Kein Extra für Schonkost - ( Az.: S23 AS 1372/06 ER )
Zuckerkranke Hartz-IV-Empfänger haben auch dann keinen Anspruch auf mehr Geld, wenn sie auf spezielle Schonkost angewiesen sind. Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem gestern veröffentlichten Urteil o.g.
Ein an Diabetes und Bluthochdruck leidender Mann hatte monatlich 50 € mehr Unterstützung begehrt. Das Gericht wies die Klage ab:
Laut Stellungnahme der Deutschen Diabetes- Gesellschaft entspricht eine kolorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung im Wesentlichen einer gesunden Normalkost. (AP) In diesem Sinne, Mfg sam
Zuckerkranke Hartz-IV-Empfänger haben auch dann keinen Anspruch auf mehr Geld, wenn sie auf spezielle Schonkost angewiesen sind. Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem gestern veröffentlichten Urteil o.g.
Ein an Diabetes und Bluthochdruck leidender Mann hatte monatlich 50 € mehr Unterstützung begehrt. Das Gericht wies die Klage ab:
Laut Stellungnahme der Deutschen Diabetes- Gesellschaft entspricht eine kolorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung im Wesentlichen einer gesunden Normalkost. (AP) In diesem Sinne, Mfg sam