Hallo,
SG Karlsruhe Entscheidung vom 11.12.2019, S 12 SB 1642/19
Zurückverweisung an die Behörde wegen Ermittlungsbedarf ohne Feststellung schuldhafter Ermittlungsdefizite im
Das Land Baden-Württemberg verlangt seiner Richterschaft eine übermäßig „erledigungsträchtige“ Arbeitsweise ab, weil es sie im Wege der chronischen Unterbesetzung seiner Gerichte und Staatsanwaltschaften systematisch zur Absenkung ihrer Sorgfaltsschwelle – einschließlich der veränderten, auch rechtswidrigen Anwendung des Prozessrechts – zwingt, obgleich das Bundesland hierdurch die richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 Abs. 1 GG, den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und die Wirksamkeit des Rechts als Mittel individueller und kollektiver Konfliktbearbeitung, das heißt: den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG, massiv beschneidet bzw. schlechterdings die Axt an die Wurzeln von Rechtsstaat und Demokratie anlegt und sich schleichend von seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung verabschiedet.
Ich bin der Meinung, dass es nicht nur die Schwerbehinderung betrifft sondern auch die BG-Verfahren, Rentenverfahren usw.
In Baden-Württtemberg stimmt schon seit Jahren nichts mehr.
Gruß
Anja
SG Karlsruhe Entscheidung vom 11.12.2019, S 12 SB 1642/19
Zurückverweisung an die Behörde wegen Ermittlungsbedarf ohne Feststellung schuldhafter Ermittlungsdefizite im
Das Land Baden-Württemberg verlangt seiner Richterschaft eine übermäßig „erledigungsträchtige“ Arbeitsweise ab, weil es sie im Wege der chronischen Unterbesetzung seiner Gerichte und Staatsanwaltschaften systematisch zur Absenkung ihrer Sorgfaltsschwelle – einschließlich der veränderten, auch rechtswidrigen Anwendung des Prozessrechts – zwingt, obgleich das Bundesland hierdurch die richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 Abs. 1 GG, den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und die Wirksamkeit des Rechts als Mittel individueller und kollektiver Konfliktbearbeitung, das heißt: den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG, massiv beschneidet bzw. schlechterdings die Axt an die Wurzeln von Rechtsstaat und Demokratie anlegt und sich schleichend von seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung verabschiedet.
Ich bin der Meinung, dass es nicht nur die Schwerbehinderung betrifft sondern auch die BG-Verfahren, Rentenverfahren usw.
In Baden-Württtemberg stimmt schon seit Jahren nichts mehr.
Gruß
Anja