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Vekehrsunfall / Wiederbeschaffungswert / Schmerzensgeld etc.

Karusu2011

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Okt. 2013
Beiträge
4
Hallo erstmal,

ich bin neu hier und hoffe auf hilfreiche Tipps bzw. Antworten zu stoßen und werde mein Anliegen einfach einmal schildern (.. es könnte etwas länger werden).

Teil 1:

Ich hatte bereits im Januar einen unverschuldeten Autounfall:

Diagnose:
distale Radiusfraktur links und rechts
Ellenbogenluxation rechts
Schleudertrauma (Steilstellung der HWS)

Bezüglich der Radiusfrakturen wurde mir beidseits jeweils 1 Platte und 10 Schrauben eingesetzt. Beide Handgelenke waren nach der kurzen Ruhestellung versteift.

Ich bin seit dem Unfall durchgehend arbeitsunfähig, habe auf eigenen Wunsch eine Wiedereingliederung gestartet, welche allerdings aus gesundheitlichen Gründen nach kurzer Zeit wieder abgebrochen werden musste.

Mir ist es bis heute nicht möglich, meinen Haushalt wie bisher zu führen - geschweige denn mein Leben annähernd so zu führen wie es vor dem Unfall war. Mittlerweile hat sich dies auch ziemlich auf meine Psyche ausgewirkt. Es ist sehr schwer zu akzeptieren, dass der normale Alltag - sei es Arbeit oder Freizeit - nicht mehr stattfindet. Mir wurde mehrmals geraten, auch auf Grund des schweren Unfalls, einen Therapeuten aufzusuchen. Die Wartezeiten betragen allerdings rund ein 3/4 Jahr - 1 Jahr.

Vor kurzem wurde mir das Metall am linken Handgelenk entfernt, das rechte Handgelenk folgt in einigen Wochen. Der Handchirurg hofft dadurch auf eine Besserung der Schmerzen und vor allem der Beweglichkeit. Ich muss dazu sagen, dass ich mich seitdem 2x die Woche bei der Physiotherapie befinde.

Mittlerweile wurde außerdem eine Verkalkung im Ellenbogengelenk festgestellt, nachdem ich auf Grund meiner permanenten Schmerzen und der Einschränkung einen anderen Arzt aufgesucht habe.

Natürlich läuft dies alles über einen Anwalt, wobei dieser mir kaum oder wenig aussagekräftige Antworten gibt. Deshalb wende ich mich an Euch hier im Forum.

Meine erste Frage wäre: Mit welchem Geld kann ich rechnen? Ich möchte natürlich keinen Betrag wissen, da dies auch abhängig davon ist, wie lange ich noch arbeitsunfähig bin etc.
Ich möchte lediglich wissen, was mir auf Grund der immer noch bestehenden Einschränkungen im Alltag, auf Grund der Verletzungen und vor allem der anhaltenden Schmerzen etc. zusteht und wie dies berechnet wird.

Es folgt Teil 2 ..... :)
 
Teil 2:

Mein Auto war zum Unfallzeitpunkt ca. 2 1/2 Jahre alt und wurde leider zum Totalschaden.

Im Gutachten steht der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Diesen Endbetrag habe ich im Februar überwiesen bekommen. (lt. Schreiben der Gegenseite war dies ein Vorschuss zur freien Verrechnung, unter Vorbehalt)

Im Gutachten steht außerdem, dass es 12-14 Tage braucht um ein vergleichbares Auto zu finden. Dies war absolut nicht der Fall und ich habe mehrere Woche gesucht um annähernd das gleiche Modell zu diesem Preis zu finden. Beim Händler wurde ich lediglich ab 20.000 Euro aufwärts fündig und dies war absolut nicht in meinem Budget.
Somit bin ich letzendlich privat fündig geworden und habe das Auto für 300 Euro unter dem Wiederbeschaffungswert gekauft.

Im Endeffekt war ich der Meinung, ich häte mir auch ein Auto kaufen können, was 5.000 Euro mehr oder aber auch weniger gekostet hätte. Prinzipiell hätte es sein können, dass ich mir einen Gebrauchtwagen für 4.000 Euro kaufe.

Somit alles schön und gut. Aktuell erstellt der Anwalt eine Übersicht zwecks Ausgabe/Kosten etc und verlange von mir den Kaufvertrag meines neuen Autos. Durch Zufall habe ich Ihm den Betrag genannt, woraufhin er mehr oder weniger sprachlos war und verzweifelt gesagt hat, dass das 300 Euro unter dem Wiederbeschaffungswert sind und die praktisch jetzt fehlen. Gespräch beendet.

Ich habe mich anschließend selbst im Internet schlau gemacht und bin mittlerweile so schlau, dass es anscheinend um die Steuer geht?
Es kann doch aber hoffentlich nicht sein, dass der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert im Gutachten inkl Steuer war und ich diese jetzt zurück zahlen muss, weil ich ein Auto von privat gekauft habe?

Ich bin sehr verunsichert und würde mich sehr über eine Antwort diesbezüglich freuen.

Ich kann nicht verstehen, warum die 300 Euro Differenzbetrag so schlimm sind? Wie gesagt, was wäre wenn ich mir ein 5.000 Euro billigeres Auto gekauft hätte?

Und ist es normal, dass die Gegenseite im Verwendungszweck bei dieser Position "Vorschuss zur freien Verrechnung" angibt? Bei anderen Positionen ist es für mich verständlich aber doch nicht wenn es um das Fahrzeug geht?

1000 Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe/Tipps/Anregungen etc.
 
Grüß Dich, Karusu 2011,

Glück für Dich! Denkfehler:

Der Schaden, den Du hattest, besteht nicht aus den Kosten für ein Ersatzfahrzeug, sondern aus dem Schaden an Deinem bisherigen Auto. Was Du aus dem Geld, das Du als Ersatz dafür bekommst, dann machst, das ist Deine Sache.
Du darfst so gar folgendes machen:

Nimm mal an, Du hättest ein altes Auto gehabt. Gerade noch über den TÜV gekommen, 200.000 km, aber fährt noch, Wert, sagen wir mal: 1.200,00 Euro: Dann fährt einer in Deine linke hinter Tür rein. Nicht schlimm, sie geht sogar noch auf und zu, dass sich das Fenster nicht mehr runterkurbeln, nun ja. Eine neue Tür mit Einbau kostet, sagen wir, 800,00 Euro.

Nun gehst Du zum Schädiger und sagst: "Gibt mir das Geld für eine neue Tür! Das kommt mir gerade recht, jetzt, wo man schon an's Einkaufen der Weihnachtsgeschenke denkt. Dazu nimm ich das Geld her und fahre mit der "Ramponie" weiter!"

Darf man das?

Oh ja! Man darf! Der Schaden ist die Beule, nicht die Reparturrechnung. Der SChaden ist, dass Dein altes Auto kaputt ist, nicht die Rechnung für das Neue! Nur eines bekommst Du nicht: Die MWSt. auf die Reparaturkosten, so § 249 II BGB. Die Tatsache, dass dieser Abzug der MWSt. im Gesetz steht, zeigt Dir, dass diese Variante ganz legal ist.

Ich würde übrigens der Versicherung gar nicht den Kaufvertrag, sondern die Zulassungsbescheinigung für das Ersatzfahrzeug vorlegen. Das reicht doch, um den Nutzungsausfall belegen zu können. Dass Du ein etwas minderwertigeres Auto erworben hast, das geht die Versicherung wirklich nicht so viel an, wie schwarz unterm Fingernagel ist.

(Anders ist es nur, wenn DU ein wirklich gleichwertiges Auto gefunden hast zum Sonderpreis. Dann hätte Dein Anwalt recht. Aber schon die Farbe kann entscheiden. Wer z.B. kauft einen kanarienvogelgelben Mercedes S-Klasse? Oder einen VW Polo in der Farbe "Totengräber-Grau"? BMW in grasgrün: War mal in den 70-er Jahren gängig. Heute steht sich sowas beim Händler die Reifen platt. Der Alptraum jedes Gebrauchtwagenhändlers: Ein Golf ohne Klimaanlage. Das ist so entsetzlich schwer zu verkaufen, dass man in diesem Falle "entsetzlich" mit "ähh" schreibt!


Irgendeinen wertbildenden Unterschied wird das Auto doch wohl haben z.B. 3.000 km mehr auf dem Tacho? Oder Stoffsitze statt Leder?

Schau doch mal genau nach.

Anders könnte das Ergebnis sein, wenn Du wirklich ein exakt gleichwertiges Auto zum Sonderpreis bekommen hättest.


ISLÄNDER
 
1000 Dank für diese ausführliche Antwort!

Ich verstehe trotzdem seine Aussage nicht, von wegen es fehlen 300 Euro.

Also zum einen hat das Auto eine andere Farbe und eine andere Ausstattung :)

Anwalt wollte Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung, habe ich ihm in Kopie gegeben. Mache mir schon das ganze Wochenende Gedanken was es bedeutet, dass er es "so schlimm" fand, dass 300 Euro zum Wiederbeschaffungswert fehlen.
 
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