Mehr Rente bei schlechter Gesundheit,
verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Verletzten, der eine Unfallrente bezieht, im Laufe der Zeit erheblich, muss die zuständige Berufsgenossenschaft die Rente erhöhen, entschied das SG ( Sozialgericht) in Dortmund Az.: S 23 U 33/ 99.
verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Verletzten, der eine Unfallrente bezieht, im Laufe der Zeit erheblich, muss die zuständige Berufsgenossenschaft die Rente erhöhen, entschied das SG ( Sozialgericht) in Dortmund Az.: S 23 U 33/ 99.