Kündigung nach Arbeitsunfall
Zum Urteil,
Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die auf Arbeitsunfälle zurückgehen, rechtfertigen keine Kündigung.
Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts ( LAG ) Rheinland - Pfalz in Mainz hervor. Darin heißt es, in diesen Fällen sei nicht ohne Weiteres anzunehmen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft häufiger erkranken werde. Eine krankheitsbedingte Kündigung sei jedoch nur einer solchen negativen Prognose zulässig Az.: 10 Sa 977 / 05 .
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt.
Der Arbeitgeber hatte dem Kläger gekündigt, nachdem dieser nach Arbeitsunfällen jeweils mehrere Tage lang krank gewesen war. - dpa -
In diesem Sinne, sam
Zum Urteil,
Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die auf Arbeitsunfälle zurückgehen, rechtfertigen keine Kündigung.
Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts ( LAG ) Rheinland - Pfalz in Mainz hervor. Darin heißt es, in diesen Fällen sei nicht ohne Weiteres anzunehmen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft häufiger erkranken werde. Eine krankheitsbedingte Kündigung sei jedoch nur einer solchen negativen Prognose zulässig Az.: 10 Sa 977 / 05 .
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt.
Der Arbeitgeber hatte dem Kläger gekündigt, nachdem dieser nach Arbeitsunfällen jeweils mehrere Tage lang krank gewesen war. - dpa -
In diesem Sinne, sam