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Urteil oder Vergleich ?

danielbiker

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Feb. 2023
Beiträge
17
Hallo Mitglieder,
Ich bin ganz frisch hier und habe direkt eine wichtige Frage:
Wo kann ich eine Beratung erhalten was die empfohlene Entscheidung meines RA betrifft?
Er empfiehlt (drängt) mich ein Vergleich mit der Gegnerseite anzunehmen, obwohl er vorher der Meinung war das die letzten Gutachten "gut" für mich seien.
Er macht mir nicht nur keine Hoffnung bei einer richterlichen Entscheidung, er behauptet das ich dort wesentlich schlechter abschneiden würde und mir sogar Kosten von ca. 9000 € entstehen würden.
Es wurde in dem Verfahren vor dem LG, von der selben Richterin, mir Gerichtskostenhilfe (ohne Rückzahlung) gewährt. Wie kann das sein das mein Anwalt behauptet das ich, wenn das Gericht entscheidet solch einen Betrag zahlen muss. Es geht ja nicht um ein Verfahren bei dem es um "gewinnen oder verlieren" geht.
Der Unfall war 2011, seitdem mit mehreren Gutachten, die meistens von der Gegenseite verlangt , am klagen.
Dachte vieleicht an einer einmaligen "unparteiischen" Beratung, bin mitlerweile durch den Unfall Rentner mit ergänzender Hilfe z. Lebensunterhalt.
Trotzdem würde diese Beratung meiner Psyche gut tun.

Ach ja, wie/wann kann man Mitglieder anschreiben z.B per PN ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Dein Anwalt bekommt bei einem Abfindungsvergleich mehr Geld. Meist der wichtigste Grund zum für den Anwalt darauf zu drängen.
Wegen Deiner Frage nach dem Anschreiben von Mitgliedern: Das wird sehr argwöhnich begleitet, Aber Du kannst mal unter "Werde Sponsor"schauen.
Im Forum unterliegt jeder Beitrag einer "Qualitätskontrolle" dies ist unter Nutzung einer PN nicht mehr gegeben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Danielbiker,

Herzlich willkommen im Forum. Anscheinend hattest du einen schweren Unfall, weil Rentner geworden bist.

Aufgrund deiner Beschreibung kann man dir schlecht raten, was zu tun ist. Wir kennen den Unfallhergang und die Einzelheiten deines Falles nicht. Wir wissen auch nicht, was du bei einem Urteil bekommen würdest. Und auch nicht, was dir bei dem Vergleich angeboten wurde.

Mir kommt es so vor, als hätte dein Anwalt dir das nicht im einzelnen erklärt? Vielleicht lässt du dir noch mal alles in allen Einzelheiten erklären und machst dir dann eine Liste, was für oder gegen einen Vergleich spricht?

Im Prinzip ist es so, wie Seenixe gesagt hat. Der Anwalt verdient mehr bei einem Vergleich. Trotzdem kann es für dich besser sein, den Vergleich anzunehmen. Dieses Angebot hast du dann sicher. Eine Garantie auf das, was das Gericht entscheidet, hast du nicht. Und selbst bei einem Urteil kann es sein, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht und noch lange dauert.

Da du anscheinend aber auf Sozialhilfe angewiesen bist, wirst du evtl. Aber für große Summen nicht aufkommen müssen und Privatinsolvenz anmelden müssen.

Hier brauchst du eine sehr gute Beratung und musst gut überlegen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Vielen Dank für das schnelle reagieren.
Klar, zu wenig Informationen.
Da mein RA mich sehr bedrängt eine Entscheidung zu fällen, ist eine Hilfe schwer möglich.
Seltsamer Weise hat er seine Meinung, ein richterliches Urteil abzuwarten, geändert nachdem er mit dem Anwalt der Gegenseite angefangen hat persönlich zu telefonieren und wie er sagt : "......zufällig treffe ich morgen Herrn X auf einer anderen Unfallsache...."
Nach der letzten mündlichen Verhandlung, in der ein letztes Gutachten erleutert/besprochen wurde, war er der Meinung: " ......jetzt können wir alle Ansprüche geltend machen ...."
Dann 13 Monate nichts mehr gehört, von keiner Seite.
Dann ein Schreiben, nur an den Anwalt:
"Termin zur Fortführung der mündlichen Verhandlung."
???
Ich dachte das ganze Jahr das die Richterin nach dem letzten Gutachten, ein Urteil fällt?
Das war auch die Info , damals, von meinem RA.
Stattdessen informiert mich der RA über diesen Termin, ich bräuchte da nicht dabei zu sein, drängt mich gleichzeitig zum ersten Mal zu dieser Information zu dem angebotenen Vergleich !
Ist irgendwie verständlich das ich hilflos da stehe und das ganze irgendwie "Geschmäckle" hat?
Bin übrigens durch die Suche nach Bewertungen meines RA auf dieses Forum getroffen.
Habe auch nur hier etwas finden können, Beiträge von 2014 u. 2017.
RA Zarges vertritt mich seit 2013.
 
Hallo danielbiker,

bin ebenfalls neu hier und Herr Z. ist mir als absoluter Fachmann, der sich bestens auskennt, bekannt. Das klingt zunächst einmal gut für Deine Belange, was mich allerdings irritiert: er schreibt auf seiner Website nur „20 Jahre Erfahrung mit Personengrossschäden“ aber nicht welche...

Er war viele Jahre als Prozessbearbeiter bei Versicherungen angestellt und galt als „scharfer Hund“. hat dann die Seiten gewechselt und zunächst mit der Kanzlei Schah-Sedi irgendwie kooperiert...

Ich habe keinen Grund anzunehmen, dass er den Seitenwechsel „unvollständig“ vollzogen hat. Nur komisch halt, dass er nicht drauf hinweist. Andere machen damit Reklame, dass sie „beide Seiten kennen“. Und das ist ja auch ein Vorteil. In Deinem Fall aber anscheinend nur für ihn, oder hat er Dir mehr über sich erzählt? Warum sollte er?

Dass er - nach dem anscheinend langwierigen Verfahren - nun drängelt, macht ebenfalls stutzig. Vertritt er Deine Interessen, dann sollte er Dir Bedenkzeit einräumen und/oder bei „Herrn X“ erkämpfen, wenn er den schon trifft. Flankierende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen sind dagegen nicht ungewöhnlich und Deine Teilnahme daran tatsächlich freiwillig. Dafür spricht, dass Du weißt, was die beiden auskarteln, dagegen: es ist nicht besonders nervenschonend...

Ansonsten bin ich bei Rudinchen. Lies Dir das nochmal durch.

Mit der Ergänzung, dass die Gerichte oftmals wenig erpicht auf Urteile sind. Das macht nämlich Arbeit, weil denken weh tun kann und birgt das Risiko einer nächstinstanzlichen Überprüfung. Wenn das OLG zuviele meiner Urteile „kassiert“ schadet das womöglich meiner Karriere als Richter*in....

Was soll denn alles verglichen werden? „Nur“ Schmerzensgeld, oder auch (welche?) andere Ansprüche? Nur die Eingeklagten, oder auch Zukünftige? Letzten Endes wirst immer nur Du selbst entscheiden können, ob Dir das genug gefällt oder wenig genug missfällt, um es abzuschließen. Aber Zeitdruck wäre für mich erstmal ein K.O.-Kriterium.

Sorry, wenn ich nicht so richtig weiterhelfen und nur Hintergrundrauschen vermitteln konnte.

Herzliche Grüße @Alle
 
Er macht mir nicht nur keine Hoffnung bei einer richterlichen Entscheidung, er behauptet das ich dort wesentlich schlechter abschneiden würde und mir sogar Kosten von ca. 9000 € entstehen würden.
Es wurde in dem Verfahren vor dem LG, von der selben Richterin, mir Gerichtskostenhilfe (ohne Rückzahlung) gewährt.
Hi @danielbiker

Du hast also ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt bekommen. Die umfasst in der Regel die Gerichtskosten und die Kosten deines Anwaltes. Wenn Du nicht gewinnst, bleiben trotzdem die gegnerischen Auslagen zur Rechtsverteidigung an dir hängen. Und da ist das Problem: Du musst den gegnerischen Anwalt zahlen! Also wenn Vergleich, dann mit dem Zusatz, dass Auslagen zur Rechtsverteidigung nicht zu erstatten sind. Dein Anwalt wird von der Gerichtskasse befriedigt.

Zur Erfolgsaussicht kann ich nichts sagen.

LG

KoratCat
 
Hallo KoratCat, vielen Dank fürs Antworten.
Genau, ratenfrei usw.
Die Richterin die den Fall verhandelt war auch die Richterin die die Verhandlung der PKH führte und für die Hilfe entschieden hat.
Die Gegenseite hat bis dato 30.000 € bezahlt ( "zur beliebigen Verrechnung"). Dieser Betrag deckt gerade mal den Materialschaden.
Also wären die Positionen:
Schmerzensgeld u. Haushaltführungsschaden noch zu verhandeln oder von der Richterin zu beurteilen?
Was ich nicht verstehe ist, wie kann ich bei diesem Verfahren "verlieren"?
In dem das Urteil wäre ? :
"Das die gez. 30.000€ alle festgestellten Schäden abdecken".
???
 
Hi @danielbiker

das Problem im Zivilrecht ist, dass die Richter nicht selbst ermitteln, sondern nur entscheiden, ob eine erhobene Forderung berechtigt ist oder nicht.

"zur beliebigen Verrechnung" bedeutet, dass bei gerichtlicher Feststellung, der dir insgesamt zu ersetzende Schaden sei geringer als die €30,000, der Differenzbetrag von dir zurückgezahlt werden muss. Dann beschließt das Gericht noch eine Kostentragungsquote, je nach aufgrund deiner Klageforderung festgestelltem Streitwert und nach dieser Quote bliebe dann noch der Anteil der Gebühren des gegnerischen Anwalts an dir hängen.

Im Falle eines Vergleichs soll scheinbar vereinbart werden, dass mit den vorschüssig gezahlten €30.000 alle Forderungen deinerseits abgegolten sind.

Wenn im Grunde feststeht, dass die eintrittspflichtig sind, ist das große Problem die Feststellung in welcher Höhe. Und da bist Du beweispflichtig. Jeden Cent, den Du nicht zweifelsfrei als durch die Schädigung verursacht nachweisen kannst, darf dir das Gericht nicht zusprechen. Wichtig ist also, welche Beweise Du hast bzw. dem Gericht vorgelegt wurden. Das können aber nur Du, dein Anwalt, das Gericht und die Gegenpartei wissen.

Selbst ein kleines Tippfehlerchen, wie etwa ein falsch gesetztes Komma in den Vortragsschriften kann einer Rechtsverwirklichung entgegenstehen, auch wenn man objektiv absolut im Recht ist. Mich hat mal ein Gericht mit der Behauptung auszutricksen versucht, ich habe kein Interesse mehr an der Klageforderung gezeigt, also nicht immer wieder darauf hingewiesen.
 
Hallo Danielbiker,

Du schreibst, dass die 30.000 Euro den kompletten Schaden abdecken sollen - und das wäre gerade mal den Materialschaden.

Dann hättest du noch Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zu bekommen. Was ist mit Verdienstentgang und Rentenschaden?

Das spricht dir im Zivilrecht der Richter nicht einfach so zu. Sondern dein RA muss das extra aufführen.

X Euro Schmerzensgeld, Y Euro Haushaltsführungsschaden mal Z Monate für die Jahre A bis B und für die Zukunft. Rentenschaden ebenfalls berechnen.

Für den Haushaltsführungsschaden musst du nachweisen, was du nicht mehr kannst und für wie viele Stunden du Hilfe brauchst: am Tag, in der Woche, im Monat.

Daraus setzt sich dann die Gesamtsumme zusammen, die du zu bekommen hättest.

Insgesamt kommt es mir dann zu wenig vor. Hat das dein RA alles berechnet?

Hast du durch den Unfall eine Schwerbehinderung? Hat die Rentenversicherung dich aufgrund des Unfalls frühverrentet?!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo danielbiker,


für mich stellt sich die Frage warum du nicht bei dem Termin zur Fortführung
der mündlichen Verhandlung dabei sein solltest.
Erst dann wirst Du wissen was so läuft, und ich glaube ich würde mich nicht schon vorher
zu einem Vergleich drängen lassen.

Hatte selbst unlängst ein Verfahren, bei dem es ohne Klage zu einer Abfindung kam.
Diese Abfindung wurde noch mal nachverhandelt.
Mein Anwalt hat mich nicht gedrängt, mir die Vorgehensweise bei Klage aufgezeigt,
und mit mir alles besprochebn, auch mit mir in die Klage zu gehen, samt Einverständnis der Rechtschutzversicherung.
Bedenkzeit hatte ich genügend, sodaß ich mich dann ohne Gedrängel für meinen Weg entschieden habe,
und weiß das ich damit leben kann.

Die gegnerische Versicherung war in Ihrem Schreiben hocherfreut,
daß ich nicht in die Klage gezogen bin.

Ich habe schon erlebt, daß Anwalt und Gegner hinter meinem Rücken dealen wollten,
und der Gerichtstermin platzen sollte.
Das hatte ich verhindert, und hatte daraufhin den Anwalt gewechselt.

Im jetzigen Verfahren wollte der Anwalt auch einen Termin platzen lassen,
ich allerdings nicht,
und so habe ich dann noch einiges in Erfahrung gebracht.

Gibt es im Moment durch den Gerichtstermin etwas zu verlieren?

Gruß
nightwalker
 
Hallo nightwalker

Momentan passiert so wie ich es verstanden habe nichts.
Meine letzten Fragen an den Anwalt, um eine Entscheidung zu treffen,habe ich gestern morgen abgesendet per Email, bis jetzt keine Antwort !
Das scheint, wie hier im Forum schon erwähnt, für RA Zarges normal zu sein.
Ich muss meinem Anwalt hinterher laufen/betteln um beraten zu werden !
Hatte in dem Verfahren schon 2mal den Anwalt gewechselt und beide ausbezahlen müssen .
Die Kohle ist auch weg, waren fast 20.000 €. :-(
 
Hallo danielbiker,

daß eine e-mail oftmals nicht subito beantwortet wird ist normal.

...die Sekretärin erhält die mail,
oder erhält sie erst gar nicht,
druckt sie nicht aus, leitet sie nicht weiter...
Kann alles ärgerlicherweise passieren.

Ich schicke lieber im Nachgang noch alles per Einschreiben
(oder auch noch per Rückschein).
Damit hast Du Deine Nachweise!

Das Betteln ist schlecht,
obwohl ich auch Verzweiflung kenne,
aber Du darfst nicht als Bettler auftreten,
denn dann wird man Dich so abspeisen.

Ich weiß, daß ich niemals einem Vergleich hinter meinem Rücken zustimmen würde.
Du wirst ja wissen um welche Punkte es für Dich geht, und wenn da etliches fehlen sollte,
welches gerechtfertigt ist,
musst Du alles schriftlich fixieren, ansprechen und diskutieren.
Du musst im Endeffekt mit Deinen Behinderungen leben,
und mit dem Ergebnis aus einem evtl. Vergleich.
Es soll ja nicht so sein, daß sich nur Anwalt und Gegner freuen.

Die Anwaltskosten die Du bereits getragen hast sind schon enorm,
und haben zwei Drittel Deiner bisherigen
Gesamtsumme von 30.000 Euro für den Materialschaden aufgefressen.
Ich hoffe für Dich, daß Du alle Positionen,
die Dir zustehen, geltend machen kannst.

Gruß
nightwalker
 
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