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Urteile / SG - Hartz IV !

sam

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1 Sep. 2006
Beiträge
795
Kein Extra für Schonkost - ( Az.: S23 AS 1372/06 ER )

Zuckerkranke Hartz-IV-Empfänger haben auch dann keinen Anspruch auf mehr Geld, wenn sie auf spezielle Schonkost angewiesen sind. Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem gestern veröffentlichten Urteil o.g.

Ein an Diabetes und Bluthochdruck leidender Mann hatte monatlich 50 € mehr Unterstützung begehrt. Das Gericht wies die Klage ab:

Laut Stellungnahme der Deutschen Diabetes- Gesellschaft entspricht eine kolorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung im Wesentlichen einer gesunden Normalkost. (AP) In diesem Sinne, Mfg sam
 
Ein Berliner Sozialgericht rügt immer wieder Fehler bei Sanktionen für Arbeitsverweigerer

Bereits die aktuelle Rechtslage sieht drastische Sanktionen vor, wenn Hartz -IV - Empfänger eine Arbeit verweigern. In der Umsetzung des Gesetzes unterlaufen den Job-Centern jedoch immer wieder Fehler. Darauf hat das Berliner SG heute aus Anlass einer aktuellen Gerichtsentscheidung hingewiesen.

Weitere Infos zu der Übersicht über den Inhalt der Pressemitteilung und den Urteilen ausführlich unter:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/index.html

2002-2006 Senatsverwaltung für Justiz

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/index.html

In diesem Sinne, sam
 
Hallo Anaconda !
Für eine Sozial- oder auch Landessozialgerichtsklage braucht man keine PKH, da die Klage für den Kläger kostenfrei ist, wenn mit einer Begutachtung oder kostenpfichtiger Beurteilung zu rechnen ist, ist es erforderlich und besser eine PKH nachzureichen, weil man sonst mit den Kosten belastet wird, eine PKH bekommt auch nur der Zugestanden, der ein geringes Einkommen hat, oki.
 
Hallo Sam !
Sofern man insulinpflichtiger Diabetiker ist bekommt man auch die Mehrbedarfsaufwendung, in anderen Fällen, wie Diabetes durch Übergewicht [sprich der Patient muß abnehmen] oder wenn die Diabetes mit oralen Arzneimitteln zu behandeln ist, gibt es keine Mehrbedarfsaufwendung.
 
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