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VDK Zeitung Ausgabe Dezember 2021/Januar 2022

Hallo Oerni,

Frau Prof. Gresser hatte sich im Zusammenhang mit der gerichtlichen Beauftragung im Bereich psychiatrische/psychologische Begutachtung sehr kritisch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen geäußert; hier insbesondere bezüglich einer Studie (Dissertation) eines von ihr an der LMU betreuten Doktoranten bezüglich der Tendenzvorgaben durch die Gerichte bei der Beauftragung.

Doch hat auch der Rechtsprofessor Schwintowski von der Humboldt-Univesität zu Berlin hat sich bereits 2012 über die "Gefälligkeitsgutachten" geäußert:


Wenn keine Gesetzesänderung vollzogen wird, dann wird sich nichts ändern.

Gruß Bobb
 
...
Tip für alle Neueinsteiger:
Ich habe vor meinem eigenen Prozeß beim Sozialgericht an mehreren Verhandlungen als Zuschauer teilgenommen.
Das hat mir sehr geholfen, da alles dort neu und unbekannt für mich war.
Hallo Briano,
wie erfahre ich denn, wann ein BG-Verfahren in dem zuständigen Sozialgericht geführt wird. Sind Zuschauer an der Tagesordnung oder eher die Ausnahme?
Gibt es hier im Forum eine "Börse" wo anstehende Gerichtsverfahren angekündigt werden? Das wäre doch gut, wenn wir uns gegenseitig supporten.
Viele Grüße,
SGW
 
Hallo SGW,

ich kann nur von dem mir zuständigen SG berichten.

Die Verfahren müssen veröffentlicht werden - soweit nicht zum Schutze der Kläger - ohne öffentliche Verhandlung.

Ich wollte mir auch sehr gerne Verhandlungen ansehen. Habe mich vor Ort erkundigt, wie ich die Verfahren finde, welche mich thematisch interessieren - wo finde ich die Ankündigungen???

Mein SG geht raffiniert vor: die Verfahren werden morgens gegen 7 Uhr oder 7:30 / 8:00 Uhr im Aushang (schwarzes Brett) im SG ausgehangen, da könnte ich nachsehen!

Ah, super, toll, mega, cool. Ich fahre um 6 Uhr von zuhause weg um gut 1 h mit dem Auto zu fahren und dann die Aushänge zu sichten und gleiches wieder zurück, wo ich eigentlich schon an der Arbeit sein müsste, um überhaupt prüfen zu können, ob für mich interessante Verhandlungen sind!!!

Das ist die clevere Stratgie der SG´s sich Zuhörer fern zu halten!

Denn wird etwas zeitgerecht veröffentlicht, dann kann man sich Urlaub nehmen und gezielt teilnehmen.

Auch war ich zufällig in der Nähe, ich habe nachgesehen und war begeistert, es waren Verhandlungen gegen das VA. Ich dachte es ging um Entscheidungen bzgl. GdB.

Nein, es waren an diesem Tag nur Verhandlungen zum Erziehungsgeld.... Wird auch über VA ausgezahlt.

Da sieht man auch die ungenaue Ankündigung. Müller ./.VA, Schulz ./. VA usw. somit kann man leider den Inhalt nicht erkennen.
Nach der 2ten Verhandlung habe ich gefragt, worum es inhaltlich bei den weiteren Klagen geht. Aussage: Sachen um Elterngeld.

Na fein, da bin ich gegangen, brauche meinen Urlaub nicht verplempern.

Hoffe, Du hast ein besseres SG!

Viele Grüße

Kasandra
 
Beim zuständigen SG / LSG anrufen und nach Terminen Fragen, hilft das nicht, an den zuständigen Sozialminister Deines
Bundeslandes herantreten hilft das auch nicht, bei der örtlichen Zeitung nachfragen.
 
Hi Kasandra,

so wie es bei Deinem zuständigen SG ist, so ist es auch bei allen anderen SG'e im gesamten Bundesgebiet. Mit Sicherheit ist dieses auch so gewollt. Die SG'e fürchten die Zuhörer wie der Teufel
das Weihwasser. Die Soz.-Richter sind sich schon bewußt das sie nur die Marionetten in dieser
Schmierenkomödie sind. Wer mag da nur der Puppenspieler sein???? So ist es wenn man sich selbst der Korruption ausliefert, dann gibt es kein zurück mehr, denn wer will schon seinen Wohlstand verlieren, sollen doch lieber die bösen Kläger zum legalisierten Sozialhilfeempfänger werden.

VG Jürgen
 
Es war einmal eine eigene Verhandlung beim SG A, welche nicht zu meinem Gunsten ausgefallen ist.
Danach habe ich mich zu anderen Verhandlungen hinten rein gesetzt.
Ein Fall wurde verhandelt und plötzlich fragte Frau Richterin mich, weshalb ich hier bin.
Ich erklärte den Grund.

In dem Fall wurde dann die Strategie des Gerichtes geändert, es kam zu keinem Urteil, sondern es wurde nochmals ein
Gutachten eingeholt - wie es im Endeffekt ausgegangen ist, weis ich nicht.

Aber ich habe mir zur Aufgabe gemacht, immer mal wieder hinten rein zu sitzen und ggf den Kopf zu schütteln.
(mit Pandemie haben sich viele Gerichte gegen Zuhörer entschieden)
 
Hallo zusammen,

ich schreib jetzt einfach wie ich es am SG erlebt habe:

- bin persönlich vorstellig geworden um meine Klage gegen die BG einzureiche (...war das erstemal dort)
- Habe nach Gerichtstermine gefragt um als Zuschauer teilnehmen zu können.
- Man hat mich an das Sekretäriat vom Gerichtspräsidenten verwiesen.
- Die Sekretärin war sehr nett und hat 2 Ordner durchgewälzt um passende Prozesse für mich zu finden.
- Sie hat mir dann einige Seiten dafür kopiert.
- Sie hat mir erklärt, daß es für einen Prozeß keine Garantie gibt, da öfter Prozeße sehr kurzfristig abgesagt werden, weil eine Partei Stunde vorher einem Vergleich zustimmt... Hab ich so selbst beim Arbeitsgericht erlebt (... da wird gepokert bis zum Schluß).
- Ich sollte doch vorher kurz anrufen um sicher zu sein daß es einen Prozeß gibt.
- BG-Prozesse gibt es immer mehrere an einem Tag, da die BG'ler dann Reisezeiten sparen.
- Es gibt leider nur die im Gericht öffentlich ausgehängten Veröffentlichungen.

==> Ich habe dann als Zuschauer an mehreren Verhandlungen teilgenommen, war sehr lehrreich für mich
 
Hallo,

auch mein Senf dazu:

VDK Zeitung

auf der Seite 12 in der VDK Zeitung Ausgabe Dez. 21/Jan. 2022
erklärt die VDK in ihren Beitrag , worauf Versicherte achten sollten, damit der Antrag auf Erwerbsminderung zum Ziel führt.

Dort ist auch das nachfolgende zu lesen:

Zitat:
Der entscheidende Vorteil ist, dass das Sozialgericht einen Gutachter einsetzen kann, der unabhängig ist.


Kann.... sagt schon viel aus.

Gerade z. B. in BG Verfahren, wird es ziemlich schwierig ein Gutachter zu finden, der zum größten Teil nicht nur
in Richtung BG schaut. Sollte er dies doch mal auch in Richtung des Klägers tun, wird das Gutachten so oder so
zu einem großen % wieder einkassiert. (Gericht, BG)

Bei DRV Rentengutachten hat der Gutachter auch Vorgaben, wenn er zu viel (auch wenn es gerechtfertigt ist) in die Seite des Klägers schaut, dann bekommt er weniger oder keine Gutachtenaufträge vom Gericht mehr.

Warum sind so viele § 109 SGG Gutachten nötig, wenn doch alles so "unabhängig" abläuft?
(ein 109 Gutachter weiß i. d. R, dass er das Positive von der Kläger Seite mehr berücksichtigen muss)

Beispiel:
eine Person muss zum § 103 SGG Neuro/Psychiater Gutachten. Später erfährt er von einem Anwalt, das eigentlich
der Arzt (Hof und Hausgutachter vom SG) > in 2/3 für die Kläger neg. Gutachten erstellt. Der Kläger
gehörte zu dem < 1/3 die positiv entschieden wurde. Zugleich wunderte er sich nicht, dass soviel neg. Gutachten erstellt werden, als er zufällig auf dem Schreibtisch ein Stapel DRV Akten liegen sah. (Anforderungen zu Verwaltungsgutachten)

Mein Resümee nach über 20 J.:
die Unabhängigkeit bei DRV Verfahren ist bei SG - BG Verfahren (Richter, Gutachter) nur zu einem kleinen %
Gegeben. SG Positiv Urteile werden in regelmäßiger Form von den LSG wieder einkassiert.

Ich hatte dies z. B. öfters beim LSG BW Stuttgart erlebt und auch von anderen mitbekommen.
Wobei in jüngster Zeit das SG Karlsruhe (in Versorgungsamt Angelegenheiten) manchen Damen und Herren vom
LSG BW mal den Kopf gewaschen hatte. Diese sind dann ein wenig aufgewacht und haben ihr neues Denken
auch in DRV Rentenurteilen positiv für die Kläger berücksichtigt.

Bei LSG DRV Urteilen ist die Ablehnung nicht so hoch wie in BG Angelegenheiten, aber im Sinne des Sozialstaates nicht klein.

Eine Anwältin sagte:
das Sozialrecht macht mir kein Spaß mehr und frustriert mich immer mehr.
Was mich noch dabei hält ist die Tatsache, dass es noch ein kleinen % von
"normalen" Verwaltungsmitarbeiter und Richter gibt.
Für BG Angelegenheiten ist leider "Hopfen und Malz" vielfach verloren.

In diesem Sinne wünsche ich jedem einen ""guten Anwalt"" mit dem VDK ist leider
oft nicht viel zu holen. Die VDK ler sind eher Beisitzer bzw. zahnlose Tiger und Mitschwimmer im Verfahren. Mal
so richtig Fundiert gegen den Strom, dass wird man wohl nur in Einzelfällen erleben.
Die BG Angelegenheiten ist I. D. R. mit dem VDK sowieso sinnlose bemühen. Bei DRV Angelegenheiten sind einfache Konsultationen
sicherlich machbar.

In diesem Sinne

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

kann jemand helfen ??

Ich möchte hier das Interview mit Frau Prof. Ursula Gresser zur Gutacherproblematik aus der älteren Sendung REPORT als MP4-Datei einfügen. Weiß jemand, warum das nicht geht?? Habe dieses Interview auf meinem Rechner als Video gespeichert, doch es ist wohl nicht möglich, Videos mit ca. 2,4 MB hier im Forum einzustellen? Jedenfalls gelang es mir soeben nicht.

Einen Link zur Sendung REPORT - evtl. aus dem Jahre 2017 - habe ich nicht.

Bitte melden.

Gruß Bobb
 
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