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Urteil zum §125 III SGB Nahtlosigkeitsregelung

Hallo Kai-Uwin,

danke für die schnelle Antwort.
Immer abwarten und abwarten und bei einem Verdienst geht es nicht spurlos vorrüber.
Nur gut das die Kinder in Arbeit stehen und nicht auch noch am Minimum leben.
Sollte die DRV-Antwort wieder negativ sein, würde meine RV eintreten.
Ich werde weiterhin posetiv denken, alles wird gut.
Schönes Wochenende mit wenig Schmerzen.

Liebe Grüße enileve:)
 
Hallo enileve,

das habe ich jetzt nicht verstanden....Sollte die DRV-Antwort wieder negativ sein, würde meine RV eintreten:confused:
Wenn Du auch schon 60 Jahre bist und Du hast ein Schwerbehindertenausweis, dann kannst Du auch schon Altersrente beantragen...meinst Du das?

Bei uns war es auch so, plötzlich nur mein Einkommen und die Töchter noch nicht ganz fertig mit dem Studium....das geht ganz schön an die Nerven.

Wir haben es uns auch mal leichter vorgestellt:rolleyes:

Dazu kommt das die DRV Kai-Uwe auch noch 10,8% von seiner Rente abgezogen hat und das für immer:mad:.

Dafür hat er fast 40 Jahre Beiträge gezahlt.:mad:

Auch Dir einen freundlichen schmerzarmen Sonntag.

Lieben Gruß
Kai-Uwin


 
Hallo Kai-Uwin,

ich meinte, Den ersten Widerspruch mußte ich allein beantragen, aber bei einem erneuten Widerspruch setzt sich ein RA der RV ein.
Ich bin 58 Jahre, habe 35 Jahre gearbeitet, wenn auch die letzten vier Jahre vor dem Unfall mit wenig Verdienst.
Wurde mit mobbing (zu alt mit 52) entlassen. Beim AA zu alt für Umschulung und dann mal hier mal da für paar Monate gearbeitet.
Wer zuletzt kommt geht zuerst, dies war sehr belastend.
Ja die schlimmen sieben Jahre sind noch nicht vorrüber.:confused:
Ja wir haben uns das älter werden auch anders vorgestellt.

Alles Gute enileve
 
Hilfe, ich glaube ich bin zu unvorsichtig...

Hallo Forumsmitglieder !
Ich kenne mich viel zu wenig aus im Behördendschungel und es läuft so viel schief, weil ich mich immer wieder drauf verlasse dass es klappt- jetzt nicht mehr aber die Zeit läuft...
Es ist so, dass ich seit längerem wieder wegen Unfallfolgen krank geschrieben bin, es ist auch was schiefgelaufen bei der Arbeit mit meinem Vertrag. Im Augenblick läuft ein Antrag bei der DRV auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ich möchte gern entweder eine Umschulung um in einen anderen Arbeitsbereich zu können, auf dem Stand meines Berufes bin ich auch nicht mehr, aber ganz sicher möchte ich eine Veränderung.
Dieser Antrag ist aber noch nicht entschieden, deshalb war ich auch auf dem Arbeitsamt und habe Schweigepflichtsbefreiung gemacht usw in verschlossenem Umschlag für den medizinischen Dienst. Dann habe ich den Antrag auf ALG 1 abgegeben und mir wurde gesagt, dass ich nur Geld bekomme wenn ich generell arbeitsfähig sei, das würde aber von der Ärztin entschieden und nach einem Gerichtsurteil würden sie nicht mehr in Vorleistung gehen ! Morgen ist das Krankengeld zu Ende , ich bekomme nur ausweichende Antworten wenn ich nach einem Termin bei der Ärztin frage. Mein Hausarzt rief gestern bei mir an und sagte, dass er nicht berechtigt ist, die Briefe der Kliniken wo ich war rauszugeben, da müsste ich diese sebst befreien. Da klingelten meine Glocken, zum Glück habe ich erst hier reingeschaut bevor ich alles aushändige. Ich werde mir umgehend diesen Ratgeber holen zum Umgang mizt Behörden, dass kann doch einfach nicht sein, oder. In 2 Wochen kommt die Miete und ich weiss noch rein nichts und meine Ersparnisse sind schon aufgebraucht, weil das mit der Arbeit schon länger so war dass sie mich trotz meiner Fachkraftausbildung nur als Helfer eingestellt haben....Das ist alles eine Geschichte wo es noch einiges zu klären gibt, ausser dass ich wieder auf die Beine kommen will.
Ganz klar ist dass sie nichts bearbeiten wollen, bevor nicht eine Entscheidung der Ärztin vorliegt. Ich werde mir Sonntag oder so die Texte vornehmen und da etwas formulieren und hinsenden. So ein Mist dass der Rechtsanwalt die nächsten 2 Wochen in Ferien ist.
Typisch Murphys Law...
Danke für die Tipps
ganggo
 
Hallo Gango,

wenn ich Deine Zeilen so lese, stelle ich fest, dass Du mit dieser Situation völlig überfordert bist und dringend Hilfe benötigst.
Ich kann Dir nur empfehlen, suche Dir einen RA. für Sozialrecht und beantrage beim SG. einen Beratungsschein!
"Ich werde mir Sonntag oder so die Texte vornehmen und da etwas formulieren"
Gerade hierbei solltest Du jemanden aus Deinem Bekannten oder Freundeskreis um Hilfe bitten und nicht allein versuchen!

MfG.
Pit
 
§125 und §117 SBG wer hat Ahnung von med. Dienst ?

Hallo Zusammen !
Ich fühle mich etwas in der Zwickmühle. Ich habe immer wieder mit den Unfallfolgen zu tun, bin jetzt auch wieder krankgeschrieben und habe bei der Rentenversicherung einen Antrag gestellt wegen beruflichen Sachen abklären(der inzwischen bewilligt ist und in der Anlage einen Rehaantrag hatte zum Ausfüllen). Jetzt ist es so, dass ich zum Arbeitsamt sollte Antrag nach §125 stellen Nahtlosigkeitsregel, dort bekam ich Unterlagen zum Ausfüllen für den med. Dienst. ich habe dort gleich gesagt, dass ich einen Termin möchte weil ich alle Unterlagen bei mir habe. Habe ich nicht bekommen, auch nach Nachfrage bekam ich nur ausweichende Antworten. Plötzlich war das Gutachten fertig, noch bevor mein schriftlicher Brief(nach 2 Wochen) diesem übermittelt werden konnte ? Na ja ich musste hin, zur Abgleichung über das Gutachten und es war dann genauso wie oben auch berichtet ich sollte unterschreiben dass ich mich arbeitssuchend zur Verfügung stelle, musste ich auch tun, denn inzwischen war es 4 Tage vor dem 1. Juli und ich hatte alle meine Rücklagen schon aufgebraucht die noch waren. Der Arzt dort hatte aber nur Unterlagen vom Hausarzt zugesandt, nichtmal ein Bericht...keine Facharztunterlagen... ? Ich habe Erfahren, dass man das Gutachten nicht angehen kann, da es kein Verwaltungsvorgang ist, sondern nur die Auswirkungen davon. Stellt man Widerspruch, werden die Zahlungen bis zur Klärung eingestellt, toll was ?
ich bekam dort noch den hinweis, dass es nicht so relevant sei, da bei mir noch eine Reha ansteht und es vor allem wichtig wäre dass meine Krankenversicherung weiterläuft. Ich bin echt froh, dass ich dort noch auf einen Menschen gestossen bin und nicht nur Beamte die vorgefertigte Sätze runterbeten, das merkt man echt, wenn die so leiern, ist wie bei den Kindern in der Schule...sorry...
Wenn jemand mir da Erfahrungen mitteilen würde, wäre ich froh!
Grüsse Ganggo
 
hallo zusammen,

ich habe bewusst diesen alten Foreneintrag gewählt, da das oben angeführte Gerichtsurteil, sowie der Sachverhalt 1:1 auf mich zutrifft. mit einer einzigen Ausnahme.

die betroffen frau hat erklärt: "In ihrem rechtzeitig vor Auslaufen des Krankengeldes zusaetzlich gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld hatte die Betroffene erklaert, dass sie zwar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten koenne, aber im Rahmen ihres beschraenkten Leistungsvermoegens durchaus noch arbeiten wolle"

ich habe gegenüber der BfA erklärt, dass ich in meinem beruf arbeiten könnte, jedoch nicht mehr in dem leistungsumfang einer, nach meinem Arbeitsvertrag geltenden 40h Regelung, sondern nur noch in Teilzeit von ca. 3h täglich, was natürlich eine geringere Entlohnung nach sich ziehen würde.

nun habe ich folgendes Problem. da mein erspartes spätestens im September aufgebraucht ist, da ich zur zeit keinerlei einnahmen habe und meine durch den VdK vertretene Anwältin mir nicht viel Hoffung auf einen Eilantrag gemacht hat, wie ich mich weiter verhalten soll. denn ab September geht es um meine Existenz...
eine weitere frage wäre, ob ich harz 4 beantragen soll bzw. muss.
kann man mich verpflichten meine Arbeitsvertrag auf 3h/tag herabzusetzen? würde dies, ausgenommen, dass das Geld nicht für den Lebensunterhalt reichen würde, Nachteile mit sich ziehen usw.?
handelt die BfA richtig?
hab ich die Möglichkeit eines Eilantrags?
wie soll ich ab September meine Lebensunterhalt bestreiten?
 
Kann mir Jemand helfen?

:confused:Ich hatte 2011 einen Autounfall. Eigentlich nur eine Kleinigkeit, jedoch die Auswirkungen sind schlimm.
Mitlerweilen wurde ich 7 mal an der Schulter operiert und habe nun schon einen Prothesenwechsel hinter mir.
Die Reha Klinik hat mich arbeitsunfähig entlassen. Jedoch der MDK vom Arbeitsamt sagt ich wäre voll arbeitsfähig.
Ist dies so einfach zulässig? Kann der so einfach die Bestätigung vom Arzt dort aufhebeln?
Ich schreibe dies hier rein, da ich die Nahlosigkeit überprüfen lassen soll.

Ich weiß nun gar nicht mehr was ich machen soll.
Ich hatte im Oktober einen Arbeitsversucht gemacht, diesen mußte ich nach 2 Wochen abbrechen.
Auch jetzt habe ich so große Probleme das ich wieder in die Schulterchirurgie fahren muß. Wie um gottes willen soll ich da arbeiten gehen?

Liebe Grüße
 
Hallo,

Nachdem bei mir Alles geklärt ist, geht es nun um meine Ehefrau.
Die ist 61 Jahre alt und hat 28 Jahre in der Altenpflege gearbeitet.

Seit über 2 Jahren wurden die ( dadurch verursachten ) Beschwerden in LWS ( Bandscheibe) , Hüfte und Knie so stark,
dass sie seit Ende 2017 dauerhaft AU geschrieben wurde.
April 2019 erfolgte die Aussteuerung, danach Antrag ALG1.
Weiterhin auf die Erkrankungen AU geschrieben.

Ergebniss einer MDK Untersuchung Ende 2018 :
Erforderliche Angaben zum Befund:
Die Arbeitsunfähigkeit ist aus gutachterlicher Sicht ausreichend begründet, die Erwerbsfähigkeit der
Versicherten ist erheblich gefährdet.

Ergebnis: Aus medizinischer Sicht auf Dauer arbeitsunfähig


Im Februar 2019 efolgte , auf Anforderung der KK , eine Reha , Träger war DRV.
Ergebniss , wie erwartet, in bisheriger Tätigkeit nicht mehr einsetzbar, aber leichte bis mittelschwere Arbeit vollschichtig
möglich.

Dann kam die Aussteuerung.

Direkt gekündigt hat der Arbeitgeber nicht, sondern nur bei der KK abgemeldet,
dies mit Begründung : Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Antrag ALG1 .

Nun kam das Ergebnis der Beurteilung nach Aktenlage durch den Arzt der Arbeitsagentur.
Dieser schloss sich dem Rehaergebniss an, somit keine Nahtlosigkeit.

Daraufhin ein Gespräch mit Sachbearbeiter AA.
( war nett, machte hilfsbereiten Eindruck, selbst über 60 Jahre und GdB 90 )

Nahtlosigkeit nicht gegeben.
Somit wären die Zahlung von ALG1 stark gefährdet, jedenfalls solange wie auf die bisherigen Krankheiten
AU geschrieben, da bereits ausgesteuert.
Sie solle sich nicht mehr deswegen AU schreiben lassen, sondern wenn, dann AU dann auf neue Erkrankungen.
( Es steht auch eine OP Grauer Star , sowie der Hüfte an.)

Weiter sollte noch kein Antrag auf EMR gestellt werden, sondern erst bei der DRV nachfragen wie es mit der Hilfestellung
dieser zur Teilhabe am Arbeitsleben stände.
Erst wenn dies abgelehnt würde, dann EMR beantragen, da sei erfolgsversprechender.
Dies habe ich bei der DRV, vorerst formlos, angefragt.

Das die Bandscheibenerkrankung wohl beruflich verursacht sein könnte, wurden Ärzten , KK etc mitgeteilt,
aber Meldung an BG erfogte von denen nicht.

Was mich verunsichert ist, dass keine weitere AU Bescheinigungen auf bisherige Erkrankungen erfolgen sollen.
Bisher war ich immer der Meinung, dass diese so lange wie möglich erfolge sollte.


Wie seht ihr die Situation, wie wäre jetzt am besten vorzugehen ?

Treffen die hier angeführten Urteile wegen Nahtlosigkeit auf diesen Fall zu ?

Gruss an alle.
 
Hallo,

sehe ich das richtig, dass aus dem § 125 SGB III jetzt der § 145 geworden ist ?

Gruss
 
Hallo Busch38,
ja seit April 2012 hat sich der § 125 in § 145 umgewandelt.
Die Arbeitsagenturen machen sehr viele Fehler zu Lasten der kranken Menschen.
Man stellt sich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung!!
Man bespricht keine Detail über die Krankheiten mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.
- alle Unterlagen nimmt man mit nach Hause, ALG 1 Antrag, Schweigepflichtsentbindung usw.
- immer eine Begleitperason mitnehmen
-Arztberichte gehören nicht in die Hände des Sachbearbeiters
-Arztberichte an den ärztlichen Dienst nachweislich senden.
-keine AU-Meldungen abgeben

Im Netz gibt es sehr aufschlussreiche Informationen:

https://rentenbescheid24.de/anspruch-auf-nahtlosigkeit-trotz-ablehnendem-rentenbescheid/

Gruß
Anja
 
Hallo, danke für Info.

meine Frau hat keine Nahtlosigkeit bekommen ( Weder AA noch KK wollen zahlen).

Arzt Arbeitsamt hat Gutachten nach Aktenlage erstellt, da auf Reha bericht bezogen:

Entsprechend der: gesundheitlichen Einschränkungen ergibt sich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt das folgende Leistungsbild: leichte bis
mittelschwere Tätigkeiten, in allen Schichtformen sind unter den
folgenden Einschränkungen für 6 Stunden und länger zuzumuten.


Anscheinend nichtbeachtet wurde der Satz:

Die Entlassung erfolgt arbeitsunfähig bis zur ausreichenden
Rekonvaleszenz .


Diese ist nicht gegeben, sogar Hüftendoprothese vor ein paar Wochen.

Gruss
 
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