Hallo,
Nachdem bei mir Alles geklärt ist, geht es nun um meine Ehefrau.
Die ist 61 Jahre alt und hat 28 Jahre in der Altenpflege gearbeitet.
Seit über 2 Jahren wurden die ( dadurch verursachten ) Beschwerden in LWS ( Bandscheibe) , Hüfte und Knie so stark,
dass sie seit Ende 2017 dauerhaft AU geschrieben wurde.
April 2019 erfolgte die Aussteuerung, danach Antrag ALG1.
Weiterhin auf die Erkrankungen AU geschrieben.
Ergebniss einer MDK Untersuchung Ende 2018 :
Erforderliche Angaben zum Befund:
Die Arbeitsunfähigkeit ist aus gutachterlicher Sicht ausreichend begründet, die Erwerbsfähigkeit der
Versicherten ist erheblich gefährdet.
Ergebnis: Aus medizinischer Sicht auf Dauer arbeitsunfähig
Im Februar 2019 efolgte , auf Anforderung der KK , eine Reha , Träger war DRV.
Ergebniss , wie erwartet, in bisheriger Tätigkeit nicht mehr einsetzbar, aber leichte bis mittelschwere Arbeit vollschichtig
möglich.
Dann kam die Aussteuerung.
Direkt gekündigt hat der Arbeitgeber nicht, sondern nur bei der KK abgemeldet,
dies mit Begründung : Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Antrag ALG1 .
Nun kam das Ergebnis der Beurteilung nach Aktenlage durch den Arzt der Arbeitsagentur.
Dieser schloss sich dem Rehaergebniss an, somit keine Nahtlosigkeit.
Daraufhin ein Gespräch mit Sachbearbeiter AA.
( war nett, machte hilfsbereiten Eindruck, selbst über 60 Jahre und GdB 90 )
Nahtlosigkeit nicht gegeben.
Somit wären die Zahlung von ALG1 stark gefährdet, jedenfalls solange wie auf die bisherigen Krankheiten
AU geschrieben, da bereits ausgesteuert.
Sie solle sich nicht mehr deswegen AU schreiben lassen, sondern wenn, dann AU dann auf neue Erkrankungen.
( Es steht auch eine OP Grauer Star , sowie der Hüfte an.)
Weiter sollte noch kein Antrag auf EMR gestellt werden, sondern erst bei der DRV nachfragen wie es mit der Hilfestellung
dieser zur Teilhabe am Arbeitsleben stände.
Erst wenn dies abgelehnt würde, dann EMR beantragen, da sei erfolgsversprechender.
Dies habe ich bei der DRV, vorerst formlos, angefragt.
Das die Bandscheibenerkrankung wohl beruflich verursacht sein könnte, wurden Ärzten , KK etc mitgeteilt,
aber Meldung an BG erfogte von denen nicht.
Was mich verunsichert ist, dass keine weitere AU Bescheinigungen auf bisherige Erkrankungen erfolgen sollen.
Bisher war ich immer der Meinung, dass diese so lange wie möglich erfolge sollte.
Wie seht ihr die Situation, wie wäre jetzt am besten vorzugehen ?
Treffen die hier angeführten Urteile wegen Nahtlosigkeit auf diesen Fall zu ?
Gruss an alle.