Hallo,
auch mein Senf dazu:
VDK Zeitung
auf der Seite 12 in der VDK Zeitung Ausgabe Dez. 21/Jan. 2022
erklärt die VDK in ihren Beitrag , worauf Versicherte achten sollten, damit der Antrag auf Erwerbsminderung zum Ziel führt.
Dort ist auch das nachfolgende zu lesen:
Zitat:
Der entscheidende Vorteil ist, dass das Sozialgericht einen Gutachter einsetzen kann, der unabhängig ist.
Kann.... sagt schon viel aus.
Gerade z. B. in BG Verfahren, wird es ziemlich schwierig ein Gutachter zu finden, der zum größten Teil nicht nur
in Richtung BG schaut. Sollte er dies doch mal auch in Richtung des Klägers tun, wird das Gutachten so oder so
zu einem großen % wieder einkassiert. (Gericht, BG)
Bei DRV Rentengutachten hat der Gutachter auch Vorgaben, wenn er zu viel (auch wenn es gerechtfertigt ist) in die Seite des Klägers schaut, dann bekommt er weniger oder keine Gutachtenaufträge vom Gericht mehr.
Warum sind so viele § 109 SGG Gutachten nötig, wenn doch alles so "unabhängig" abläuft?
(ein 109 Gutachter weiß i. d. R, dass er das Positive von der Kläger Seite mehr berücksichtigen muss)
Beispiel:
eine Person muss zum § 103 SGG Neuro/Psychiater Gutachten. Später erfährt er von einem Anwalt, das eigentlich
der Arzt (Hof und Hausgutachter vom SG) > in 2/3 für die Kläger neg. Gutachten erstellt. Der Kläger
gehörte zu dem < 1/3 die positiv entschieden wurde. Zugleich wunderte er sich nicht, dass soviel neg. Gutachten erstellt werden, als er zufällig auf dem Schreibtisch ein Stapel DRV Akten liegen sah. (Anforderungen zu Verwaltungsgutachten)
Mein Resümee nach über 20 J.:
die Unabhängigkeit bei DRV Verfahren ist bei SG - BG Verfahren (Richter, Gutachter) nur zu einem kleinen %
Gegeben. SG Positiv Urteile werden in regelmäßiger Form von den LSG wieder einkassiert.
Ich hatte dies z. B. öfters beim LSG BW Stuttgart erlebt und auch von anderen mitbekommen.
Wobei in jüngster Zeit das SG Karlsruhe (in Versorgungsamt Angelegenheiten) manchen Damen und Herren vom
LSG BW mal den Kopf gewaschen hatte. Diese sind dann ein wenig aufgewacht und haben ihr neues Denken
auch in DRV Rentenurteilen positiv für die Kläger berücksichtigt.
Bei LSG DRV Urteilen ist die Ablehnung nicht so hoch wie in BG Angelegenheiten, aber im Sinne des Sozialstaates nicht klein.
Eine Anwältin sagte:
das Sozialrecht macht mir kein Spaß mehr und frustriert mich immer mehr.
Was mich noch dabei hält ist die Tatsache, dass es noch ein kleinen % von
"normalen" Verwaltungsmitarbeiter und Richter gibt.
Für BG Angelegenheiten ist leider "Hopfen und Malz" vielfach verloren.
In diesem Sinne wünsche ich jedem einen ""guten Anwalt"" mit dem VDK ist leider
oft nicht viel zu holen. Die VDK ler sind eher Beisitzer bzw. zahnlose Tiger und Mitschwimmer im Verfahren. Mal
so richtig Fundiert gegen den Strom, dass wird man wohl nur in Einzelfällen erleben.
Die BG Angelegenheiten ist I. D. R. mit dem VDK sowieso sinnlose bemühen. Bei DRV Angelegenheiten sind einfache Konsultationen
sicherlich machbar.
In diesem Sinne
Grüße