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Urteile nur zu Gunsten der BG

Sonnenschein56

Mitglied
Registriert seit
1 März 2018
Beiträge
63
Hallo,

in meiner Sache BK 2108 habe ich die Mitteilung bekommen, dass aufgrund des Vorsitzendenwechsel am SG Regensburg ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Das erste Gutachten war zu meinen Gunsten. Es handelt sich um das Gutachterinstitut in Nürnberg Dr. Mohing. Ich habe dank des Forums schon Informationen
zu dem Herrn.

Ich wollte eigentlich nur fragen, ob im Forum schon jemand auch über positive Gutachten berichten kann. Eigentlich gehe ich nicht davon aus, da das Institut sehr mit
Versicherungen verstrickt ist. Da kann man eigentlich kein unabhängiges Gutachten erwarten.

Ich habe gleich das SG gebeten einen anderen Gutachter für mich zu suchen. Mal sehen, ob das Gericht darauf eingeht. Ich muss auch noch erfragen, wer der oder die neue Vorsitzende jetzt ist. Eventuell ist es jemand der gut mit dem Institut zusammenarbeitet, da plötzlich nicht mehr nach einem unabhängigem Arzt gesucht wird.
Dann habe ich schlechte Karten.

Grüße

von Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ich sehe es ebenfalls wie Micha, nur weil ein Richter wechselt ist doch nicht alles was bislang "schwarz auf weiß" durch das Gericht ermittelt wurde hinfällig.

Mit welcher Begründung wird seitens des SGG ein neues GA in Auftrag gegeben? Das SG Regensburg hat ja schon eines veranlasst.

Dies ist dann Akten- und Faktenllage!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sonnenschein56,

Ich habe mal gelesen, dass womöglich Dr. Mohning ein Beratungsarzt einer BG sein kann.

Lg. Rolandi
 
Hallo HWS,

dein Beitrag ist richtig, aber primär stellen sich andere Fragen wie z. B.

-warum wegen eines Richterwechsels ein neues GA seitens des Sozialgerichts?

- wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

- wie interveniert der RA?

- usw.

Ganz klar liegt die Fragestellung auf der Amtsermittlung des SG´s warum das SG ein neues GA in Auftrag gibt? Da muss ich als Steuerzahler in der Schilderung die Frage stellen: Warum verschleudert das SG meine Steuergelder in ein weiteres GA??? Wo schon eines auf "meine" Kosten angeordnet wurde. Mit meine Kosten sind alle Steuerzahler gemeint.

Das GA hat eine Aussagekraft - warum wird dieses vom SG angezweifelt und nun "verschwendet" das SG unsere Steuergelder für ein zweites GA? Und dieses gezielt mit einem GA-Auftrag zu Gunsten der Gegenseite???

Strategie und Taktik, hier muss der RA unbedingt intervenieren im Prozess!

Viele Grüße

Kasandra
 
Morgen,
wir erscheint, dass u. a. beim SG Regensburg (aus anderen Erfahrungsberichten) , Vitamin- B-Richter- BG-Klufenmichel zu sitzen
(nicht nur dort) Was nicht passt, wird für die BG "passend" gemacht.

Frage:
Was bemängelt der "neue" Staatsdiener und BG, am ersten positiv Gutachten.

Ist es schon wieder "Vaterlandsverrat" , dass der erste Gutachter zu einem "positiv" Ergebnis gekommen ist.
Muss das erste Gutachten, durch den Dr. Mohing abgekanzelt, in die richte "Richtung" korrigiert werden?
Leute versteht mich richtig, aber ich habe große "Zweifel" an einer "Rechtsstaatlichen" (für die Antragsteller) BG-Urteilsfindung gerade in Bayern.
(das stützt sich auch...auf die Aussagen von Anwälten)

Es käme fasst schon einem Wunder gleich, wenn der Dr. Mohing, zum gleichen Ergebnis kommen würde, wie der erste Gutachter.
Der Richter kann sich "schön" hinter einem "Mohing" Gutachten verstecken und jetzt passt scho:p

Ah...OK:oops:o_O
Wir arbeiten für Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte. Wir stehen für Unabhängigkeit und Sachlichkeit und garantieren im jeweiligen Fachgebiet einen auf der aktuellen wissenschaftlichen Basis begründeten Wissensstand. Wir kennen die wichtigsten zugrundeliegenden juristischen Begriffe. Egal ob Rente, Schwerbehindertenrecht, Unfallrecht oder Scheidungsrecht: Wir wissen, wovon wir schreiben!

Quelle:

Grüße
 
hallo,

aufgrund des Vorsitzendenwechsel am SG Regensburg ein weiteres Gutachten

gibt es zu dem GA von irgendeiner seite bereits einwände, die zu klären wären? falls ja, dann wären sie zunächst an den erst-GA zu richten, wenn das GA nicht völlig daneben ist und den SV disqualifiziert.
liegen keine einwände vor, hat der richter also willkürlich einen neuen SV beauftragt, so sollte er unbedingt wegen dieser willkür abgelehnt und befangenheitsantrag gestellt werden. soweit kann den anderen wortmeldungen nur beigepflichtet werden. hier wäre dann ganz ffensichtlich, dass dem richter das bisherige ergebnis schlicht nicht passend ist.


gruss

Sekundant
 
Wenn ich mich recht entsinne finden sich die Voraussetzungen für ein neues Gutachten in § 412 ZPO (dieser § gilt auch vor dem SG):
Zivilprozessordnung
§ 412 Neues Gutachten

(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet.
(2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.
Ich würde - nach Rücksprache mit dem RA - eine erneute Begutachtung ablehnen, solange sich das Gericht nicht erklärt, warum es ein neues Gutachten anstrebt.
 
Hallo Sonnenschein,

die Hinweise der anderen User zu einer neuen Begutachtung basieren auf der Annahme, dass der neue, weitere Gutachter die gleiche Fachrichtung hat wie der vorherige. Dein Eingangsbeitrag lässt das vermuten,ist aber nicht ganz eindeutig für mich. Handelt es sich um gleiche Facharztrichtung (und gleiche Fragestellung)?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es gibt ein Urteil gegen Dr. Mohing, dass zum Thema passen würde, aber ich finde es in meinem Archiv nicht.
Ich glaube es war mal auf Unfallakte24 zu lesen. Die Seite gibt es nicht mehr.
 
Hallo

Meinst du dies Urteil, oerni?
M. ist dort erwähnt, das ist alles, das Urteil geht nicht gegen.

Ich fand noch die Info, dass er seit Herbst 2015 nicht mehr praktiziert, er beschränkt sich auf Begutachtungen.

LG
 
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