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Veröffentlichung Sozial-Gerichtsentscheidungen

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Miteinander,

ist Euch schon aufgefallen, es werden nicht alle Sozialgerichtsentscheidungen veröffentlicht.
Woran liegt das?

In meinen eigenen Dingen sehe ich, dass diejenigen Urteile die zu meinen Gunsten und gegen die gesetzliche UV gesprochen wurden,
nicht veröffentlicht wurden, hingegen fast alle, in denen die Beklagte BG gewonnen hatte.
Auch der Befangenheitsantrag gegen Dr. med Uwe Glatzmaier wurde 2 Tage nach Ablehnung eingestellt.

Ich werde daran arbeiten, dass zukünftig jedes Urteil veröffentlicht werden muss.
Dazu sind Unterstützer angesprochen - per PN geht das sicherlich.
 
Hallo oerni,

habe mal die Riegerungsobersekretäre, welche beim Sozialgericht beschäftigt sind, genau die Frage gestellt, welche du stellst.

die Antwort:

über die Veröffentlichung entscheidet der Richter - dies muss der Richter nicht begründen

Lg. Rolandi
 
Ja - und so werden eben wichtige Urteile im Sinne des Verunfallten, Berufserkrankten, Behinderten usw. nicht eingestellt,
denn damit hätten die beklagten Sozialversicherungsträger, Rentenversicherungen weniger Chancen.

Hier gehört das Gesetz geändert und eine Pflicht zur Veröffentlichung eingeführt.
 
Hallo Oerni,
ich bearbeite seit Jahren unsere Urteilsrubrik. Auch ich gehe da selektiv vor und veröffentliche hauptsächlich positive Urteile :)
Aber es ist natürlich richtig, Urteile im Namen des Volkes müssen auch der Überprüfung und Kenntnisnahme des Volkes zur Verfügung stehen.
Allerdings ist es für mich fraglich, ob dies entsprechend möglich ist in der Umsetzung.
Wie viele Urteile in Richtung BG werden von allen Gerichtsinstanzen zum Beispiel gefällt?
Wer mag soetwas dann kontrollieren?
Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes garantiert?
Wer wird lesen, was ein SG so für "schwierige" Urteile pro Sitzungstag absondert. Zum Selbstzweck?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Oernie,

die Problematik wurde schon vor Jahren hier beschrieben. Die Gerichte sind nicht verpfichtet überhaupt mal "Verhandlungen" zu veröffentlichen.

D. h. beim SG grundsätzlich mal online nachzusehen, wann überhaupt Verhandlungen z. B. über MdE, BK´s, Gdb stattfinden.

Aussage: der Gerichtsvorsitzende entscheidet über die Bekanntmachung von Verhandlungen (dies betrifft nicht Anonymität der Kläger und Beklagten).

Auf meine Frage hin - weil ich mir sehr gerne div. "öffentliche Verhandlungen" ansehen möchten kam die Aussage:

Um 7:30 Uhr sind bei uns am schwarzen Brett die Verhandlungen angeschlagen für die Öffentlichkeit!!!

Strategisch clever, weil meine Arbeitszeit beginnt gegen 7 Uhr. Wie soll ich meinen Arbeitsplatz verlassen, dann mal gut 45 Minuten zu dem Gericht fahren und auf das schwarze Brett zu gucken? Nix für mich - dann wieder 45 Minuten an den Arbeitsplatz fahren und gute 1,5 h täglich als Überstunden mit Schwerbehinderung dran hängen? Zeit, Benzin und Km mit dem Auto geschrubbt????

On top noch, als ich mal Urlaub hatte, in der Stadt war und am SG vorbei geschaut haben, fand ich Aushänge:

xy ./. VA
mr ./. VA

Ich dachte es ging um GdB und war in der ersten Verhandlung. Da ging es um "Kindergeld /Erziehungsgeld".

In der Pause fragte ich nach dem Thema der nächsten Verhandlung: "Kindergeld / Erziehungsgeld".

Fakt: Der ganze Tag war mit Verhandlungen zu diesem Theme eingeleitet. Somit ist noch nicht mal der Hinweis "Klagen gegen VA" in dem Sinne klar, dass es sich z. B. nicht bei VA um GdB handelt.


Das SG ist bzw. der Vorsitzende Richter vom VA ist mit der Strategie fein raus was öffentliche Verhandlungen angeht: Die Verhandlungen werden im Gerichtsgebäude um 7:30 Uhr angezeigt!:cool:

Viele Grüße

Kasandra
 
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