Eine Unfallversicherung muss bei einem Bandscheibenvorfall nur dann zahlen, wenn er überwiegend auf einen Unfall zurückzuführen ist. Das berichtet die Zeitschrift - " Recht und Schaden " - unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgericht ( OLG ) Karlsruhe ( Az. : 12 U 329 / 04 ). Dabei ist es nach dem Richterspruch Sache des Versicherten, den entsprechenden Nachweis zu führen. Bleiben Zweifel, so gehen sie zu seinen Lasten. (gms) In diesem Sinne, sam