• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Urteil ohne Entscheidungsgründe

Hi @Aroma

die Eintrittspflicht klingt soweit plausibel. Ja, m. E. ist die Unfallkasse für von den von ihr beauftragten Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden verantwortlich, auch wenn sie die Beauftragung nicht hätte vornehmen müssen, weil sie selbst für den unmittelbaren Schaden letztenendes nicht eintrittspflichtig war. Die Schadensersatzpflicht dir gegenüber darf sie nicht verweigern, wenn ihre Dispositionen zum Schaden geführt haben.

Und das s o l l t e auch den Sozialrechtsweg begründen. Es scheint aber doch komplizierter zu sein.

LG

KoratCat
 
Lieber KoratCat,

vielen Dank. Ich bin gespannt was das LSG macht. Die Hauptsache ist, dass ich nicht durch einen Verfahrenstrick ausgeschaltet werde. Über die 5 Monatsfrist wäre das fast geschehen. Ich werde weiter berichten und dann wieder um Rat fragen.

Ebenfalls liebe Grüße
Aroma
 
Lieber Koratcat und alle Anderen,

Ich berichte und bitte um Rat:
Überraschend hat das LSG schon ca. 6 Monate nach Einlegung meiner Berufung eine mündliche Verhandlung zum 7. November angesetzt und für mich persönliches Erscheinen angeordnet.
Ich vermute, dass es die Klage an das SG zurückverweisen will wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung (kein med. Sachveständigengutachten zu meinem Gesundheitsschaden/Unfallfolgen, und vieles mehr).

Ich hatte beim LSG den Antrag gestellt von einer Zurückverweisung abzusehen, wegen einer längeren Verfahrensdauer. Jetzt habe ich ein Urteil gelesen, wo das LSG sehr schnell verhandelt hat und die Klage dann an das SG zurückverwiesen hat, mit der Begründung es sei nicht viel Zeit verloren gegangen.

Wer hatte schon einmal so schnell für die zweite Instanz eine mündliche Verhandlung und warum? Ein medizinisches Gutachten gibt es immer noch nicht!
Um Erfahrungen und Tips würde ich mich freuen.
Danke Aroma
 
Hallo,

wenn eine Zurückverweisung wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung, dann ist dies eigentich nur gut für Dich. Zum einen gibt das LSG in ihrem Beschluss/Urteil klare Hinweise. Du wirst nicht der Mittel einer Berufung beraubt. Sicher dauert das alles wieder etwas länger, aber mit Klageerhebung werden viele Sachen festgeschrieben und verfallen nicht einfach.
Ich persönlich würde dies keinesfalls negativ sehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
vielen Dank für die Antwort. Wenn das SG noch einmal zwei Jahre bräuchte, dann wären 5 Jahre für die erste Instanz vergangen.
Und dann habe ich kein Vertrauen mehr in die Objektivität des SG. Im Urteil sind die Tatbestände unrichtig und unvollständig wiedergegeben, ein medizinisches Gutachten trotz meiner mehrfachen Anträge nicht in Aufrag gegeben worden.

Das SG hat das Gutachten "bewusst ausgeklammert". Keinerlei Vorerkrankungen, Beschreibung der PTBS Symptomatik in der Unfallakte und heutige Diagnose PTBS durch die Psychotherapeutin.

Das Gericht wollte dieses Gutachten nicht! Darauf werde ich auch meinen Antrag beim LSG, von einer Zurückverweisung abzusehen, stützen.

Viele Grüße
Aroma
 
Hallo Aroma,
mein Verfahren durch SG und LSG hat 13 Jahre gedauert. Ich glaube, Du verschenkst Deine Möglichkeiten auf eine Station der gerichtlichen Klärung.
Ob vor der Verhandlung beim SG 3 Jahre oder 5 Jahre vergangen sind, was ändert dies am Urteil? Die Begründung für Deine Verweigerung vom SG kannst Du in Deiner Stellungnahme an das LSG mitgeben, aber auf keinen Fall auf die Sachaufklärung des SG verzichten. Sonst kommen noch dumme Menschen darauf, auf die zweistufige Tatsachen-Instanzen zukünftig zu verzichten. Dies würde ja eine Reduzierung der rechtlichen Möglichkeiten bedeuten.
Glaubst Du nicht, dass das LSG dem SG einiges mit auf den Weg geben wird? In meinem SG-Verfahren hat der zuständige Richter 3x gewechselt. Zur Entscheidung trifft sich das Gericht im Rahmen einer mündlichen Beratung und erst in diesem Zusammenhang wird sich intensiv damit beschäftigt.

Natürlich kann ich nicht einschätzen, welchen Leidensdruck Du derzeit hast und was Dir ein Urteil - egal wie es ausgeht- selbst bringen wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Aroma,

mal ganz nüchtern betrachtet: in der ersten Instanz hast du ein Urteil erhalten, mit Begründungen, die von deiner Seite Zweifelhaft erscheinen, weil einiges fehlt oder falsche Schlussfolgerungen gezogen worden sind.

Nun lässt du diese Entscheidung in der zweiten Instanz überprüfen, ob du rechtlich benachteiligt worden bist, weil die von dir ermittelten Fehlerstellen eine Rolle bei der Entscheidung gespielt haben. Die Gerichtsstelle hat den Antrag angenommen und einen Termin angesetzt: Prima, dann geht es ja vorwärts.

Wenn du jetzt alle möglichen bereits veröffentlichen Entscheidungen aufspürst, wirst du immer welche für und dagegen treffen. Jeder Fall ist aber eine Einzelfallentscheidung. Anhand deiner Fakten kann es sein, dass du abgebügelt wirst, oder dass vom Gericht aus ein erneutes Gutachten in Erwägung gezogen wird, oder aber das fehlerhafte Urteil der unteren Instanz zu deinen Gunsten ändert.

Erst einmal ist wichtig: Termin zur Anhörung steht und das ist wichtig und gut so. Wie es ausgeht? Kommt auf den Richter auf die Wichtigkeit der Argumente und auf die Offensichtlichkeit der Lücken und Fehler aus dem ersten Urteil an. Dabei sollte es wie es seenixe schon schreibt der Zeitfaktor keine große Rolle spielen. also egal ob ein halbes Jahr oder Jahr, oder länger - die Entscheidung prägt dich doch für den Rest deines Lebens. Bei mir hat das Anwortschreiben auf meinen Antrag auf Berufung bereits 13 Monate gedauert, bis zur Erstellung des neuen Gutachtens weitere 13 Monate und bis zum endgültigen Termin vor Gericht nochmals 13 Monate. Was ist da schon ein halbes Jahr?

Wie heißt es so schön, wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen.

Und das wünsche ich dir
LG Teddy
 
Top