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Urteil ohne Unterschrift

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Liebe Community,

nun prüfe ich das LG-Urteil in einer Zivilrechtssache gegen eine Versicherung (bzw. zwei) und es wird immer eigenartiger.

Das Urteil ist nicht unterschrieben, sondern es steht dort nur "
Meine Recherche hat ergeben, dass zur Schriftform aber wohl die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) gehört.

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Nun gibt es keine Staatshaftung, sondern jeder „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Durch die fehlende persönliche Unterschift gibt es aber niemanden mehr der haften würde.

Sehe ich hier Gespenster?
Bin ich hypersensibel?
Oder handelt es sich hier tatsächlich um etwas, was ich nachfordern sollte und kann.

Was sind eigentlich die weiteren Folgen der fehlenden Unterschrift?
Wird so ein Urteil rechtskräftig?

Fragen über Fragen ...

Wer weiß mehr?

Grüße
oohpss
 
Hallo ooppss,

das Originalurteil, welches in der Gerichtsakte ist, muss die persönliche Unterschrift des Richters enthalten, sonst ist es nicht rechtskräftig.

Fordere am besten eine Kopie des Originalurteils vom Gericht an.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
... Fordere am besten eine Kopie des Originalurteils vom Gericht an. ....

Hallo Rekobär,

Danke für den Hinweis.

Ich haben nun den Anwalt aufgefordert, dass er mir versichert, dass keinerlei Nachteile durch die fehlende Unterschrift entstehen können oder alternativ eine Ausführung mit Unterschrift anzufordern.

Mann-oh-mann, was et alles so jibt in unserem Rechtssystem ...

Grüße
oohpss
 
Hallo oops,

in der Gerichtsakte wirst Du keine Version mit Unterschrift finden. Wäre aus juristischer Sicht gar nicht zulässig.

Wie bereits im anderen Tread geschrieben wurde handelt es sich nur um den "Entwurf eines Urteils" bzw. um ein "Scheinurteil". Folge: das Verfahren ist noch nicht beendet. Fristen diesbezüglich sind direkt nicht zu beachten.
Hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung.

Ob Dein Anwalt hier mittun wird, gegen das "Scheinurteil" vorzugehen, glaube ich nicht.

Gruß
Shammy
 
Hallo Shammy,

Danke für Deinen Beitrag.
... Wäre aus juristischer Sicht gar nicht zulässig. ...
Hast Du dafür Fundstelllen bzw. wo steht das? Ich brauch etwas "Handfestes".
Hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung.
Hast Du dafür Fundstelllen bzw. wo steht das? Ich brauch etwas "Handfestes".
Ob Dein Anwalt hier mittun wird, gegen das "Scheinurteil" vorzugehen, glaube ich nicht.
Wenn er mir bestätigt, dass ich keine Nachteile habe, dann haftet er für diese Auskunft.
Wenn nicht, hat er einen Auftrag.
Wenn er nichts macht, haftet er auch.

Das ist derzeut alles sehr theroretisch, aber man weiß ja nie was kommt. Und die Gegner nutzen ja jede Schwäche gandenlos ...

Grüße
oohpss
 
Ein sehr interessantes Thema.
Wir haben auch von einem Bekannten die Information, dass diese nicht unterzeichneten Urteile eigentlich nicht rechtskräftig sind. Das Problem ist aber, das die Justiz sich daran nicht hält und auch Beschwerden nichts bringen sondern alle sich gegnseitig schützen.

Der Auforderung an ein Gericht eine korrekte unterzeichnete Ausfertigung zu übersenden wird einfach ignoriert.

Die Justiz schützt sich hier selber, da man weis, das die Urteile rechtlich eigentlich nicht haltbar sind, man aber dafür nicht in Haftung gehen möchte.

Über weitere Informationen, wie man hier vorgehen soll/kann, würde ich mich auch freuen.

LG
astoria
 
Zpo § 315

Hallo ooppss, Hallo Shammy,

der § 315 ZPO regelt die Frage der Unterschrift des/der Richter unter dem Urteil.

Hier ein interessanter Link dazu mit entsprechenden Urteilen verschiedener Gerichte zu diesem Thema:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

Demnach ist ein Urteil ohne Richterliche Unterschrift nicht rechtskräftig.

In der Strafprozessordnung ist dies auch festegelgt, was aber für dieses Forum wohl eher uninteressant sein dürfte.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Habe gerade noch ein Zitat gefunden:

"Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss
ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern
auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar,
solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht
unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,
49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198)."
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil ist nicht unterschrieben..



Nun gibt es keine Staatshaftung, sondern jeder „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.
Durch die fehlende persönliche Unterschift gibt es aber niemanden mehr der haften würde.

Was sind eigentlich die weiteren Folgen der fehlenden Unterschrift?
Wird so ein Urteil rechtskräftig?

Grüße
oohpss

Hallo Oophpss,
das mit der fehlenden Unterschrift kommt mir auch sehr komisch vor?
Kannst du da nich deinen Anwalt fragen?
Nachtrag: Sorry gerade gelesen, dass deinen Anwalt ja angeschrieben hast.

Also wenn ich wichtige Schriftstücke von einem Gericht bekommen habe war da immer ein Dienstsiegel und mindest die Unteschrift des Urkundenbeamten drauf!

Aber wo hast du das denn mit der Beamtenhaftung her?
Das ist doch gerade eines der Besonderheiten des Beamtenstatus dass du für Vergehen (außgenommen strafrechtliche) immer nur den Dienstherren und nie den einzelnen Beamten verklagen kannst!

VG DH
 
Hallo DieHard,
... Also wenn ich wichtige Schriftstücke von einem Gericht bekommen habe war da immer ein Dienstsiegel und mindest die Unteschrift des Urkundenbeamten drauf!...
Die Unterschrift des Urkundsbeamten habe ich auch.
Aber beurkundet der damit, dass das Original auch nicht unterschrieben ist?
Aber wo hast du das denn mit der Beamtenhaftung her?
Das ist doch gerade eines der Besonderheiten des Beamtenstatus dass du für Vergehen (außgenommen strafrechtliche) immer nur den Dienstherren und nie den einzelnen Beamten verklagen kannst!
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtspflicht

Grüße
oohpss
 
Hallo,

der Urkundsbeamte beurkundet, dass Deine Ausfertigung mit dem Original - in den Akten - übereinstimmt. Das heißt, er bestätigt, dass das Originaldokument ebenfalls nicht unterschrieben ist. Wäre das Originaldokument unterschrieben und Deine Version nicht, hätte der Urkundsbeamte ein Problem (schaue mal, was ich hierzu finde).

Da ein "Urteil" vom Gesetz vom "Richter" bzw. allen "Richtern" zu unterschreiben ist, ist ein Schriftstück ohne Unterschrift kein "Urteil" sondern nur ein "Entwurf" oder "Scheinurteil".

Gängige Praxis ist, dass keine Urteile unterschrieben werden. Auch weitere eklatante Fehler finden sich bei genauerem Hinschauen - wie z. B. die Verletzung des rechtlichen Gehörs, die eine Wiedereröffnung des Verfahrens ermöglichen.

Ich schaue mal noch nach der entsprechenden Literatur.
Rekobär hat hier bereits Gerichtsurteile, die einschlägig sind (nicht für Strafrecht) zitiert. Diese Urteile kenne ich in dem Zusammenhang mit der Problematik Unterschrift.

Interessant wird es, wenn Du gegen ein Urteil ohne Unterschrift vorgehst.....
Dann bekommst Du wieder Urteile oder Beschlüsse ohne Unterschrift.

Auch die Beschlüsse und Protokolle sollten unterschrieben sein. Schaut mal nach, diese werden ebenfalls nicht vom Richter unterschrieben sein.

Gruß Shammy
 
Hallo oops,

da Du gerade das Thema "Amtspflicht" bzw. "Amtspflichtverletzung" anschneidest.... ist ein sehr ergibiges Thema im Zusammenhang mit BG.... :D

Hier wirst Du einiges an Amtspflichtverletzungen finden - garantiert! Ggf. kannst Du mal darauf hinweisen! Macht sich m. E. in den Akten sehr gut - vorausgesetzt natürlich, es ist stichhaltig. Insbesondere in der Gerichtsakte macht es sich sehr gut! So gut wie Datenschutzverstöße und Falschgutachten bzw. Gefälligkeitsgutachten.... ;)

Gruß Shammy
 
Hallo Shammy,

die BG(s) kann ich hier nicht ins Spiel bringen, weil es ein "Freizeitunfall" war.

Derzeit gehen wir in die zwiete Rund emit den privaten Versicherungen und die erste Runde mit dem mutmaßlichen Unfallverursacher sowie einem Sekundärschadenverursacher (beides Kliniken).

Grüße
oohpss
 
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