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Urteil ohne Klageabweisungsantrag der Behörde?

ghy

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Jan. 2007
Beiträge
22
Ort
Thüringen
Hallo zusammen, habe eine Frage bezüglich SGG. Ist es möglich, dass das Sozialgericht auch ohne Klageabweisungsantrag der Behörde entscheiden kann. Berufung --> Beschluss ohne mündliche Verhandlung obwohl der Kläger / Versicherte das Gericht auf diesen Verfahrensmangel hinweist und explizit einen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteiles stellt? Diese wurde heute von einem Richter des Thür. LSG abgewiesen, weil es kein Versäumnisurteil gem. SGG geben würde!
ghy
 
Klageabweisung SGG § 153 (4)

Hallo zusammen,
habe mittlerweile recherchiert und herausbekommen, dass gem. SGG § 104 auch ohne Klageabweisungsantrag entschieden werden kann. Die Frage ist eben, ob auch ohne mündliche Verhandlung und ob der Berufungskläger auf eine mündliche Verhandlung bestehen kann - natürlich nur mit neuen entscheidungserheblichen z.. Beweisantrag.
Mich würde natürlich interessieren, ob jemand schon Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht hat?
gh<
 
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