei um solche Berufskrankheiten, die zur Aufgabe von Tätigkeiten gezwungen haben. Als Beispiel nehme ich meinen Fall und dazu den Leitsatz aus dem Merkblatt zur BK 2108:
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
2004 ging ich wegen starker Rückenschmerzen zum Hausarzt. Der ließ mich röntgen und überwies mich zum Durchgangsarzt. Dieser schrieb mich arbeitsunfähig informierte mich darüber, dass ich in Zukunft keine belastenden Tätigkeiten mehr ausführen darf. Zugleich meldete er der BG den Verdacht auf eine BK 2108. Nun begann für mich und beginnt für jeden anderen Betroffenen das Drama! Wobei es Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen geben wird.
In meinem Fall ist es so, dass bei mir als Steinmetz viele Arbeitsabläufe mit hoher körperlicher Belastung verbunden sind. In einem kleinen Handwerksbetrieb muß man selbst anpacken, es ist also die eigene Arbeitskraft fest eingeplant. Wenn ich meinen Betrieb behalten will, muß ich eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen. Die kann ich erst teilweise vom Krankengeld bezahlen. Aber wenn dieses wegfällt? Dann geht vieles von dem drauf, was man sich gespart oder angeschafft hat. Wenn nicht gleich alles! Aber man darf ja selbst nicht mitarbeiten, solange das Verfahren läuft. Auch wenn ich nach meiner Operation (Spondylodese L3/L4) wieder belastbarer geworden bin. Es könnte sich ja wieder verschlimmern und ich bin dann selbst daran schuld, wie die BG argumentieren wird. Und das BK-Verfahren kann ich vergessen!
Der Arbeitnehmer hat (wenn er Glück hat) die Chance, auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt zu werden oder kann eine neue Stelle finden. Wenn er Pech hat, wird er zum Sozialfall, während das Verfahren läuft. (und läuft und läuft...) Letzten Endes haben beide keine Chance, wenn sich das Verfahren über viele Jahre hinzieht.
So weit die Feststellungen. Nun zu den Fragen, die sich mir stellen:
Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit des D-Arztes, der den Verdacht auf eine BK meldet aus? Oder der Gutachter oder die Rechtsanwälte, die der Meinung sind, es liegt eine BK vor und uns einreden, dass wir das Verfahren gewinnen können? Der D-Arzt leitet das Verfahren ein weil er meint, die Schädigungen, z.B. der Wirbelsäule, sind beruflich verursacht. Ich kann das ja als Laie nicht beurteilen! Also lasse ich mich darauf ein. Das kann ein großer Fehler sein! So wird man zu einem Spielball derer, die das Verfahren durchziehen wollen. Man hat 2 Möglichkeiten, von denen keine befriedigend ist: Erstens, man gewinnt das Verfahren und bekommt wenigsten (aber meist zu spät) eine Entschädigung in Form von Verletztengeld oder/und Rente.
Zweitens, man verliert das Verfahren bzw. gibt resigniert oder mangels Geld auf. Bin ich es nun selber schuld, wenn ich zum Sozialfall geworden bin? Weil ich mich in der Hoffnung auf Anerkennung einer BK auf das Verfahren eingelassen und weiter betrieben habe? Wo doch die BG schon nach wenigen Wochen mir einen ablehnenden Bescheid geschickt hat? Ich hätte doch nur nicht widersprechen brauchen, dann hätte ich wieder voll arbeiten dürfen und müssen, vielleicht mit Schmerzmitteln unterstützt, auch wenn ich nachher ganz kaputt bin! Aber die BG hat mir doch in der Ablehnung geschrieben, dass durch meine Arbeit keine BK vorliegt, entstehen, sich verschlimmern oder wiederaufleben kann. Und dies betrifft Viele. Es ist ein Teufelskreis, in den man geraten ist!
Mein Fazit ist leider, man muß sich genau überlegen, ob man auf Anraten der noch am Verfahren Beteiligten (Fachleute!) sich auf ein BK-Verfahren einläßt. Diese übernehmen keine Verantwortung, sondern verdienen auf unsere Kosten und zu unserem Nachteil gut daran! Und in vielen Fällen treiben sie uns indirekt ins Verderben! Darf uns das zugemutet werden? Wenn man sich die Chancen zu einer Anerkennung ansieht, kann man sich so ein Verfahren eigentlich gar nicht leisten. Wenn man Familie hat, ist es der gegenüber oft sogar verantwortungslos!
Man muß jetzt natürlich differenzieren, da es sehr unterschiedliche Fälle gibt. Und ist es aus dieser geschilderten, evtl. noch weiterzuführenden Sichtweise betrachtet evtl. möglich, stichhaltige Argumentationen zu erarbeiten, um damit an kompetente Stellen heranzutreten? Was die "Fachleute" und deren Bestreben betrifft, gibt es auch Berührungspunkte zu anderen Verfahren, wie beispielsweise bei Unfällen. Wir sind Laien und darf es sein, dass wir uns auf Gedei´ und Verderben auf Fachleute verlassen müssen, die sich jeglicher Verantwortung entziehen können? Wie ist Eure Meinung dazu?
Grüße von
IngLag
Das fehlende f im Titel bitte ich zu entschuldigen, aber der läßt sich nicht mehr ändern. Oder doch?
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