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Urteil / LSG - G .Krankenkasse

sam

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1 Sep. 2006
Beiträge
795
Freiwillige Mitglieder aufgepasst !
- Wer Krankenkasse nicht bezahlt, ist schnell draußen

Die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet automatisch, wenn der Versicherte für zwei Monate die Beiträge nicht bezahlt. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des LSG Rheinland- Pfalz in Mainz hervor.
Einzige Voraussetzung ist nach dem Richterspruch, dass der Versicherte zuvor auf diese Folgen ausdrücklich hingewiesen wurde. Außerdem sei keine gesetzliche Krankenversicherung mehr verpflichtet, den Betroffenen aufzunehmen ( Az.: L 5 KR 55 / 05 ).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage der Geschäftsführerin einer GmbH ab, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Wegen Streits um die Beitragshöhe zahlte die Klägerin mehr als zwei Monate keinen Beitrag. Die Krankenkasse wies sie daher darauf hin, dass sie trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens zunächst zur Nachzahlung der Beiträge verpflichtet sei, wenn sie nicht die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung riskieren wolle. Als die Klägerin gleichwohl den rückständigen Beitrag nicht zahlte, stellte die Krankenkasse das Ende, der freiwilligen Mitgliedschaft fest. (dpa)
 
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