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VdK teilt mit - Neue Rundfunkgebührenordnung

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

auf der VDK-Webseite habe ich folgende Mitteilung gefunden zum Thema Rundfunkgebühren!

Zitat von VDK Rundfunkgebühren:
Freitag, 01.06.2012
Des einen Freud, des anderen Leid

Eine Wohnung, ein Beitrag - Ab 2013 gilt die neue Rundfunkgebühr
"Einfach. Für alle." So bewirbt die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den neuen Rundfunkbeitrag, der ab Januar 2013 gilt. Aber ist die Pauschale von monatlich 17,98 Euro wirklich ein Segen für alle?
Für Familien, unverheiratete Paare und Wohngemeinschaften aller Art ist die Antwort Ja. Denn künftig gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in dem Haushalt leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, egal ob Radios, internetfähige Computer oder Fernseher. Die Bewohner zahlen zusammen einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro, der auch die privaten Autos aller abdeckt...

Muß auch gleich morgen zur Bank ein Änderungs- bzw. Abmeldungsformular besorgen.! ;)

gruß

Hollis
 
Liebe/r Hollis,

abmelden ist nicht :eek:, da haben die "netterweise" den Riegel
vorgeschoben.
Es gab zu diesem Thema vor kurzem einen Bericht in der Zeitung, in dem Bericht kam ein älterer Herr zu Wort, der kein Radio, Fernseher geschweige einen PC hat. Und trotzdem muss er nach der neuesten Rechtslage die Gebühren bezahlen.:eek:
So funktionieren die Schrauben ...
Also Änderung, wofür :confused:

Unser Staat sorgt vor ...
wie immer

Liebe Grüße,

Louise
 
Hallo Louise,

ja, geht doch aus dem Beitrag des VDK hervor. Wenn er alleine wohnt, dann zahlt er ca.53 €.

Das ist wieder diese GEZ-Abzocke - Schweinerei, aber leider ist es so.

gruß

Hollis
 
Rundfunkgebühr/Rundfunkbeitrag ab Januar 2013

Hallo Hollis,

in dem Artikel des VDK hat sich ein Fehler eingeschlichen.


Ab Januar 2013 gilt:

eine Wohnung, ein Beitrag - unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen.

Wenn in einer Wohnung nur eine Person wohnt beträgt ab 2013 der monatliche
Beitrag ebenfalls 17,98 €.


Viele Grüße

Meggy
 
@All

Zitat von MEGGY:
Wenn in einer Wohnung nur eine Person wohnt beträgt ab 2013 der monatliche
Beitrag ebenfalls 17,98 €.
richtig, aber dieser Beitrag war bisher z.B. für ein Radio oder PC im Vierteljahr zu entrichten.
Das Nachsehen bei der neuen Gebührenerhebung haben Alleinstehende, die nur ein Radio oder einen Computer haben. Statt wie bisher 17,28 Euro im Vierteljahr zahlen sie künftig 53,94 Euro. Ein ganz schöner Batzen,

Sie müssen nun 3 x 17,98 € zahlen im Vierteljahr, eben die 53,94 €, das macht ganze 35,96 € mehr im Vierteljahr. Wohlgemerkt: ohne Fernsehgerät!
Siehe die z.Z. geltende Gebührenordnung der GEZ:
Gebührenübersicht
Die monatliche Gebührenhöhe
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR
für 3 Monate 17,28 EUR

Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät 17,98 EUR
für 3 Monate 53,94 EUR

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html

Also wer bislang kein Fernsehgerät gemeldet hatte legt auf jeden Fall drauf. Außerdem wird ja die Gebühr dann einfach pauschal auf jeden Haushalt erhoben, ob man Geräte hat oder nicht.

Da sicher viele auch nicht angemeldet waren, da ja die GEZ keine Handhabe der Nachprüfung bislang hatte, ist natürlich, auch durch den Trend das es mehr Singles gibt, diese Art von Gebühreneintreibung lukrativer als die bisher freiwillige Anmeldung und die Gebühreneintreiber der GEZ werden auch noch arbeitslos.


VG
Gitti
 
Liebe Meggy,

och um die Gebühreneintreiber tut es mir nicht leid :rolleyes:

War schon heftig was die alles so veranstaltet haben ...
 
Also wer bislang kein Fernsehgerät gemeldet hatte legt auf jeden Fall drauf. Außerdem wird ja die Gebühr dann einfach pauschal auf jeden Haushalt erhoben, ob man Geräte hat oder nicht.
Hallo,
nicht nur das, sondern so wie es aussieht gibt es auch kein RF mehr. War letztens auf dem Versorgungsamt, und da hat gerade einer im Rollstuhl nach langen Kämpfen sein RF bekommen, und meinte super, jetzt hat er noch ein halbes Jahr was davon, und dafür 1 Jahr rumgestritten.
 
Hallo reini555,

doch das RF bleibt und auch die Berechtigung zur Befreiung (aber nur auf Antrag:mad:), man muß nun draufzahlen und zwar 5,99 €

Auszug:
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, zahlen ab 2013 auf Antrag ein Drittel des Beitrags, also monatlich 5,99 Euro.
kannst du hier nachlesen:

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de27505&SID=G6gjzL10GhhtHHUmgVQGMzzvxRTOaH

Weiterhin komplett befreit sind:
Mensch die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen.
Ist dein Bekannter mit seinem RF gleichzeitig auf diese staatlichen Hilfen angewiesen bleibt er weiterhin komplett frei.

Lest euch mal die Begründung der der Öffentlich-Rechtlichen durch, warum es in Zukunft keine komplette Befreiung mehr gibt für Behinderte mit dem Merkzeichen RF:

Der VdK hat sich vehement dafür eingesetzt, dass auch behinderte Menschen mit "RF" vollständig befreit bleiben - bislang leider ohne Erfolg. Die GEZ rechtfertigt die Gebühren damit, dass das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch Menschen mit Behinderung zugutekommt. Ab 2012 wollen die öffentlich-rechtlichen Sender den barrierefreien Zugang zu ihren Programmen weiter ausbauen.

Info:
Infos zu den neuen Rundfunkgebühren gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de
Toll nicht? Hätt ich jetzt nicht gedacht, ich war immer der Meinung die sehen nur die Privaten!

VG
Gitti
 
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