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Urteile nur zu Gunsten der BG

Inzwischen ist viel Wasser der Isar und dem Lech runter geflossen, teilweise stark verschmutzt und sicherlich mit viel Viren verseucht.

Der Terminus bis auf weiteres verschoben worden und solange die IZ hoch, kann mich ein Besuch der
bayrischen Landeshauptstadt nicht reizen.
Warten wir mal ab, was sich so nach Pfingsten ergibt, aber ungeimpft wird eh nichts gehen.
 
Was neues aus dem Hause LSG!!

Letztes Jahr war Termin mit Vorladung, persönlichem Erscheinen mit Androhung von Bussgeld.
Jetzt Termin ohne persönliche Vorladung.
Da habe ich das LSG befragt, ob man mich verscheißern will und prompt kam Schreiben, Vorladung kann Nachträglich angeordnet werden
und wird auch noch angeordnet.

Irgendwo bei Asterix und Obelix steht geschrieben: die Spinnen doch die Römer!

Ich sage und schreibe jetzt, vorsichtig ausgedrückt, ähnlich wie im Vorspann oder wie soll man derartiger Sinneswandel beschreiben.

Gut dann fahre ich nach München mitten im Pult der 14.000 die zum Fussball kommen. Was soll's o_O;)

Urteil wird doch eh nur abgelesen - steht schon lange fest, ausser es geschied nicht erwartendes:
 
So nun geht es ein paar Zeilen weiter.

Der Vorsitzende Richter Dr. W. Kainz meinte zunächst der § 8 und 9 SGV II arbeiten gegeneinander, Lath-Wort fällt mir gerade nicht ein.

Jeder Unfall mit seinen Folgen muss separat beurteilt werden, vermischen geht nicht, man sollte es mal drauf ankommen lassen,
denn dazu gibt es noch kein BSG Urteil.
Durch den Vergleich könnte jetzt Unfallfolgen bei der vorhanden BK 2103 untergebracht werden.
Weiteres nach dem Schriftlichen.

Der Beklagten Vertreter GF in Augsburg war über den Vorschlag zum Vergleich nicht so recht angetan, da meinte der
Vorsitzende Richter man könnte das auch ein wenig von der anderen Seite betrachten und brachte mehrmals mit
Betonung den § 44 SGB X ins Spiel, insofern könnte der Kläger bei keinem für ihn zutreffenden Ergebnis, ständig neue
Überprüfunganträge einreichen und somit die ETEM und ggf. das Gericht besetzen.
Kostet im Endeffekt vermutlich auch mehr an Geld und genervte Mitarbeiter, das wollen wir hier doch vermeiden.

So wurde zu meiner Zufriedenheit dann der Vergleich aufgesetzt der sinngemäße Äpfel und Birnen vermischt und mit einem
Vorspann auch bei Prüfung der Sachlage für den Zustimmer keinen Probleme machen dürfte.

Ich habe damit auch ein paar Verpflichtungen aufmischt genommen, z.b. keinen VS Antrag (nur bei Kopf unter dem Arm).
Damit kann ich aktuell gut leben, denn die Behandlungen werden jetzt auch von der BG übernommen.

Fortsetzung demnächst, bin immer noch körperlich am Limit trotz der vielen genommen zusätzlichen Medikamente.
 
Meine Beschwerde zur Kostenerstattung der § 109 GA und Ergänzung GA wurde stattgegeben und werden
je zur Hälfte durch die Staatskasse getragen.

Nur wer kämpft hat wohl Chance etwas zu bekommen.
 
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