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Urteile-BG-Unfallrente / SG

sam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
1 Sep. 2006
Beiträge
795
Mehr Rente bei schlechter Gesundheit,

verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Verletzten, der eine Unfallrente bezieht, im Laufe der Zeit erheblich, muss die zuständige Berufsgenossenschaft die Rente erhöhen, entschied das SG ( Sozialgericht) in Dortmund Az.: S 23 U 33/ 99.
 
Dieser Satz ist mir schleierhaft.
Hast du einen Link, oder den Text des Urteils?

Verschlechtern sich die Unfallfolgen wesentlich, ist die Rente zu erhöhen. Verschlechterung von "Nichtunfallfolgen" führt zu keiner Änderung. "Gesundheitszustand" ist viel zu ungenau.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist an der kurzen Ausführung unverständlich ?

Bezieht ein Betroffener eine Rente und sein Gesundheitszustand bleibt nicht stabil, sondern verschlechtert sich so kann der Betroffene einen Verschlechterungantrag stellen, es wird geprüft und dann kann es dazu kommen das dem Antrag entsprochen wird und der Antragsteller erhält dann eine Höhe Rente.

Selbst als Kranker / Behinderter habe ich einen Gesundheitszustand, der entweder stabil oder instabil ist und wenn das 2. zutrifft dann kommt es folglich zur Verschlechterung. Das was ich gepostet habe ist der Text zum Urteil, das Urteil selbst kannst Du Dir sicher aus dem Internet holen / suchen. Mir ist es leider nicht möglich Dich hier zu unterstützen.
In diesem Sinne, sam :rolleyes:
 
Hallo.
Zu dem AZ ist leider nichts zu finden. :( (Such schon 'ne Weile.)

Du sagst es ja schon selbst: es kann zur Erhöhung kommen, "muss" aber nicht.

Ist schon klar, zu Gesundheitszustand gehört alles. Aber nur bei (wesentlicher) Verschlechterung der Teilmenge "Unfallfolgen" muss die BG erhöhen. Sonst eben nicht.
Beispiel: Wird mein Gesundheitszustand schlechter, weil ich Alterszipperlein bekomme, ändert das nichts an der Rente.

Gruß
 
Hallo Prof.

ich habe kein Problem damit, wenn im Leben gewisse Dinge hinterfragt werden, nur bitte sollte dies immer fair und sachlich sein,...
In diesem Sinne, sam :rolleyes:
 
Hallo sam, hallo Prof.,

es mag ja sein, dass ich mittlerweile unter Wahnvorstellungen leide....

Die Fragestellung vom Prof. verdeutlicht aber in allzu klarer Weise die Grundeinstellung eines BG-Mitarbeiters. "Wie kann ich die Leistung ablehnen?"

Karsten
 
Hallo Karsten.
Welche Fragestellung von mir? Das ich das Urteil gerne lesen möchte? :confused:
"Wahnvostellungen"... eher negative Grundeinstellung oder Vorverurteilung; Es ist schwer, sachlich mit dir über BG-Dinge zu diskutieren... hab ich dir was getan? :mad:


Hallo sam,
ich verstehe nicht, wo ich nicht fair und sachlich war. Ist das Wort "schleierhaft" irgendwie beleidigend? :confused: Ich hätte auch "rätselhaft" schreiben können.
Klär mich bitte auf, ich bin nicht hier um Leute zu ärgern...

Gruß
 
Hallo Prof,
es war etwas anderes was mich gestört hatte in Deinen Antworten ganz allgemein, Sorry ist nun ok,...In diesem Sinne, mfg sam
 
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