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UV und BU zahlen nicht

Hallo Kai-Uwe,

natürlich. Wo schreibst du eigentlich die Neuigkeiten rein. Kannst du mir mal den Link zu dem Thread geben.

Ach ja, heute erhilet ich das Schreiben meiner privaten KV. Sie schicken mich Anfang April zum Gutachter. Einen Internisten in Wetzlar. Ich stell mir nur die Frage, wie der ein Gutachten über mich erstellen soll. Internisten haben mit meinen Beschwerden 0,0 zu tun.

Mal sehen,

Andree
 
Deckungszusage erhalten

Hallo an Alle,

endlich hat mein Anwalt von der RS, die vor 2 Jahren durch die Versicherung gekündigt wurde, rückwirkend zum Unfalltag in 2003 Deckungszusage erhalten.
Ich konnte es kaum glauben.
In 2004 habe ich schon mal BU-Leistungen bezogen, die ich für den Zeitraum ohne Anerkenntnis einer Leistungspflicht unterschreiben mußte. Genau diese Erklärungen sind sind nicht rechtswirksam, siehe BGH VersR.2007 633 und 777)
Da heißt, nun ist die BU-Versicherung dran, nachzuweisen das ich nicht mehr BU bin und nicht ich muß nachweisen, dass ich BU bin. Es hätte damals eine Nachprüfung erfolgen müssen und keine Neubeantragung. Dieses wurde jedoch von der BU mißachtet. Bin gespannt, was sich hieruas entwickelt.

Ach ja, ich war beim Neurologen zum Gutachten. Er hatte so ein Matellstift mit zwei unterschiedlichen Metallen an jeder Seite. Beim Test auf den Armen
erschien das eine Metall warm und das andere Ende mit dem anderen Metall kalt. An den Beinen und Füssen jedoch empfand ich es durchweg kalt. Kennt jemand diese Untersuchung? Ist mir zum ersten Mal untergekommen und ich war schon bei mindestens 6 Neurologen. Auch sprach er von einem Syndrom bei mir, aber mir fällt der Name nicht mehr ein. Elsner oder Elstner oder so ähnlich. Ich weiß es nicht mehr. Steht dann im Gutachten, welches mir die private KV zusenden wird. Tja, jetzt bekomme ich nur noch 3 Monate Krankengeld und ich gehe nicht daon aus, dass bis dahin die Frage der BU geklärt ist.

Das wars erst mal,

Schoppi
 
Wieder neue Diagnosen

Hallo Ihr,

habe wieder neue Diagnosen nach erneutem Gutachtermin;

-Elsberg-Syndrom mit traumatisch bedingter Polyradikulitis
-entzündliche Genese
-abortive Contusio spinalis
-neurologische Auffälligkeiten und elektrophysiologische Veränderungen

KV stellt Zahlung per Ende Juli ein. Was soll ich machen. Ich muß ja wieder, zumindest halbtags, arbeiten, sonst geht alles drauf. Es kotzt mich an, daß die BU das kein bißchen interessiert. Die müssen doch mal auf irgendeinen Befund reagieren und nicht alles abtun. Wenn das nicht außergerichtlich geklärt werden kann verliere ich Haus und Hof. Da bringt mir die Deckungszusage meiner RS jetzt auch nichts.
Die sollen endlich kapieren, daß ich nicht aus Spaß an der Freude ständig zum Arzt laufe. Ich bin krank, mir geht es sehr schlecht, ich habe Schmerzen usw. usw.
Laut Gutachten der KV bin ich berufsunfähig, daher Leistungseinstellung per Ende Juli. Was die BU dazu sagt wird sich jeder denken können. Bestimmt wird jetzt ein Gegengutachten beauftragt und ich bin kerngesund. Es ist lachhaft.

Grüße euch,
Schoppi
 
Hallo Schoppi,

sorry, stehe zur Zeit auf dem Schlauch: du schreibst mit Datum vom 15.06., dass die PKV die Leistungen wg. eingetretener Berufsunfähigkeit Ende Juli einstellen wird. In der Regel ist in den Musterbedingungen der PKV vereinbart, dass nach Feststellung der BU für einen Zeitraum von 3 Monaten weiterhin Krankentagegeld geleistet wird. Mit welcher Begründung will deine PKV jetzt nur 6 Wochen leisten, oder ist das in deinen Bedingungen so verankert?

Wegen der Problematik berufsunfähig im Sinne der PKV und BU-Versicherung hatte ich dir schon mal die Frage gestellt, ob du/dein Anwalt dich mit der Thematik "Streitverkündung" auseinandergesetzt hast. Hast du? Gegebenenfalls ist dies der einzige Weg um - wenn auch auf gerichtlichem Weg - zu einer einheitlichen Beurteilung der beiden Versicherer zu kommen.

Zum Thema "Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung" hat der GdV übrigens ein Dokument veröffentlicht, s. hier. Solltest du/dein Anwalt mal durchlesen, damit wird die eine oder andere Falle auch deutlicher.

Gruß
Joker

P.S. hast du dir eigentlich mal die Gutachten der PKV und der BU-Versicherung näher angesehen, ob diese über eine Begutachtungsfirma wie z.B. IMB-Consult in Bochum erstattet wurden? Wenn ja, check mal ab, ob der beauftragenden Versicherung überhaupt die notwendigen Schweigepflichtsentbindungen vorlagen. Im Zweifelsfall wende dich an die zuständige Datenschutzbehörde deiner Versicherung für den nicht-öffentlichen Bereich und lass die Gültigkeit der Gutachten abklären. Je nach Ergebnis kannst du die Gutachten mindestens sperren, wenn nicht gar löschen lassen. Beim LDI NRW ist zumindest die Firma IMB-Consult bereits einschlägig bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt wird es eng!

Hallo Joker,

ich habe meine KV über einen Gruppenversicherungsvertrag und dort heißt es, wenn die Berufsunfähigkeit, die ja per Gutachten vom 06.06.2008 festgestellt wurde, während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, so enden die Zahlungen spätestens 52 Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. D.h. die Zahlung der KV endet am 28.07.2008.
Tja, wie gehts dann weiter?
Da die BU nicht zahlen will "muß" ich wieder arbeiten gehen. Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine 50% Stelle vereinbart, jedoch fehlen mir da sehr viele Euros.
Laut Dr. Merkle, Chefarzt der Urologie der DKD Wiesbaden, bin ich zu 50% berufsunfähig. Es ist ja nicht so, daß ich nix mehr machen kann. Ich möchte ja weiter arbeiten gehen, nur schaffe ich eine volle Stelle auf keinen Fall.
Soll ich zum Arbeitsamt gehen! Die zahlen dann solange, bis die DRV die Rente ablehnt. Spätestens dann stehe ich wieder auf der Strasse. Ich brauche einfach mein letztes Nettogehalt, was ja auch versichert ist.
Mein Anwalt ist Fachanwalt für das Versicherungsrecht und hat sich auf Streitfälle mit BU-Versicherungen spezialisiert.
 
Hallo Schoppi,

du schreibst:
wenn die Berufsunfähigkeit, die ja per Gutachten vom 06.06.2008 festgestellt wurde, während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, so enden die Zahlungen spätestens 52 Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

52 Wochen sind nach meiner landläufigen Meinung 1 Jahr, es könnte also theoretisch Leistungspflicht bis zum 06.06.2009 bestehen.

Wie kommst du darauf, dass nur bis zum 28.07.2008 geleistet wird oder wurde es dir vom Versicherer mitgeteilt? Weiterhin stellt sich mir die Frage, was die Bedingungen zu dem Wort "spätestens" sagen. An was wird festgemacht, ob ein ganzes Jahr gezahlt wird oder nicht?

Wieso weichst du mir eigentlich regelmäßig auf die Frage aus, ob du und/oder dein Anwalt sich bereits mit dem Thema Streitverkündung beschäftigt haben?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

ich verfolge Euren Schriftwechsel und hatte gehoft das Schoppi Dir antwortet und sich damit meine Frage klärt.

Was ist eine "Streitverkündung"?

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Joker, Hallo Kai-Uwe,

ich habe meinen Anwalt auf die "Streitverküngung" hingewiesen. Wie er nun damit umgeht, weiß ich nicht. Hier ein Link zu meiner Anwaltskanzlei:
http://www.dr-wussow.de
Hr. Wussow hat sich gerade im Hinblick auf Streitigkeiten bei BU-Versicherungen spezialisiert. Ich denke, er tut alles, was er kann. Heute habe ich ein weiteres Gutachten an ihn versandt mit dem erneuten Hinweis der Streitverkündung. Er muß nun prüfen, ob es eingestzt werden kann bzw. wie es überhaupt weitergehen soll.

Zu meiner KV: Ich bin seit dem 30.07.2007 arbeitsunfähig. Am 06.06.2008 per Gutachten BU. Zahlung maximal 52 Wochen ab Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. 52 Wochen ab dem 30.07.2008. Somit kommt der 28.07.2008 zum Tragen. Steht so in den Vertragsbedingungen und wurde mir auch so von meiner KV mitgeteilt.

Ich habe nun die Deckungszusage meiner RS vorab außergerichtlich gegen die BU vorzugehen. Der Rechtsstreit mit meiner UV wurde ind er ersten Instanz verloren. Ist jetz beim OLG anhängig. Seit fast 2 Jahren keine Antwort auf irgendwelche Schriftsätze meines Anwalts.

Fakt ist für mich, daß ich ab dem 28.07.2008 nur noch mit 50% Geld dastehe und das bricht mir den Hals.

Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wie sich mein Anwalt zur Streitverkündung äußert.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

ach so, jetzt ist mir die Konstellation klar. Da fällt mir leider auch nicht mehr ein als die rechtsanwaltliche Vertretung. Mit dem Geld, das ist in der Situation natürlich ein klassisches Problem, die PKV will ja auch weiter finanziert sein. Aber sei froh, dass du überhaupt Geld verdienen kannst. Ich weiß, ist ein schwacher Trost... Bin aber dennoch mal gespannt, was dein RA als nächstes macht, bitte berichte weiter.


Hallo Kai-Uwe,

zur Streitverkündung findet sich hier ein Artikel von Wikipedia.

Bei Behauptung der PKV von Berufsunfähigkeit und Ablehnung der BU durch den Berufsunfähigkeitsversicherer könnte die Sache nach meinem Verständnis folgendermaßen ablaufen - vereinfacht dargestellt -:

- PKV wird verklagt, dass keine BU vorliegt, parallel wird der BU-Versicherung der Streit verkündet
- die BU-Versicherung entscheidet, ob sie dem Streit beitritt; auch wenn sie nicht beitritt ist das zu erstreitende Urteil in den gesundheitlichen Feststellungen bindend
- Gericht ermittelt per Sachverständigengutachten, ob du BU bist oder nicht
- angenommen es kommt BU raus, verlierst du wegen der eingetretenen BU zwar den Prozess gegen die PKV, das Urteil (hier die festgestellte BU) ist aber für die BU-Versicherung wegen der Streitverkündung bindend, so dass sie leisten muss (einschränkend wäre dabei sicherlich eine abstrakte Verweisbarkeit, aber das ist ein anderes Thema)

Genauso müsste es auch gehen den BU-Versicherer auf BU zu verklagen und der PKV den Streit zu verkünden, damit im Zweifelsfall der Krankentagegeldvertrag nicht gekündigt wird.

Die Streitverkündung ist aber ein zu komplexes Thema, als dass sie hier für jeden Einzelfall als sinnvoll erachtet werden kann. Alles bitte immer ausführlich mit dem Rechtsanwalt besprechen und nach Fallen fragen.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker, Hallo Kai-Uwe,

ich habe vorsorglich eine AWV für das Krankentagegeld abgeschlossen. 3,90 por Monat, aber die KV verpflichtet sich mich ohne Gesundheitsfragen oder erneute Prüfung bei Vollzeit wieder zu den alten Bedingungen zu versichern.
Mein Anwalt sieht es sehr kritisch, wenn ich demnächst arbeiten gehe, daher werde ich den Weg zum Arbeitsamt vorziehen. Bringt das gleiche Geld, wie meine halbe Stelle, aber ich spare die Fahrtkosten, die mit 400 Euro monatlich nicht zu verachten sind. Es kann doch nicht sein, daß die KV nicht zahlt, weil sie sagen ich bin BU und die BU zahlt nicht und sagt ich bin nur arbeitsunfähig, aber nicht BU. Wie es auch ist, einer wird zahlen müssen. Holen wir nun eben Deckung gegen die KV.
Muß nun nächste Woche zum Internisten, weil mir ständig das Gegessene wieder hoch kommt. Ich denke es kommt von psychischen Druck oder ich hab ein Magengeschwür wegen der vielen Medikamente. Ich komme mir vor wie ne Omma, die mit ihrem Kästchen rumläuft, wo die Tagesdosis an Pillen drin liegt. Rund 300 Euro pro Monat nur für Medikamente.

Ach ja, ich war bei Dr. Michael Martin, zertifizierter Gutachter im Neurologischen und psychischen Bereich. War in Hattersheim. Ganz normaler niedergelassener Arzt mit Gutachtertätigkeit.

Grüße,

Schoppi
 
Danke Joker,
da habe ich auf meine alten Tage doch noch was dazu gelernt:D.

Hallo Schoppi,
ich wünsche Dir Glück.
Bist Du schon in Deiner 1/2 Stelle gewesen? Wegen dem ALG1.
Sonst ist es vielleicht besser erst wieder Vollzeit zu arbeiten.

Deine BUZ sperrt sich sicherlich weil Du noch so jung bist, ist schon eine richtige Sch....., aber am Ende wirst Du sicher gewinnen.
Nicht aufgeben, kämpfen!

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
hallo, schoppi

hast du das gutachten von dem neurologen aus hattersheim?
das ergebnis würde mich interessieren.

mfg
pussi
 
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