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Urteile / LSG- Hartz IV

sam

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1 Sep. 2006
Beiträge
795
ALG II ist letztes Mittel
Arbeitslose müssen zunächst den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung verbrauchen, bevor sie staatlich Leistungen in Anspruch nehmen können. Das geht aus einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts hervor ( Az.: L 7 AS 50/06 ER ). In dem Fall hatte sich ein heute 54- jähriger Arbeitsloser dagegen gewehrt, dass die Bundesagentur seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II ( ALG II ) mit dem Hinweis abgelehnt hatte, dass seine Lebensversicherung verwertbares Vermögen sei. Das Landessozialgericht gab der Agentur nun Recht.

In diesem Sinne, sam
 
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