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Urteil: PTBS auch entschädigungspflichtig, wenn diese nicht unmittelbare Folge des Unfalls sondern Resultat einer gescheiterten Heilbehandlung ist

Sekundant

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24 März 2009
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Ein Urteil, das PTBS unabhängig einer Unfallfolge dann anerkennt, wenn sie sich aus einer gescheiterten Heilbehandlung ableitet. Das dürfte uU auch dann folgern, wenn die Heilbehandlung zB wegen Behandlungsfehler und damit einhergehender Verweigerungshaltung des Schädigers/der Versicherung entsprechend beeinträchtigt wird.

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.01.2015, Az. L 6 U 5221/12

Zeitlicher Bezugspunkt für die Entwicklung einer Anpassungsstörung kann auch eine fehlgeschlagene Heilbehandlung sein, also nicht unbedingt der Unfall selbst. Dem Versicherten kann dann nicht entgegen gehalten werden, dass sich die psychischen Unfallfolgen erst zeitlich verzögert entwickelt haben, sondern es ist geradezu symptomatisch, dass erst nach gescheiteter Heilbehandlung mit mehreren Operationen, ambulanten und stationären Maßnahmen sowie letztlich gescheiterten beruflichen Widereingliederungsversuchen feststeht, dass ein Zurück zu dem Leben vor dem Unfall nicht möglich ist. Dass sich der Versicherte an diese Situation letztlich nicht anpassen kann, ist Bezugspunkt der Störung.

https://www.ra-buechner.de/newsarch...traumatische-belastungsstoerung-ptbs-ist.html

Das gesamte Urteil findet sich unter https://openjur.de/u/764224.html


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant ,

ich war auch wegen meiner PTBS beim Gutachter, der ließ sofort durchblicken das meine Angsstörung , Depressionen, Panikattacken nicht von der Straftat kommen ,sondern ich schon vorher eine Psychische Störung des Selbstwergefühls und Psyche hatte. Ich bin ganz verzweifelt das ich nicht glaubhaft bin.

Liebe Grüße Giggi66
 
hallo,

ganz allgemein und losgelöst von dieser entscheidung zu ptbs (aber natürlich auch dazu) ist eine solche aussage eines SV gerade dann genauestens zu hinterfragen, wenn diese mal eben so "freischwebend" in einem GA steht. spätestens in einer zu beantragenden mündlichen anhörung eines SV muss hier farbe bekannt werden. so führte in meiner sache ein prof Rudert als SV in seinem GA sämtliche beschwerden auf stattgefundene OPs zurück. nur hatten bis dahin keinerlei OPs stattgefunden.

wenn also alternativ-ursachen genannt werden, muss der SV auch so in die mangel genommen werden, dass er diese feststellung ebenso begründet, wie das in einem GA grundsätzlich der fall ist. er muss dann danach befragt werden, aus welchen medizinischen unterlagen (frühere befunde vor dem in frage stehenden ereignis), in welchem zeitlich durchgängigen verlauf er welche bewertung zu erkennen glaubt. hier scheitern dann die falschdarsteller an der fehlenden herleitung.

aus diesem und auch anderen gründen sollte nie auf eine mündliche anhörung verzichtet werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
Danke für deine Antwort, ich werde den Bescheid Abwarten und mir in der Zwischenzeit einen guten Rechtsanwalt für OEG suchen . Er kann dann sämtliche Akten und Gutachten anfordern alleine schaffe ich das nicht. Ich warte auch auf den Bescheid der DRV zur EM Rentenantrag . Ich habe das Gefühl das trotz Anerkennung einer Gewalttat ich mich noch rechtfertigen muss wegen den Spätfolgen.

Einmal Opfer immer Opfer

Liebe Grüße Giggi66
 
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