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Urteil: Ungebührliche Verzögerung der Schadensregulierung

stef

Nutzer
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
34
Hallo Zusammen,

für mich ist die erste Etappe geschafft. (Prozess 2005-2008).
Mit meinem Urteil bin ich zufrieden. Wenn die Verursacher meiner Behinderung und dem damit weiter verbundenen Schaden nicht in Berufung gehen, lasse ich es dabei.

Einen Auszug aus dem Urteil möchte ich Euch nicht vorenthalten. Könnte eine Vorbildfunktion für manchen Richter haben.
Ich habe es als Bild angehängt.

Viele Grüße
Stef
 

Anhänge

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Hallo Stef,

herzlichen Glückwunsch. Ja, es gehen bei Verzögerung immer mehr Richter dazu über, der jeweiligen Versicherung noch ein "Strafgeld" aufzuerlegen. Es ist immer wieder interessant zu lesen, dass Versicherungen den Unfall an sich bestreiten und so tun, als wären die Opfer nur Simulanten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo steff,

herzlichen Glückwunsch. Endlich hat sich ein Richter mal getraut die Verzägerungstaktik zu bestrafen.

Könntest du nach Rechtskrafteintritt das Aktenzeichen und das Gericht hier veröffentlichen?

Danke...

Gruß Jens
 
Das haben schon viele Gerichte getan, nur müsste es regelmäßig geschehen. Die "Straferhöhung" muss mindestens so hoch sein, wie die gewonnenen Zinsen also Vorteile durch die Verschleppung.

Dann würde diese Unsitte aufhören.
 
Hallo stef,

auch meinerseits herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Instanz! Ich drücke die Daumen, dass die Gegenseite nicht in Berufung geht. Wie auch schon von Jens angefragt, fände ich es schön, wenn Du nach Eintritt der Rechtskraft das AZ hier einstellen oder uns das Urteil in anonymisierter Form zur Verfügung stellen könntest.

Gruß
Joker
 
Veröffentlichung

Hallo Zusammen,

selbstverständlich stelle ich es gerne für Euch zur Verfügung. Mir ist nach dieser schweren Zeit, die ich ohne die Hilfe meiner Freunde und Familie nicht ohne den Komplettverlust meiner finanziellen Existenz überstanden hätte, sehr daran gelegen, die Bestrafung dieser Schweinerei (sorry) öffentlich zu machen. Sobald es rechtskräftig ist, stelle ich es rein.

Viele Grüße
Stef
 
Hallo.
Mich hats genauso erwischt. Ich kämpfe seit nunmehr fast fünf Jahren um mein Recht. Gibt es zu diesem Urteil eine Verf. NR.: Könnte mir bestimmt behilflich sein. Meine Emailadresse ist hier im Forum hinterlegt. Würde mich über eine Antwort freuen...

Vossi
 
Hallo Vossi,

das Urteil dürfte noch nicht rechtskräftig sein (Berufungsfrist 4 Wochen nach Verkündung). Ich denke, dass Stef uns informieren wird, wenn wir uns auf das Urteil berufen können.

Gruß
Joker
 
Hallo Stef

Ist das Urteil inzwischen Rechtskräftig? Ich (und wahrscheinlich viele Andere auch) könnte(n) das Urteil gut gebrauchen....

Danke
 
Hallo Zusammen!
Zur Verzögerung von Schadensregulierungen gibt es einen Leitsatz vom OLG Nürnberg 2006, wenn entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Schadensregulierung seitens des Schädigers oder der Versicherung verzögert wird, sind die Gerichte verpflichtet schon als Genugtuung gegenüber dem Geschädigten ein deutlich höheres Schmerzensgeld zu fordern!
Statt 2.000 gab es 35.000 Euro was ich in dem Falle noch für äußerst bescheiden halte. Da war unter anderem Schädelhirntrauma und diverse Organquetschungen etc.
Ihr wisst ja Deutschland und Schmerzensgeld....

Es grüßt Euch Blond !
 
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