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Urteil oder Vergleich ?

Hallo Danielbiker,

ich persönlich bin auch von 2010 von einem Unfall betroffen, und deswegen kann ich gewisse Aufschlüsse darstellen.

Also gehe ich einmal davon aus, das man vor dem Unfall gesund und leistungsfähig war.
Schmerzensgeld ist ein Punkt den man von der Versicherung fordern möchte, und hier gerade bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden ist es grundsätzlich so, das dieser Betrag vorallem wenn man das auf viele Jahre aufrechnet kaum ein Ausgleich für erlittenes Leid darstellen
dürfte.

Weiter hat man in vielen Fällen folgend Arztbesuche, eventl. Therapien bzw. Behandlungen usw. über viele Jahre hinaus, welche man sehr wahrscheinlich ohne dem Ereignis nicht gehabt hätte, und
dies viel an Zeitaufwand und noch sonstigen Aufwendungen bedarf.
Auch hier sehe ich das so, das die Versicherung für derartige Kosten aufzukommen hat.

Wenn es aufgrund des Unfalles zu einer Rente kommt, ist das für mich ein weiterer Faktor, wo hier möglicherweise ein großer finanzieller Schaden aufkommt, der je nachdem was man verdient hat Monat für Monat für beträchtliche Einbußen sorgen kann.

Das Ganze kann man noch weiter spielen,
aber fürs erste reicht das mal.

Ich komme zwar aus Österreich, aber diesbezüglich wird es in Deutschland ähnlich ablaufen.

Wer sich’s leisten kann, wird zu seinem Recht kommen, wer nicht, wird auf seinen Schaden sitzen bleiben.

Dürfte wohl ein passender Leitspruch sein.

Aber trotzdem viel Erfolg in der Angelegenheit!

Grüße

Hrc4Life
 
@danielbiker ,

ein Anwalt hat meisten mehrere Mandanten. Ich kenne zwar diesen Anwalt nicht konkret, weiss aber von anderen Anwälten, dass deren Zeitkontingent auch begrenzt ist und alle Mandanten von ihnen eine sofortige Antwort erwarten. Das funktioniert so nicht.

Wenn ich richtig gelesen habe, hast Du bereits zweimal den Anwalt gewechselt. Ich will es mal so ausdrücken. Das sind keine guten Vorraussetzungen. Aber, gut, Du wirst Deine Gründe gehabt haben.

Die Prozesskostenhilfe ist für Deine eigenen Kosten zuständig. Sollte Deine Klage teilweise abgewiesen werden und Dir nur prozentual Schadenersatz zugesprochen werden, hat das Auswirkungen auf die Kostenverteilung, vor allem der Kosten der Gegenseite. Und den prozentualen Anteil der Kosten musst Du dann tragen, wenn das Gerichtsurteil rechtskärftig ist. Das ist durch die Prozesskostenhilfe nicht abgedeckt.

Tja, nun bleibt trotzdem noch die Entscheidung, ob Vergleich oder lieber Urteil. Ein Urteil ließe die Option der Berufung offen, was allerdings wieder Kosten verursacht. Ein Vergleich, wenn nicht widerrufen würde, würde den Prozess abschließen.

Ich weiss, schwierige Entscheidung.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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