Hallo zusammen, habe eine Frage bezüglich SGG. Ist es möglich, dass das Sozialgericht auch ohne Klageabweisungsantrag der Behörde entscheiden kann. Berufung --> Beschluss ohne mündliche Verhandlung obwohl der Kläger / Versicherte das Gericht auf diesen Verfahrensmangel hinweist und explizit einen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteiles stellt? Diese wurde heute von einem Richter des Thür. LSG abgewiesen, weil es kein Versäumnisurteil gem. SGG geben würde!
ghy
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