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Urteil ohne Unterschrift

Liebe Community,

nun prüfe ich das LG-Urteil in einer Zivilrechtssache gegen eine Versicherung (bzw. zwei) und es wird immer eigenartiger.

Nun gibt es keine Staatshaftung, sondern jeder „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Durch die fehlende persönliche Unterschift gibt es aber niemanden mehr der haften würde.

Hallo Oohhpss,
bevor du deine Rechtsauffassung hier verbreitest wäre es schön wenn du die ermstmal prüfen würdest!

" Ich will mich jetzt nicht mehr zu sehr dazu auslassen, aber das ist ein einerseits einfaches und gleichzeitig schwieriges Problem. Einfach, wenn eine Haftung wirklich greift, schwierig bis mal eine greift.

Ich denke, das ist hier (nach kurzem Überfliegen) einigermassen erläutert
http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html

Auch hier kann man mal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsrecht
http://www.juraforum.de/lexikon/amtshaftung
http://www.anwalt.de/rechtstipps/lex...tshaftung.html

hier angesprochen und wichtig, um den richtigen zu belangen:
http://www.michaelbertling.de/beamte...mtshaftung.htm


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=211884#post211884#ixzz2EmxPRh2K "

VG DG
 
Petition gegen Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - fehlende Unterschrift

Hallo @ all,

mittlerweile gibt es eine Petition in Zeichnung gegen "Scheinurteile", "Nichturteile" oder "Entwürfe von Urteilen".

Ich weise darauf hin, dass es Rechtsprechung zu nicht unterschriebenen Urteilen gibt. Auch in der Literatur wird hierzu Stellung genommen. - Nämlich dass Urteile vom Richter zu unterschreiben sind, sonst liegt lediglich ein Entwurf vor - auch wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird.

Nachstehend der Link zur Petition mit der Bitte um Rege Unterstützung - damit die Petition zugelassen wird (Fall Mollath läßt grüßen ;-) )

www.openpetition.de/petition/online...essen-gegen-anonymisierung-von-staatsgewalten

Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. - Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !
-

Eingangszitat: Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind ebenso Abbild einer anonymisierten Staatsmacht, wie es schon bei der Polizei der Fall ist, da die Uniformen nicht die Namen der jeweiligen Einsatzkräfte tragen. So kann beispielsweise bei Körperverletzungen gegenüber Demonstranten der Verursacher häufig nicht identifiziert bzw. angeklagt werden.

Hinweis: Am 25. April 2013 wurde Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren") auf seine Menschenrechtssituation hin überprüft. - Die Anonymisierung der der Staatsgewalt in der Deutschland wurde als Menschenrechtsverletzung gerügt.

tinyurl.com/b9de338

Wie bei der Polizei, verhält es sich auch bei den Gerichten, deren Richter ihre Urteile nicht mehr unterschreiben, obwohl es die Gesetze so vorsehen (z.B. § 315 der Zivilprozessordnung).

www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html

Vor diesem Hintergrund können Politiker und Lobbyisten Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen, wie es z.B. innerhalb der bayrischen oder schleswig-holsteinischen Justiz schon der Fall war.

Dass regierungsfremde Personen sogar schon Gesetze schreiben ist Beleg dafür, dass es grundsätzlich auch möglich ist, Urteile und / oder Beschlüsse durch Dritte zu verfassen oder in Auftrag zu geben.

Vgl. www.tagesschau.de/ausland/lobbyplag100.html
Begründung:

Der Recht suchende Bürger kann sich der Authentizität seines Urteils oder seines Beschlusses überhaupt nicht sicher sein, da diese nur dann erreicht wird, wenn der Richter auch sein Urteil oder seinen Beschluss gesetzeskonform unterschreibt.

Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. des Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU und stellen einen Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 54 der Charta dar, wobei der Korruption durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse Tor und Tür geöffnet sind.

Weitere Informationen unter:

menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung

menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/07/19/neue-richtervereinigung-nrv-e-v-konkludent-fur-volkerrechtswidrige-scheinurteile-und-scheinbeschlusse

Jeder kann betroffen sein.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Gettorf, 13.09.2013 (aktiv bis 12.03.2014)





Grüße

Shammy
 
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