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Urteil Instabilität Kopfgelenke

Hallo Micha1972,

diese Untersuchung ist grundsätzlich Privatleistung, da die GKVs die Kosten hierfür meistens nicht übernehmen.

So bist Du als Privatpatient bei den Radiologen immer willkommen. Du kannst es auch über Deine GKV versuchen mit einer entsprechenden ärztlichen Begründung, warum so Upright notwendig ist. Die Krankenkasse muß es aber vorher genehmigen, willst Du nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Begründungshilfen ergeben sich auch aus den Webseiten der Uprighter - hat bei mir aber nichts gebracht und auch nicht die Argumente meines Facharztes, der sich damit auskennt. GKV lehnte ab - die Sachbearbeiter der GKV bekommen wohl für eine erfolgreiche Ablehnung "Bonuspunkte", wenn der Patient nach der Ablehnung nicht Widerspruch einlegt. :-(

Ich hätte Widerspruch einlegen können, doch ich wollte schnell meine KZÜ-Verletzungen nachweisen.

Gruß Bobb
 
Hallo Elvis64,

danke für die Aufstellung der Literatur und Rechtsprechungsnachweise. Eine wirkliche gute und übersichtliche Sammlung.

Viele Grüße

Lilie13
 
Guten Morgen,

bei mir ist einiges passiert in den letzten Wochen.

Nachdem ich in erster Instanz am Landgericht verloren habe, habe ich alleine ohne Anwalt ... mit Hilfe von Freunden ... für eine Berufung PKH beantragt. Diese wurde mir genehmigt.
Zwischenzeitlich war ich lange auf der Suche nach einem neuen Anwalt, den ich dann auch gefunden habe. Dieser vertritt mich nun am OLG.
Berufung wurde eingereicht und momentan wird an der Berufungsbegründung gearbeitet. Mein Anwalt hat viele Fehler aufgedeckt und hat eine 17- seitige Begründung ausgearbeitet.

Meine Instabilität der Kopfgelenke wurde erst nach Urteilsverkündung in der Berufungsfrist festgestellt.

Zwischenzeitlich war ich bei Dr. Sami in Hannover , der so einige neurologische Störungen festgestellt hat.

Meine Frage an euch, kann ich im Berufungs-Verfahren die neu festgestellte Verletzung anbringen?
Ich weiß, dass es ein BGH-Urteil dazu gibt, kann es aber nicht finden und weiß auch nicht mehr, was es besagt.

Bereits im Unfallbericht des Krankenhauses wurde eine HWS-Stauchung festgestellt. Meine Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsstörung sprechen auch für eine Verletzung der HWS.

In einem Augenarztbericht, der ein Horner-Syndrom (unterschiedliche Pupillen) festgestellt hat, wurde angeraten, die HWS zu untersuchen. Leider erfolgte keine Untersuchung. Auch die neurologische Gutachterin hat dies nicht in Erwägung gezogen.

Viele Grüße

Rosi70
 
Guten Morgen,

nach langer Zeit mal wieder aktuelles von mir.

Der Rchter des OLG hat auf Grund meines Berufungsantrages ein radiologisches Gutachten beantragt. Der Gutachter sollte die upright MRT-Bilder und den Befund der Instabilität der Kopfgelenke beguachten.

Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das Gutachten für mich ausfällt, da dieser Gutachter bereits einen anderen MRT-Befund im 1. Verfahren mit älteren Einblutungen widersprach. Aussage gegen Aussage, aber vor Gericht zählt immer die Aussage des Gutachters.

Er bestätigt den Befund und die Instabiität der Kopfgelenke; schreibt aber dass diese zu gering ausfällt und die Auswirkungen einer Instabiltät seit Jahren kontrovers diskutiert wird. Natürlich benennt er ausschließlich Autoren, die gegen mich sprechen und die Auswirkungen einer Instabiltät herunter spielen.

Desweiteren schreibt er, dass die Instabilität durch degenerative oder anlagebedingte Faktoren entstand sein könnte.

Ich habe jetzt seitens des Gerichtes die Möglichkeit, Fragen an den Gutachter zu stellen.

Mir fallen da einige ein, aber wenn ihr auch Ideen habt, gerne her damit.

Euch eine schmerzfrei und stressfrei Woche

Viele Grüße

Rosi
 
Guten Morgen,

nach langer Zeit mal wieder aktuelles von mir.

Der Rchter des OLG hat auf Grund meines Berufungsantrages ein radiologisches Gutachten beantragt. Der Gutachter sollte die upright MRT-Bilder und den Befund der Instabilität der Kopfgelenke beguachten.

Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das Gutachten für mich ausfällt, da dieser Gutachter bereits einen anderen MRT-Befund im 1. Verfahren mit älteren Einblutungen widersprach. Aussage gegen Aussage, aber vor Gericht zählt immer die Aussage des Gutachters.

Er bestätigt den Befund und die Instabiität der Kopfgelenke; schreibt aber dass diese zu gering ausfällt und die Auswirkungen einer Instabiltät seit Jahren kontrovers diskutiert wird. Natürlich benennt er ausschließlich Autoren, die gegen mich sprechen und die Auswirkungen einer Instabiltät herunter spielen.

Desweiteren schreibt er, dass die Instabilität durch degenerative oder anlagebedingte Faktoren entstand sein könnte.

Ich habe jetzt seitens des Gerichtes die Möglichkeit, Fragen an den Gutachter zu stellen.

Mir fallen da einige ein, aber wenn ihr auch Ideen habt, gerne her damit.

Euch eine schmerzfrei und stressfrei Woche

Viele Grüße

Rosi


Verletzte Kopfgelenke (Kopfgelenksbander nach HWS-Distorsionen mit Literatur und Rechtsprechungsnachweisen Als Kopfgelenke werden das Gelenk zwischen dem Hinterhaupsbein (os occipitale) des Schadels und Atlas (erster Halswirbel), sowie die Gelenke zwischen Atlas und Axis (zweiter Halswirbel) bezeichnet. Diese Gelenke bewirken die Beweglichkeit des Kopfes um alle drei Raumachsen. Die Kopfgelenkbander stellen eine sehr bewegliche aber leicht verletzbare ligamentare (Ligament=Band) Verbindung zwischen dem Dens Axis (Genick) und dem darauf liegenden Kopf her. Kommt es durch Gewalteinwirkung von Außen zu Bandverletzungen, fuhrt dies zu Instabilitaten im Kopfgelenk mit weitreichenden Folgen. Eine Fraktur des Dens Axis wurde ein Genickbruch bedeuten, was bei Auffahrunfallen auch vorkommt. Der Teil des Zentralnervensystems, der in Hohe der zervikookzipitalen Ubergangsregion gelegen ist, enthalt die Schaltstellen zentraler vitaler Funktionen wie Atmung und Kreislauf. Eine minimale physikalische Verletzung an einer steuerungstheoretisch hochwichtigen Struktur kann sehr große Wirkungen auslosen. Bei einer Studie mit Unfalltoten fand ein Forscher an der Universitat South Florida bei Obduktionen heraus, dass bei den von ihm 21 untersuchten Unfalltoten bei fast allen, namlich bei 20 Verunfallten die Kopfgelenkbander Ligamenta alaria verletzt waren. Der Neurochirurg Montazem konnte sich wahrend einer Operation von den nach HWS- Trauma funktionslos gewordenen Kopfgelenkbandern uberzeugen. Diese Kopfgelenkbanderverletzungen bewirken eine Instabilitat und meist weitreichende Be- gleitsymptome wie Nacken- und Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Ubelkeit, Lahmungserscheinungen in den Armen, Konzentrationsstorungen, Leistungsminderungen und Vieles mehr. Montazem und Volle wurden fur ihre Forschungsarbeiten auf dem von einem Versicherungskonzern (Insurance Company of British Columbia) veranstalteten und finanzierten Schleudertraumaweltkongress 1999 im kanadischen Vancouver mit vordersten Preisen ausgezeichnet. In Europa hingegen werden sie von manchen Gutachtern und von Teilen der Versicherungswirtschaft wegen ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse angefeindet. Dazu OLG Celle:
Der Zeuge Dr. Montazem hat sehr anschaulich geschildert, dass und wie er bei der Operation nicht nur den Riss der Gelenkkapsel sondern auch das Zerreissen der sog. Flugelbander festgestellt hat. Schon seine mundlichen Ausfuhrungen zeichneten sich durch besondere Klarheit und Pragnanz aus, anhand eines Kopfmodells hat er daruber hinaus auch fur einen medizinischen Laien leicht verstandlich erklart, dass und warum wegen der von ihm festgestellten abnormen Beweglichkeit des Kopfes die fraglichen Flugelbander außer Funktion gewesen sein mussen.“

Auf Kritik von anderen Sachverstandigen reagierte das Oberlandesgericht Celle empfindlich und konterte: „Zum einen ist Dr. Montazem auf dem Spezialgebiet des Kopf-Hals-Uberganges, also C0, C1–C4 ein Experte, der weit uber die Landesgrenzen hinaus anerkannt ist und der sich durch uber 400 Operationen in uber funfzehn Jahren ganz besondere Kenntnisse und Erfahrungen angeeignet hat (...) und zum anderen hat Dr. Montazem (...) als einziger Mediziner den eroffneten Halsbereich gesehen. Damit war nur er nicht auf (bildgebende) Untersuchungsmethoden beschrankt, sondern konnte sich personlich ein direktes Bild des betroffenen Bereichs machen. (...) Trotz der relativ geringen Geschwindigkeit bzw. Beschleunigung hat die Klagerin nach Uberzeugung des Senats hierbei die fraglichen Verletzungen erlitten. (...) Allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsanderung („Harmlosigkeitsgrenze“) ereignet hat, schließt die

-21-

tatrichterliche Uberzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursachlichkeit nicht aus (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003, VI ZR 139/02).“

Rechtsprechungsnachweis:Urteil OLG Celle Az.5 U 196/02 ( Dr. Montazem )

Mit Urteil des Landessozialgericht Fur Das Saarland Az.L 2 U 33/08 Darin heisst es unter anderem auf Seite17:Allein der Umstand ,dass der Operateur Dr. Montazem in der Presse kritisiert worden ist - worauf Prof.Dr. Dr.....selbst hingewiesen hat - , rechtfertigt es alleine nicht, dessen Operationsbefund in Zweifel zu ziehen. Dies gilt um so mehr, als auch ein passender Unfallmechanismus, eine eindeutige Beschwerdesymptomatik und eine 4 Monate andauerten Besserung nach der Operation fur die Verletzung der Ligamenta alaria sprechen.

Weitere Urteile bei denen Verletzungen der L. alaria berucksichtigt wurden :OLG Celle Az.14 U 277/99, BGH Az.VI ZR 139/02, OLG Schleswig - Holstein Az. 9 U 138/00, LSG Sachsen Az. L 2 U 81/99, weitere Urteile - OLG Ffm. Az. 2 U 86/98, OLG Stuttgart Az.1 U 59/04, LG Kempten Az. 1 O 234/00,.

Es entspricht standiger Rechtsprechung , dass sich der Schadiger nicht darauf berufen kann, dass der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil der/ die Verletzte aufgrund besonderer Konstitution fur den Schaden besonders anfallig war ( BGH NJW 1996, 2425 ).Es kommt nicht darauf an, ob der Unfall einen kranken oder gesunden Menschen trifft, sondern lediglich darauf, ob er einen beschwerdefreien Menschen trifft oder nicht.

( BGH NJW 1997,456 ).
Beweis: Rechtsprechungsnachweise
 
Hallo Elvis94,

vielen Dank für deine ausfühliche Antwort.

Viele Informationen, die ich erste einmal sortieren muss.

Die Urteile lese ich mir durch. Einige davon, vor allem vom OLG Celle kenne ich bereits.

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi,

ich habe mir einige deiner Beiträge durchgelesen. In all den Jahren hattest du mit deinen Fragen an den gerichtlich bestellten Gutachter keinerlei Erfolg.

Was hat sich jetzt daran geändert?


Die vom Gericht bestellten Gutachter haben schon jahrelang das Vertrauen der Gerichte, dass OLG ist noch mal eine ganz andere Hausnummer als das LG. Mit ein paar Fragen als Laie wirst du wohl kaum einen erfahrenen Gutachter in Bedrängnis bringen, so dass er sein Gutachten nach deinen Wünschen abändert.

Wenn du ernsthaft vor dem OLG etwas erreichen willst, solltest du ein Ärzteteam zusammenstellen und die Fragen erarbeiten und direkt die richtigen Antworten liefern, mit den wissenschaftlichen Nachweisen und dein RA sollte die passende Rechtsprechung beisteuern. Zudem solltest du einen der Ärzte mit zum OLG nehmen und die übrigen Ärzte als Zeugen benennen.

MFG
 
Hallo Herr X,

die Instabilität der Kopfgelenke ist eine relativ neu festgestellte Diagnose.

Meine behandelnden Ärzte kennen sich so gut wie gar nicht im Thema Kopfgelenke aus. Daher macht es wenig Sinn, diese als Zeugen zu benennen.

Welche Symptome durch eine Instabilität der Kopfgelenke entstehen, kann man nachlesen.

Wenn der Gutachter die Verletzung zwar bestätigt, aber sagt, dass die Ursache anlagebedingt oder durch eine andere Grunderkrankung ausgelöst wurde, soll er mir bitte sagen, welche Erkrankung vor dem Unfall vorgelegen hat. Warum war ich vor dem Unfall nie krank; hatte keinerlei Einschränkungen, war belastbar, kognitiv ohne Einschränkungen?

Warum hatte ich nach dem Unfall unterschiedliche Pupillen, ein Klopfen im Ohr, sehr starken Schwindel, Kopfschmerzen, konnte bewegte Bilder nicht folgen, Sehfeldeinschränkung ?

Für unterschiedliche Pupillen z. B. gibt es nur zwei Ursachen: Schlaganfall oder irgend etwas ist im Kopf passiert.

Wären die Symptome auch ab Unfalltag ohne Unfall vorhanden?

Vor dem Landgericht hat er ausgesagt, dass in meinem Fall "diffuse axonale Schädigungen" vorliegen könnten, die man aber bildhaft nicht nachweisen kann. Das soll er bitte bor dem OLG bestätigen. Dazu gibt es auch schon Urteile.

Am Ende ist mir egal, welche der beiden Diagnosen meine Symptome ausgelöst hat. Fakt ist, dass ich nachweisen kann, vor dem Unfall nie krank gewesen zu sein.

Alle Vorbefund aus Kliniken und Reha bestätigen ein "postkontusionelles Syndrom nach SHT", die ebenso die gleichen Symptome hervorrufen.

Lt. Literatur kommen folgende Erkrankungen als Auslöser einer Kopfgelenkeverletzung in Frage:

- genetische Bindegewebe Erkrankung wie Ehlers- Danlos-Syndrom oder Marfansyndrom

- genetische Erkrankung wie Down-Syndrom, Morbus Hurler

- systemisch entzündliche Erkrankung wie rheumatoide Arthritis

- chr. Infekte wie Borreliose, Tuberkulose

- maligne Erkrankung wie Krebs

- Chiari-Malformationie

Müssen nicht erst alle möglichen Ursachen ausgeschlossen werden, bevor man behauptet, der Unfall ist nicht die Ursache?

Warum beruft der Gutachter sich nur auf Aussagen von "Experten", die sich kritisch äußern?

Ich weiß noch nicht, was ich alles fragen soll, aber wenn ich den Gutachter gar nicht befrage, habe ich schon verloren.


Viele Grüße
 
Hallo Rosi,

deine Antwort sind nicht Zielführend.

Meine behandelnden Ärzte kennen sich so gut wie gar nicht im Thema Kopfgelenke aus. Daher macht es wenig Sinn, diese als Zeugen zu benennen.

wenn sich deine behandelnden Ärzte nicht mit deinen unfallbedingten Erkrankungen auskennen, solltest du dir Ärzte suchen die sich auskennen und dich auch entsprechend behandeln können.

Welche Symptome durch eine Instabilität der Kopfgelenke entstehen, kann man nachlesen.

Es reicht nicht aus, dass das Gericht oder der Gutachter es nachlesen können. Du bist beweispflichtig und musst es substantiiert vortragen und Zeugen benennen. Ein z.B. MRT-Bericht allein reicht nicht aus.

Wenn der Gutachter die Verletzung zwar bestätigt, aber sagt, dass die Ursache anlagebedingt oder durch eine andere Grunderkrankung ausgelöst wurde, soll er mir bitte sagen, welche Erkrankung vor dem Unfall vorgelegen hat. Warum war ich vor dem Unfall nie krank; hatte keinerlei Einschränkungen, war belastbar, kognitiv ohne Einschränkungen?

Warum hatte ich nach dem Unfall unterschiedliche Pupillen, ein Klopfen im Ohr, sehr starken Schwindel, Kopfschmerzen, konnte bewegte Bilder nicht folgen, Sehfeldeinschränkung ?

Dieses alles ist doch schon vor dem LG vorgetragen worden und du hattest dort bereits die Möglichkeit den Gutachter zu befragen.

Für unterschiedliche Pupillen z. B. gibt es nur zwei Ursachen: Schlaganfall oder irgend etwas ist im Kopf passiert.

Was hat der Gutachter vor dem LG dazu ausgesagt, welche wissenschaftlichen Beweise hast du vorgelegt und Zeugen benannt.

Vor dem Landgericht hat er ausgesagt, dass in meinem Fall "diffuse axonale Schädigungen" vorliegen könnten, die man aber bildhaft nicht nachweisen kann. Das soll er bitte bor dem OLG bestätigen. Dazu gibt es auch schon Urteile.

Es ist ein neues Gutachten erstellt worden und benennt auch Autoren, die gegen dich sprechen und die Auswirkungen einer Instabilität nicht eindeutig bestätigen. Wenn du beim LG auf Urteile hingewiesen hast, wird das LG im Urteil dazu Stellung genommen haben.

Am Ende ist mir egal, welche der beiden Diagnosen meine Symptome ausgelöst hat. Fakt ist, dass ich nachweisen kann, vor dem Unfall nie krank gewesen zu sein.

Am Ende musst du beweisen, dass der Unfall ursächlich für deine Erkrankungen ist. Bis jetzt ist es dir offensichtlich nicht gelungen.

Am Ende ist mir egal, welche der beiden Diagnosen meine Symptome ausgelöst hat.

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts oder des Gutachters die Arbeit deines RA oder deiner Ärzte zu machen.

Alle Vorbefund aus Kliniken und Reha bestätigen ein "postkontusionelles Syndrom nach SHT", die ebenso die gleichen Symptome hervorrufen.

Lt. Literatur kommen folgende Erkrankungen als Auslöser einer Kopfgelenkeverletzung in Frage:

- genetische Bindegewebe Erkrankung wie Ehlers- Danlos-Syndrom oder Marfansyndrom

- genetische Erkrankung wie Down-Syndrom, Morbus Hurler

- systemisch entzündliche Erkrankung wie rheumatoide Arthritis

- chr. Infekte wie Borreliose, Tuberkulose

- maligne Erkrankung wie Krebs

- Chiari-Malformationie

Ich gehe davon aus, dass alles schon vor dem LG vorgetragen wurde und es ausführlich im Urteil begründet wurde.

Müssen nicht erst alle möglichen Ursachen ausgeschlossen werden, bevor man behauptet, der Unfall ist nicht die Ursache?

Nein, du bist beweispflichtig, zu behaupten deine eigenen Ärzte hätten keine Ahnung reicht nicht aus. Im Zweifel für den Beklagten.

Warum beruft der Gutachter sich nur auf Aussagen von "Experten", die sich kritisch äußern?

Da sein Gutachten negativ ausgefallen ist, wird er sich wohl kaum auf Aussagen berufen, die deine Annahme bestätigen.

Ich weiß noch nicht, was ich alles fragen soll, aber wenn ich den Gutachter gar nicht befrage, habe ich schon verloren.

Du musst nicht nur die Fragen haben, sondern auch gleich die Antworten und Beweise liefern, dieses ist deine letzte Möglichkeit. Ohne ärztliche Unterstützung, die sich zu 100% mit Instabilität der Kopfgelenke auskennt sehe ich keine Erfolgsaussichten.

Ich kenne es aus eigener Erfahrung, ich habe mir aber ärztliche Unterstützung gesucht und gewonnen.

Ich drücke dir die Daumen.

MFG
 
Hallo,

Hallo Rosi,

deine Antwort sind nicht Zielführend.

Meine behandelnden Ärzte kennen sich so gut wie gar nicht im Thema Kopfgelenke aus. Daher macht es wenig Sinn, diese als Zeugen zu benennen.
wenn sich deine behandelnden Ärzte nicht mit deinen unfallbedingten Erkrankungen auskennen, solltest du dir Ärzte suchen die sich auskennen und dich auch entsprechend behandeln können

Empfehlungen nehme ich gerne entgegen. Aber meistens zählen solche Beweise nicht. Theoretisch müsste ich beim Gericht beantragen, dass ein Facharzt für Instabilität der Kopfgelenke meinen Befund befundet. Voher will denn ein Radiologe, der nicht einmal uprihgt MRT duchführt und vermutlich auch unerfahren ist, die Symptome der Verletzung kennen.

Es ist ein neues Gutachten erstellt worden und benennt auch Autoren, die gegen dich sprechen und die Auswirkungen einer Instabilität nicht eindeutig bestätigen. Wenn du beim LG auf Urteile hingewiesen hast, wird das LG im Urteil dazu Stellung genommen haben.

Das Landgericht har dazu keine Stellung bezogen
Ich gehe davon aus, dass alles schon vor dem LG vorgetragen wurde und es ausführlich im Urteil begründet wurde

Das LG sagt, keine bildlich nachgewiesene Verletzung, also keine Unfallfolge. Die Instabilität ist erst 2 tage nach der Urteilsbegründung festgestellt worden und war Grund für eine Berufung
Du musst nicht nur die Fragen haben, sondern auch gleich die Antworten und Beweise liefern, dieses ist deine letzte Möglichkeit. Ohne ärztliche Unterstützung, die sich zu 100% mit Instabilität der Kopfgelenke auskennt sehe ich keine Erfolgsaussichten.

Wer kennt sich zu 100 % aus? Wie gehe ich da am besten vor? Ärtze dem Gericht vorschlagen? Ärzte vorher kontaktieren?

Viele Grüße
 
Hallo Rosi,

Das Landgericht har dazu keine Stellung bezogen
Das LG sagt, keine bildlich nachgewiesene Verletzung, also keine Unfallfolge.

Ein Gerichtsurteil besteht in der Regel aus 20 bis 30 Seiten, es dürfte also deutlich mehr daringestanden haben, als du angibst.
Ein Urteil ist öffentlich, du hast also die Möglichkeit es hier zu veröffentlichen, damit andere Betroffene dir gezielt weiterhelfen.

Die Instabilität ist erst 2 tage nach der Urteilsbegründung festgestellt worden

Der Unfall liegt vermutlich fast 10 Jahre zurück, wie hast du begründet, dass die Instabilität erst jetzt festgestellt wurde und dieses ursächliche Ursache deiner Erkrankungen war, wurden in den fast 10 Jahren falsche Diagnosen gestellt und du somit die falschen Therapien und Medikamente erhalten hast.

Wer kennt sich zu 100 % aus? Wie gehe ich da am besten vor? Ärtze dem Gericht vorschlagen? Ärzte vorher kontaktieren?

Es ist schon interessant, dass du das Gericht für dich einspannen möchtest, damit dieses für dich Gutachten anfertigen lässt. Somit hast du keinerlei Einfluss auf das Ergebnis.

Für unterschiedliche Pupillen z. B. gibt es nur zwei Ursachen: Schlaganfall oder irgend etwas ist im Kopf passiert.

Du gehst zu einem Facharzt, am besten einer Uni-Klinik, dieser stellt eine gesicherte Diagnose und wird vermutlich einen Schlaganfall ausschließen. Also bleibt nach deiner Aussage nur die Möglichkeit, dass etwas im Kopf passiert ist. Hierrüber kann der Facharzt ein Gutachten anfertigen und es fachlich begründen. Im Anschluss wird der Facharzt als Zeuge benannt und um Einholung eines gerichtlich bestellten Gutachten gebeten. So kannst du mit jedem Punkt vorgehen.

Voher will denn ein Radiologe, der nicht einmal uprihgt MRT duchführt und vermutlich auch unerfahren ist, die Symptome der Verletzung kennen.

Genau aus diesem Grund bist du in der Bringschuld, es gibt hier auch keine Beweisumkehr.

Aus den von dir von zitierten Urteilen kann man herauslesen was die Kläger unternommen haben um ein positives Urteil zu bekommen.

MFG
 
Hallo Herr X,

das Urteil besteht aus ca. 6 bis höchstens 8 Seiten und ist voll von Verfahrensfehler.
Nicht ohne Grund habe ich ... ohne Anwalt ... PKH für das Berufungsverfahren erhalten.

Warum wurde die Kopfgelenksverletzung nicht früher festgestellt? Weil niemand an einer Instabilität der Kopfgelenke gedacht hat. Ich auch nicht. Alle Befunde haben als Diagnose postkontusionelles Syndrom nach SHT, wo die Beschwerden auch passen. Mich hat irgendwann jemanden auf eine eventuelle Instabilität aufmerksam gemacht. Und da ich seit dem Unfall berentet bin, habe ich über ein halbes Jahr um die Kostenübernahme für das upright-MRT gekämpft.

Ich will nicht die Gerichte einspannen, aber mir bleibt gar keine andere Wahl. Aus meiner Erfahrung haben Arztbefunde kaum Bedeutung. Ich habe Befunde aus drei verschiedene Klinikaufenthalte, zwei Reha-Aufenthalte und diversen Arztbefunden. Alle besagen das gleiche. Der vom Gericht beauftragte Neurologe sagt, dass das SHT nach 6 Wochen ausgeheilt sei und meine Beschwerden nicht unbedingt seien. Berichte aus wochenlange stationäre Aufenthalte verfallen, wenn ein Gutachter, der mich 30 Minuten untersucht, anderer Meinung ist. Die Meinung eines vom Gericht bestellten Gutachter zahlt immer mehr.

Ich weiß nicht, was ich darf und was nicht. Was kann ich fordern? Daher meine Überlegung, einen Gutachter bei Gericht zu beantragen, der spezialisiert auf Kopfgelenke ist. Ich bezweifle, dass ein Radiologe die Folgen einer Instabilität im Detail kennt.

Du schreibst, ich soll mir einen Gutachten suchen, der mich untersucht und ein Gutachten erstellt. Private Gutachten werden vor Gericht nicht gerne gesehen und ein Gutachten kostet Geld. Für jemanden, der mit Mitte 40 berentet ist und kein Geld verdient zu viel Geld.

Viele Grüße Rosi
 
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