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Urteil Instabilität Kopfgelenke

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo zusammen,

In erster Instanz habe ich wie bereits vielen von euch bekannt ist, meine klage gegen die private Unfallversicherung verloren.

Zwei Tage nach Urteilsverkündung hatte ich ein upright MRT bei dem sich eine Instabilität der Kopfgelenke herausgestellt hat. Die Radiologin meinte dass fast alle meine Symptome, die seit dem Unfall erstmalig und durchgängig bestehen mit dem Verletzung in Verbindung stehen können.

Dies wäre für mich natürlich ein Hoffnungsschimmer für eine Berufung.

Inzwischen bin ich engmaschige bei einem Neurochirurgen in Behandlung, der ein wenig geschockt war, dass kein Arzt auf die Idee kam, in all den Jahren ein Funktions MRT zu machen.
Eine OP sieht er als angebracht, aber würde erst noch andere Möglichkeiten ausschöpfen.
Momentan trage ich eine Halskrause, die ein wenig Entlassung bringt.
Desweiteren war ich auch bei einem Unfallchirurgen, der sich aber überhaupt nicht auskennt und mich nun an einen Wirbelsäulenspezialisten überwiesen hat. Ob der im Thema Kopfgelenke helfen kann, weiß ich nicht

Nach jahrelangem Kampf fehlt mir langsam die Kraft zum weiterkämpfen. Deshalb habe ich mal nach Urteilen gegoogelt, ob es überhaupt Unfallopfer gibt, die auf Grund einer Instabilität der Kopfgelenke gegen die Unfallversicherung erfolgreich geklagt haben.
Die Urteile sind teilweise so lang und kompliziert geschrieben, dass ich oft am Ende nicht weiß, wer überhaupt gewonnen hat.

Kennt jemand Urteile, wo Unfallopfer Klagen gewonnen haben?

Das nächste. Ich weiß doch jetzt schon, dass die Gegenseite sagen wird, dass die Verletzung ja schon vor 30 Jahren passiert sein könnte oder vor 5 Jahre.
Wie soll ich denn beweisen, dass der Unfall die Verletzung hervorgerufen hat. Bisher haben meine Beweise, dass ich vor dem Unfall kerngesund war und Vollzeit berufstätig war auch nicht ausgereicht.

Ich habe den Eindruck, dass das Thema Kopfgelenke noch nicht so häufig vor Gericht war, aber auch Ärzten ist es noch recht unbekannt.

Viele Grüße

Rosi70
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rosi

Du fragst, wie du nach so langer Zeit beweisen kannst, dass der Unfall ursächlich für die Kopfgelenkproblematik ist.
1. würde ich mich an die Radiologin des Upright-MRT wenden, ob sie anhand des Befunds oder anderen Fachwissens Anhaltspunkte hat, die für die Unfallkausalität sprechen und ob sie dir diese schriftlich ausführen kann.
2. hast du die Symptome von Anfang an (nach Unfall) und dann durchgehend angegeben, das ist auch ein Anhaltspunkt.

Neurochirurgen tendieren allgemein eher zu OP. Dass eine Kopfgelenk-OP die Beschwerden mindert, höre und lese ich selten. Ein User des Forums empfiehlt in Hannover das INI und Dr Sami, selber habe ich keine Erfahrung dort gemacht, evtl. eine Empfehlung, mindestens vor einer OP. Such mal in der Forumsuche danach.

LG
 
@Rosi 70
Dein Problem ist, das in der Literatur zur Gutachtenerstellung zu dem Thema davon ausgegangen wird, das eine isolierte Verletzung nicht auftreten kann. Betrifft auch die Bandscheiben. Ich kann davor nur warnen sich da eine Versteifung oder etwas rein nageln zu lassen.
Ich kann dir empfehlen dich in der Ambulanz im INI in Hannover vorzustellen .
Alls Gute und viel Glück
 
Guten Morgen,

ich hatte die Radiologin, die das upright MRT gemacht hat, angeschrieben und drei Fragen gestellt:

1. Welche meiner Symptome können durch die Verletzung entstanden sein?
2. Kann man anhand der Bilder erkennen, wann die Verletzung entstaanden ist?
3. Durch welche Ursache kann die Verletzung enstehen (Altersbedingt, ect.)?

Ihre Antwort:

1. alle Symptome, bis auf Resteless legs
2. nein
3. z.b. bei Unterbrechung der Kontinuität, Band/Ligamentschwäche

Eine Versteifung möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht und ich habe nicht den Eindruck, dass mein Neurochirurg mich dazu drängt.

Der Vorschlag mit Hannover hört sich noch ganz gut an. Sind das Spezialisten auf dem Gebiet Kopfgelenke?

Die Aussage, dass die Beschwerden seit dem Unfall erstmalig vorhanden sind und ich dies auch durch ärztliche Befunde und Krankenkassenbelege beweisen kann, hat mir in erster Instanz gar nicht geholfen. Auch die gesamten Krankenhaus- und Rehabefunde mit den Diagnosen Postkontusionelles Syndrom oder Zustand n. SHT zählten nicht mehr, weil zwei von vier Gutachtern sagen "Nö, ausgeheilt".
Auch meine Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörung konnte der Gutachter nicht fesstellen.
Ich war vor vier Wochen erst wieder zur Diagnostik. Das Ergebnis ist genau wie das vor Jahren in der MHH und vor Jahren in der Reha. Drei gleiche Befunde mit dem identischen Ergebnis, aber der psychiatrische Gutachter erkennt keine Einschränkungen.
Ach, was soll ich mich aufregen. Ihr kenn ja diese Verfahren.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

versuch mal die Forumsuche, Piet hat einiges geschrieben zu INI und Dr Sami.

Diese Urteile
Nach jahrelangem Kampf (…) habe ich mal nach Urteilen gegoogelt, ob es überhaupt Unfallopfer gibt, die auf Grund einer Instabilität der Kopfgelenke gegen die Unfallversicherung erfolgreich geklagt haben.
Die Urteile sind teilweise so lang und kompliziert geschrieben, dass ich oft am Ende nicht weiß, wer überhaupt gewonnen hat.
kannst du gern mal hier verlinken und auch Fragen dazu stellen.

LG
 
@Rosi70
Aussage von Prof. Sami „ Sie müssen 100 Ärzte duchhaben bis einer das gleiche sagt wie ich“ ! Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen da bist du in den besten Händen und du profitierst von unseren Erfahrungen die wir gemacht haben.
Alles Gute und viel Glück
 
Hallo zusammen,

Danke für eure Hinweise.

Ich werde auf jeden Fall nach Prof. Sami, INI und Einträgen von Piet googeln.

Ist Prof. Sami in Hannover? Hört sich interessant an. Wie lange sind denn da die Wartezeiten bis man einen Termin bekommt?

An der Küste gibt es auch einen Spezialisten für Kopfgelenke, der auch ein Buch geschrieben hat ... mir fällt Name grad nicht ein.
Ich habe dort angerufen. Einen Termin bekommt man in diesem Jahr gar nicht mehr und ob der Arzt im nächsten Jahr noch praktiziert ist noch offen.

Liebe Grüße
Rosi70
 
Hallo zusammen,

Im April habe ich einen Termin bei Dr. Sami. Ich hoffe, dass ich dann um eine Erkenntnis weiter bin und er mir helfen kann.

Mein Neurochirurg, den ich bat für meine Neurologin einen Bericht zu schreiben, hat ein Problem damit, in den Bericht zu schreiben, welche meiner Symptome von der Kopfgelenksverletzung stammen könnten.

Ich kann sein Problem nicht nachvollziehen.

Wenn ich nach einem Unfall mit Symptomen zum Arzt gehe, sollte er doch eine Vermutung haben, welche Verletzung vorliegt. Jetzt fallen ihm auf Grund der Symptome vielleicht drei Verletzungen ein, die er nach und nach ausschließt und am Ende steht eine Diagnose.

In meinem Fall liefere ich ihm bereits eine gesicherte Verletzung. Wenn er der Auffassung ist, dass diese Verletzung nicht für meine Symptome verantwortlich ist, dann muss er andere Verletzungen differenzialdiagnostisch ausschließen. Und am Ende sollte er eine sichere Diagnose haben.

Einerseits will er meine Kopfgelenke versteifen, aber im Bericht schreiben, dass die Verletzung zu den Symptomen geführt haben, will er nicht. Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht?

Die Radiologin hat in ihrem Bericht bereits geschrieben, dass meine bestehenden Symptomen zur Verletzung passen.

Übrigens befinde ich mich gerade in einer Schmerzklinik auf Grund meine chronischen Migräne und Kopfschmerzen. Ich habe gestern meine erste Botox-Behandlung erhalten und bin gespannt, ob sie wirkt. Abends hatte ich zwar prompt eine Migräne, aber das ist nicht ungewöhnlich.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo zusammen,

In erster Instanz habe ich wie bereits vielen von euch bekannt ist, meine klage gegen die private Unfallversicherung verloren.

Zwei Tage nach Urteilsverkündung hatte ich ein upright MRT bei dem sich eine Instabilität der Kopfgelenke herausgestellt hat. Die Radiologin meinte dass fast alle meine Symptome, die seit dem Unfall erstmalig und durchgängig bestehen mit dem Verletzung in Verbindung stehen können.

Dies wäre für mich natürlich ein Hoffnungsschimmer für eine Berufung.

Inzwischen bin ich engmaschige bei einem Neurochirurgen in Behandlung, der ein wenig geschockt war, dass kein Arzt auf die Idee kam, in all den Jahren ein Funktions MRT zu machen.
Eine OP sieht er als angebracht, aber würde erst noch andere Möglichkeiten ausschöpfen.
Momentan trage ich eine Halskrause, die ein wenig Entlassung bringt.
Desweiteren war ich auch bei einem Unfallchirurgen, der sich aber überhaupt nicht auskennt und mich nun an einen Wirbelsäulenspezialisten überwiesen hat. Ob der im Thema Kopfgelenke helfen kann, weiß ich nicht

Nach jahrelangem Kampf fehlt mir langsam die Kraft zum weiterkämpfen. Deshalb habe ich mal nach Urteilen gegoogelt, ob es überhaupt Unfallopfer gibt, die auf Grund einer Instabilität der Kopfgelenke gegen die Unfallversicherung erfolgreich geklagt haben.
Die Urteile sind teilweise so lang und kompliziert geschrieben, dass ich oft am Ende nicht weiß, wer überhaupt gewonnen hat.

Kennt jemand Urteile, wo Unfallopfer Klagen gewonnen haben?

Das nächste. Ich weiß doch jetzt schon, dass die Gegenseite sagen wird, dass die Verletzung ja schon vor 30 Jahren passiert sein könnte oder vor 5 Jahre.
Wie soll ich denn beweisen, dass der Unfall die Verletzung hervorgerufen hat. Bisher haben meine Beweise, dass ich vor dem Unfall kerngesund war und Vollzeit berufstätig war auch nicht ausgereicht.

Ich habe den Eindruck, dass das Thema Kopfgelenke noch nicht so häufig vor Gericht war, aber auch Ärzten ist es noch recht unbekannt.

Viele Grüße

Rosi70
hier ein paar Gerichtsurteile, bzw. Aussagen aus der Fach-Literatur

Urteile, bei denen Verletzungen der L. alaria berücksichtigt wurden:
OLG Celle AZ 14 U 277/99

BGH AZ VI ZR 139/02 v. 28.01.2003

OLG Schleswig-Holstein AZ 9 U 138/00

OLG Celle AZ 5 U 196/02 Dr. Montazem v. 23.10.2003

LSG Sachsen AZ L 2 U 81/99

weitere Urteile : OLG Ffm. vom 06.07.2001 AZ 2 U 86/98
OLG Stuttg. v. 04.10.04 AZ 1 U 59/04
LG Kempten Urteil 1 O 234/00
"es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß sich der Schädiger nicht darau berufen kann, daß der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil der Verletzte aufgrund besonderer Konstitution für den Schaden besonders anfällig war (BGH NJW 1996, 2425) . Es kommt nicht darauf an, ob der Unfall einen kranken oder gesunden Menschen trifft, sondern lediglich darauf, ob er einen beschwerdefreien Menschen trifft oder nicht.(BGH NJW 1997, 456)"

aus der Gerichtsakte 5 O 437/99 Aussage von Prof. Dr. Carsten in Bezug auf "Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane" von G. Rompe und A. Erlenkämper, Thieme-Verlag 1998 -
"Beschleunigungsverletzungen führen im Langzeitverlauf zu entsprechenden charakteristischen röntgenologischen Veränderungen, die sich insbesondere in Form eines vorauseilenden Verschleißprozesses oder in Form einer zunehmenden Instabilität äußern."

Quelle: Gutachten von Prof. Dr. Winkelmann, Uni Münster Orthop.
"MATSUMOTO konnte 1998 bei einer Studie von 487 asymptomatischen Pat. degenerative Veränderungen untersuchen. Es konnte hier gezeigt werden, daß trotz der vielen Veränderungen der HWS mit Veränderungen der Bandscheibe und Bandscheibenprotrusionen keine klinische Symptomatik daraus folgte."

Pullicino von 1998 : in einer Studie wurde die hohe Empfindlichkeit der diagnostischen Aussage des Kernspintomographen pupliziert. Er warnt jedoch vor einer Überpräsentation der gefundenen (Degenerativen) Veränderungen, da keine klinische sichere Korrelation besteht."

http://www. egglseder.de/bg/node8.html am 02. 04. 2002
Ein Vorschaden wird rechtlich beachtlich, wenn das Unfallereignis nicht die alleinige Ursache eines Körperschadens ist oder wenn zwischen ihm und dem Vorschaden eine funktionelle Beziehung besteht, d.h., rechtlich liegt nur dann ein Vorschaden vor, wenn vor Eintritt des Arbeitsunfalles in der entsprechend verletzten Gliedmaße klinisch objektivierbare Krankheitszustände oder funktionelle Ausfälle nachweisbar waren. Ansonsten ist die versicherte Person immer in dem Gesundheitszustand versichert, der bei Aufnahme der Arbeitstätiglkeit bestand; dieser Zustand wird als "100%ig gesund" angesehen.

Gruß
Elvis64
 
Die Radiologin hat in ihrem Bericht bereits geschrieben, dass meine bestehenden Symptomen zur Verletzung passen.
Hallo Rosi70,
ich kann auch erst Jahre nach dem Unfall meine Kopfgelenksverletzungen bzw. Instabilitäten bildlich durch ein Upright-MRT nachweisen. Doch hat mir der Radiologe gesagt, dass er die Verletzungen zwar als unfallbedingt betrachtet, aber in seinem Befund er mir das so formal nicht bestätigen kann. Ein Radiologe kann nur Feststellungen bzw. Befunderhebungen machen und schreiben, wie bei Dir geschehen - dass die Verletzungen zu den Symptomen passen. Doch wird diese Aussage vor Gericht wenig nützen.

Mir sagte der Radiologe, dass den Bezug der Verletzungen zum stattgehabten Unfall mir mein mich behandelnder Facharzt für Wirbelerkrankungen bestätigen muß. Dieser hatte mir auch die passende Indikation auf seine ausgestellte Überweisung für das Upright-MRT geschrieben.

Auch ich muß jetzt beweisen, dass einige meiner Symptome zu den Verletzungen passen bzw. Folgen des Unfalles sind.

Viel Glück bei der Beweisführung und
Gruß Bobb
 
Auch meine Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörung konnte der Gutachter nicht fesstellen.
Ich war vor vier Wochen erst wieder zur Diagnostik. Das Ergebnis ist genau wie das vor Jahren in der MHH und vor Jahren in der Reha. Drei gleiche Befunde mit dem identischen Ergebnis, aber der psychiatrische Gutachter erkennt keine Einschränkungen.

Hallo Rosi70,

Konzentrations- und Merkfähigkeitsdefizite sollten von einem Neuropsychologen und nicht von einem "reinen" Psychiater untersucht werden. Hier gibt es ganz spezielle Testverfahren, die am PC gemacht werden, die Dir ein belastbares Ergebnis bringen können. Gerade wenn es sich um Folgen eines stattgehabten SHT handelt und bildlich auf den MRTs nichts zu sehen ist von kleinen Hirnverletzungen, können trotzdem solche vorhanden gewesen sein, die sich auf Deine kognitiven Leistungen negativ auswirken.

Wurden bei Dir irgendwelche speziellen Testverfahren bezüglich kognitiver Leistungen / Merkfähigkeit angewendet? Welche Testverfahren waren das und wer hat diese ausgewertet?

Bei mir haben alle vom Gericht beauftragten Psychiater darauf hingewiesen, dass sie zusätzlich einen Neuropsychologen hinzuziehen müssen mit einem Ergänzungsgutachten, um die Beweisfragen beantworten zu können. Auch während meines Klinikaufenthaltes in einer Fachklinik für Neurologie hat man einen Neuropsychologen hinzugezogen und in der Klinik für Psychiatrie wurden ebenfalls Testverfahren durch einen hinzugezogenen Neuropsychologen veranlaßt.

Ich verstehe deshalb nicht, wenn Du schreibst, dass ein Psychiater keine Defizite bzgl. Merkfähigkeit und kognitiver Einschränkung festgestellt hätte. Ein Psychiater ist kein Neuropsychologe und hat üblicherweise gar nicht diese spezielle Ausbildung, um kognitive Defizite etc. zu überprüfen. Welche Testuntersuchungen hatte der GA bei Dir im speziellen durchgeführt?
Oder habe ich in Deinen Posts etwas falsch verstanden?

Ich habe kürzlich noch ein privates Gutachten machen lassen von einem Facharzt für Psychiatrie+ Neuropsychologie+Psychotherapie, der jahrelang in einer Klinik für hirngeschädigte Patienten gearbeitet hatte und mir sagte, dass meine Testergebnisse vergleichbar sind mit denen seiner früheren Patienten in der Klinik für Hirngeschädigte.

Interessant wäre zu erfahren, was für ein Facharzt an der MHH Dich untersucht bzw. begutachtet hat?

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
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