Tina79
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- Registriert seit
- 4 Aug. 2017
- Beiträge
- 233
Hallo zusammen,
in der aktuellen Ausgabe der VDK Zeitung ist der o.g. Bericht abgedruckt. Video zu Rat, Hilfen ab 26. Febr. 18 über www.vdktv.de
Vlt hilfreich auf dem Euren Weg..
"Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chron. Erkrankung immer größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufestsetzungsantrag/Verschlechterungsantrag lohnen.
Wie der Soz.verband vdk Menschen dabei unterstützt, zeigt ab 26. Febr. der Videobeitrag" (o.g.)
In dem Artikel wird ein Bsp. einer MS Patientin gen. die mit GdB 30% einen Verschlechterungsantrag stellte.
"Ihr Fall scheint erfolgversprechend zu sein"
Schilderung weiter mit "es kommt drauf an".
Aufgrund der Weisung von oben.
Änderungen inkl.
"Bietet Chancen als auch Risiken."
"Gesundheitszustand wird genau unter die Lupe genommen".
(....)
"Gutachten und Festlegungen, Verbesserung/en führen zur Herabstufung.
In jedem Fall eine genaue Beratung notwendig. Ärzte usw. (Aussenstehende) und der gesundheitlichen Entwicklung."
Welche Ausgangssituation, Ziele und Möglichkeiten.
U.a. Berufsleben, als auch privat.
Nachteilsausgleich/e werden beispielhaft gen.
Ebenso im Falle einer Herabsetzung, den Verlust, die Schlechterstellung.
U.a. Teilhabe am Berufsleben, und privat.
Ferner wird geraten, dass das Verfahren eines SchweBi ggf. bis zum Eintritt des Rentenalter abgewartet werden solle, da:
"Wenn die Rente erst einmal begonnen hat, ändert sich daran nichts mehr."
Die eigenen Reserven, der Wille, Kraft, Energie und die Zeit dafür - sowohl als auch (VA o.a.) - werden unseren Gesundheitszustand zusätzlich gefährden.
gut überlegen, beraten, Priorität m.M. ziehen, und agieren.
Ihr werdet Euch sicher Eure Meinung bilden.
in der aktuellen Ausgabe der VDK Zeitung ist der o.g. Bericht abgedruckt. Video zu Rat, Hilfen ab 26. Febr. 18 über www.vdktv.de
Vlt hilfreich auf dem Euren Weg..
"Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chron. Erkrankung immer größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufestsetzungsantrag/Verschlechterungsantrag lohnen.
Wie der Soz.verband vdk Menschen dabei unterstützt, zeigt ab 26. Febr. der Videobeitrag" (o.g.)
In dem Artikel wird ein Bsp. einer MS Patientin gen. die mit GdB 30% einen Verschlechterungsantrag stellte.
"Ihr Fall scheint erfolgversprechend zu sein"
Schilderung weiter mit "es kommt drauf an".
Aufgrund der Weisung von oben.
Änderungen inkl.
"Bietet Chancen als auch Risiken."
"Gesundheitszustand wird genau unter die Lupe genommen".
(....)
"Gutachten und Festlegungen, Verbesserung/en führen zur Herabstufung.
In jedem Fall eine genaue Beratung notwendig. Ärzte usw. (Aussenstehende) und der gesundheitlichen Entwicklung."
Welche Ausgangssituation, Ziele und Möglichkeiten.
U.a. Berufsleben, als auch privat.
Nachteilsausgleich/e werden beispielhaft gen.
Ebenso im Falle einer Herabsetzung, den Verlust, die Schlechterstellung.
U.a. Teilhabe am Berufsleben, und privat.
Ferner wird geraten, dass das Verfahren eines SchweBi ggf. bis zum Eintritt des Rentenalter abgewartet werden solle, da:
"Wenn die Rente erst einmal begonnen hat, ändert sich daran nichts mehr."
Die eigenen Reserven, der Wille, Kraft, Energie und die Zeit dafür - sowohl als auch (VA o.a.) - werden unseren Gesundheitszustand zusätzlich gefährden.
gut überlegen, beraten, Priorität m.M. ziehen, und agieren.
Ihr werdet Euch sicher Eure Meinung bilden.