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Urteil vom VGH aus 2010; wird aber nicht umgesetzt

ptbs

Mitglied
Registriert seit
1 Juli 2010
Beiträge
39
Ort
Bayern
Hallo
Ich fasse mich kurz, denn ich kann langsam nicht mehr...
Ich hatte im Dienst einen folgenschweren Unfall ( 2000 ).. Wie der arme Samuel bei Wetten Dass wurde meine HWS zertrümmert..
Als Dienstunfall 2001 anerkannt...Leider gingen die Probleme dann erst los.. ich wurde krank..psychisch, körperlich..ich wusste nicht mehr weiter und wurde vom Neurologen/Psychiater länger krankgeschrieben..Das war dann 2003 für die Amtsärzte Anlass genug mich zu entlassen. Die Begründung war schlicht, psychosomatische Störung-Dienstunfallzusammenhang NEIN. Ich musste klagen. Bis in das Jahr 2010 musste ich dann warten bis der VGH aufgrund von drei Gutachten und der Stellungnahme der Gutachterin vor Gericht entschied, die Entlassung war rechtswidrig, denn ich bin aufgrund einen Dienstunfalls dienstunfähig und muss in den Ruhestand versetzt werden(Kausalität und wesentlich mitwirkende Teilursache usw alles zu meinen Gunsten). Von den Gutachtern bestätigt, PTBS, Panikattacken und Depressionen als Folge des Dienstunfalles. Jetzt könnte man meinen die Behörde nimmt die Niederlage hin und zahlt mir das Unfallruhegehalt und Unfallausgleich.. weit gefehlt..ich habe 10 Monate nach Rechtskräftigkeit des Urteils wieder Klage einreichen müssen wg Untätigkeit.. Die Behörde will aus dem VGH Urteil nichts erkennen was mich berechtigt die o.g. Leistungen zu beziehen.. Ferner bekam ich jetzt Post. Der tolle Amtarzt der für meine Entlassung damals gesorgt hatte, zweifelt die vom VGH ausgewerteten Gutachten an und sagt die beruhen auf von mir falsch getätigten Aussagen und dargelegten Fakten, mit anderen Worten, ich lüge. Er schlägt jetzt einen Gutachter vor, der entscheiden soll, ob die Psychischen Folgen auf den Dienstunfall zurückzuführen sind(hat ja wiegesagt eigentlich der VGH schon getan). Ich frage mich jetzt schon, wo lebe ich eigentlich? Wenn ich einen Prozess verliere und was zahlen muss, dann ist das so..wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher..aber eine Behörde muss da wohl nix fürchten und kann ein VGH Urteil einfach mal aussetzen, sodass ich ich wieder beim VG anfangen muss mein Recht durchzusetzen..und dann in zwei Jahren sitz ich wieder beim VGH und will mein Urteil umgesetzt haben das 2010 rechtskräftig wurde! Wäre um aufmunternde Worte und Beistand sehr dankbar..meine Kraft und Wille gehen zu Ende..
 
urteil

Hallo ptbs,

leider kann ich dir fachlich zu deiner Sache nichts beitragen.

Aber ich bin entsetzt, was mit dir gemacht wird und es zeigt mir einmal mehr, dass wir nicht mehr in einem Rechts- oder Sozialstat leben. Meine Klage wurde trotz positiver Gutachten für mich und rechtswidrigem Vorgehens der BG abgewiesen. Dabei setzte sich das Sozialgericht über allle bestehenden rechtsgültigen Urteile vom Bundessozialgericht einfach hinweg, denn diese sprachen alle gegen die BG und für mich und klar ist, es soll auf jeden Fall eine Zahlung an Unfallopfer vermieden werden.

Und ich kann nachfühlen, wie einen dieser immerwährende Kampf runterzieht. Habe selbst eine PTBS und Depression unfallbedingt und merke selbst immer wieder, wie ich durch die Kämpfe mit der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht immer wieder retraumatisiert werde.
Durch die PTBS hat sich mein ganzes Leben negativ verändert.
Aber lass dich nicht unterkriegen, immerhin hast du es schon sehr weit geschafft.

Viele Grüße,

muppet
 
Danke für deine aufmunternden Worte.. Ich sehe es ähnlich wie du..zum einen zahlen die nicht einfach so, notfalls eher am Schluss mit Zinsen(juckt die ja nicht, zahlt ja der Steuerzahler).. Hauptsache man zeigt dem Kläger wie klein er ist, bzw kann man etwaige andere Kläger die mal was Ähnliches durchmachen auf diese Art und Weise abschrecken.. Wir will schon mit dem Gedanken leben sich die nächsten 10 Jahre mit der Sache rumzuärgern..
Und im dümmsten Falle sterbe ich vorher Weg bevor Sie einen Cent überweisen..Leider hat mein Anwalt erst am Donnerstag wieder Zeit. Für mich ist aber jetzt schon klar, ich hole zum Gegenschlag aus und überlege die Presse einzuschalten. Zudem werde ich die feinen Herren wegen Amtshaftung verklagen, zivilrechtlich stecke ich mal ab, wie es mit Schmerzensgeld aussieht. Es reicht jetzt!
 
Servus,
das ist ja echt superärgerlich alles.
Kann ich Dir nachempfinden, ist bestimmt voll der Hohn, erst die Freude über den Gewinn und dann kommt da nichts mehr.:mad:
Ich hoffe Du hast einen fitten Anwalt. Auf ein neues Gutachten würde ich mich nicht so leicht einlassen, die sollen erst einmal genauer begründen, wodurch es abgelehnt wird!
Lokale Presse ist gar keine schlechte Idee..

lass Dich net unterkriegen!
drücke beide Daumen für "echten Erfolg"

L.G. Jan
 
Das ist ja auch so ein Ding..Die haben mir ja nichtmal einen Bescheid oder irgendetwas zukommen lassen worin meine Anträge abgelehnt worden wären..nee die haben das einfach 10 Monate ausgesessen und immer wieder argumentiert, die Juristen müssen das Urteil noch auswerten.. jetzt wo wir Klage eingereicht haben, sind die natürlich völlig entrüstet angesichts meiner haltlosen Forderungen :mad:
Zitat Amtsarzt : seine Meinung wurde bei den Gutachten garnicht berücksichtigt, daher inhaltlich falsch und die Fakten entsprechen nicht der Realität..
Ich ahne wie es weitergeht..der vorgeschlagene Gutachter wird bei mir feststellen, das es nichts mehr zum feststellen gibt..bin also quasi gesund und munter.. Naja mein Anwalt ist fit, FA für Verwaltungs und Beamtenrecht..leider eben auch viel beschäftigt und am Donnerstag hat er Zeit für mich.. hoffe er kann mich aufmuntern und mir aufzeigen das der Wisch die Tinte nicht wert war, mit der er geschrieben wurde..
Zudem ist ja angeblich eh alles verjährt, da Unfall 2000 war und ich jetzt mit den Forderungen daher komme..ich frage mich schon wie es denn sein kann, das Menschen auf hoch bezahlten Stellen beim Staat hocken und dann nach Monaten so einen Stuss schreiben..
 
Urteil

Hallo ptbs,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ein rechtskräftiges Urteil?, oder?

Wenn die Behörde da nicht rechtzeitig in die Berufung gegangen ist, dann bleibt doch wohl für Dich das Rechtsmittel der Vollstreckung.

So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, was jetzt an dem Urteil noch herumgedreht werden soll.

Vielleicht magst Du noch etwas dazu ausführen.
 
hallo,
Klar ich äußerer mich gerne noch mehr dazu wenn ich dann auch mal weiß was mein Anwalt dazu sagt. Leider hab ich bisher ja nur die Email heute mit dem Anhang bekommen.
Aber vorab: Unfall, schwerste Verletzungen, Entlassung..angeblich kein Zusammenhang mit dem DU, 2010 wurde vom VGH festgestellt das meine Dienstunfähigkeit auf den erlittenen Dienstunfall zurückzuführen ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war der Du Auslöser für meine Dienstunfähigkeit und den daraus resultieren Folgen (PTBS, Panikattacken, Depressionen). Die Gutachter gingen sogar noch weiter : Hätten die Amtsärzte früher und adäquat reagiert, wäre ein Behandlung theoretisch möglich gewesen. So gehen die Gutachter von einem chronischen Leiden aus.
Die Richter haben die Gegenseite bei der Verhandlung nochmal gefragt, ob die Möglichkeit besteht mich wieder einzustellen, wurde verneint..so entschieden die Richter ich muss in den Ruhestand versetzt werden und erläuterten das mit einer geschlossenen Kausalkette. und ich warte nun seit September 2010 auf Umsetzung. Heist ich werde mit Mindestbezügen abgespeist, obwohl mir laut Gesetzestext Unfallruhegehalt zusteht. Zudem Unfallausgleich, da ich seit dem Unfall vom Versorgungsamt 30 GdB zugesprochen bekommen habe. Die psychischen Folgen sind noch garnicht berücksichtigt. Jetzt will die zuständige Behörde einen eigenen Gutachter einschalten um zu prüfen ob überhaupt die genannten Beschwerden vorliegen, bzw ob die Beschwerden auf den DU zurückzuführen sind. Das hat ja aber der VGH schon getan.. Zitat von meinem Anwalt : Erbärmlich was die da abliefern..
 
P.s. Zudem habe ich was die MdE angeht, auf die Bad Pyrmonter Klassifikation von psychischen Unfallfolgen hingewiesen. Hier haben bundesweit 40 Amtsarzte die Abstufungen der MdE festgelegt. Zitat Amtsarzt: kennen wir nicht..
 
Hi ptbs,

ich wünsche Dir die nötige Kraft zum Weiterkämpfen!

Wenn man doch den Pranger nur wieder anschaffen könnte damit Einige sich wieder so schämen lernen wie es sich gehört wenn man Mitmenschen bewusst schädigt!

LG

Feuerle
 
Hi ptbs

Ich leide ebenfalls unter einer ptbs,und wenn ich lese dass du schreibst wesentliche teilursache und kausalkette,alles zu deinen Gunsten.
Dann bekomme ich in meinem Fall Angst.

Bei mir würde ebenfalss der wesentliche teilursache zugestimmt,warte aber jetzt die kausalkette ab.und werde bald ein Termin bekommen beim LSG.

Wenn ich dass lese dann kommt mir dir ...... Hoch.
Halte durch und Kämpfe,wünsche dir viel Glück

Lg Micca
 
Hi ptbs,

ich wünsche Dir die nötige Kraft zum Weiterkämpfen!

Wenn man doch den Pranger nur wieder anschaffen könnte damit Einige sich wieder so schämen lernen wie es sich gehört wenn man Mitmenschen bewusst schädigt!

LG

Feuerle

Böser Modus on
Behörden kommen nicht an den Pranger
Böser Modus aus

Hallo,
ich kenne es leider auch so, dass sich gewunden wird um Urteile nicht um zu setzten.
Für mich ist das Ganze eine Ver... an Geschädigte und den Richtern, wenn ein Urteil nicht umgesetzt wird und noch eine Klage auf Umsetzung des Urteils erfolgen muss.

Gruß
netzguru
 
Hallo ptbs,

mein Mitgefühl - das ist haarsträubend.

Zur Sache: Es scheint mir eine juristische Frage zu sein. Wenn es keine Revision gibt, dann müsste das Urteil durchgeführt werden.


1. Darüber würde ich persönlich überhaupt nicht mehr mit der Behörde verhandeln - und schon gar nicht einem Gutachten zustimmen.

Sollten sie - was dienstunfallrechtlich leider geht - verlangen, dass du dich auf bestimmte Weise ärztlich untersuchen lässt, so würde ich das durch Spontane Fieberhafte Erkrankungen, Versehen etc. so weit als möglich verschieben (nach dem Motto: Ich würde ja gerne, aber leider...)

Wenn eine ärztliche Untersuchung unvermeidlich werden sollte, dann "volles Programm", d.h. Gehe selber zu einem Arzt der gewünschten Fachrichtung vorher() oder auch zu einem Zweiten, bis du den Arztbrief zu dem Thema hast, der richtig ist. Und dann sagst du zum Amt: Untersuchung überflüssig, hab ich schon gemacht.

Sollten die dich dann doch zu jemand anderem kommandieren, hast du zumindest schon Muition, dessen Statement anzugreifen.


(ich hab das mal vom Finanzamt nach einem gewonnenen Prozess erlebt, dass die wieder anfangen wollten, den Sachverhalt neu zu prüfen. Das hab ich einfach mit Hinweis auf das Urteil verweigert - dann fügten die sich).

2 Wie man ein Urteil durchsetzt, weiß ich nicht - das müsste der RA wissen. Wie wärs mit ner kleinen Klage (damits beim Amtsgericht bleibt) auf Schadenersatz von nem Tausender gegen den handelnden Beamten persönlich wegen vorsätzlicher Amtspflichtverletzung? Klage kann man selber einreichen, kaum Kostenrisiko ...Lässt sich auch problemslos wieder zurückziehen, wenn die karre dann läuft.


Nur keine Nachsicht mit niemandem von denen! Nicht vertrösten lassen, nix glauben!

Alles Gute


wfd
 
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