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Urteil des Landgerichts wegen ärztlichem Behandlungsfehler liegt vor

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Flossie
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hi Flossie,

genau das meinte ich, es geht ja noch weiter:

Wäsche aufhängen / Wäsche bügeln...?

Betten neu beziehen?

Aufputzen (saugen geht ggf. noch) aber die Böden schreien auch mal nach einer feuchten Reinigung (Putzlappen auswringen..????)

Mit dem "Staubfeudel" mal durch die Whg. / Haus gehen mag wahrscheinlich noch gehen.

Es kommt beim Doing (wenn Du Aufgaben hast und scheiterst oder massive Schmerzen hast) sicherlich noch einiges hinzu.

Daher lege Dir einen Block mit Stift hin und beobachte Dich mal.

Dann kommt es noch auf die Größe der Whg. / Haus an. Und da gibt es für Reinigungskräfte sogn. Refa-Zeiten. Aber auch diese kann man nicht
so ansetzen bei einer ich nenne es mal "Zugehfrau" wie bei einem professionalen Gebäudereiniger / in.

Desweiteren ist zu bedenken; wie ist die Ausstattung bei Dir "simpel" oder "hochwertig" - muss das Parkett gepflegt werden? Da "schrubbt" man nicht mal so einfach drüber wie über olle Fliesen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Liebe @Flossie ,
für den Satz der Pflegeversicherung im Pflegegrad 1 bekommt man seit einigen Jahren immer weniger Leistungen.

Eigentlich ist das Geld auch nicht zur Finanzierung einer Haushaltshilfe gedacht, sondern eher um Aktivitäten wie Tagespflege, Spazieren gehen oder die Begleitung zum Arzt zu finanzieren. Die Stundensätze liegen bei 30 Euro pro Stunde, teilweise höher.

Du wirst sicherlich auch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe in Betracht ziehen. Eventuell wäre es möglich, sich von mehreren Diensten einen Kostenvoranschlag zu besorgen.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hallo @Kassandra, @Elamaus und @HWS-Schaden,
danke für Eure Beiträge.
Urlaubstage habe ich nicht verloren, die durfte ich nach der Wiedereingliederung wochenweise abfeiern.

Noch mal zur Patientenquittung: Auf meiner von 2020/2021 stehen die Ärzte, die ich aufgesucht habe mit Adresse und Datum, Rezepte mit Zuzahlung und wo sie eingelöst wurden, Eigenanteile für Krankenhaus und Physio. Fand ich jetzt ganz praktisch, so kann ich die Kilometer ermitteln und habe quasi den Beweis, dass ich da war. Oder sieht jemand darin ein Problem, welches ich nicht erkannt habe?

Und noch eine Frage zum Haushaltsführungsschaden: mein Anwalt meinte, der wäre im Schmerzensgeld mit drin (?), ich möchte das aber trotzdem beim Schadensersatz mit angeben. Mir schwebt eine Art Tabelle vor allen Tätigkeiten, die nach der 1.OP (massive Einschränkungen) und nach der 2.OP (quasi der Jetzt-Zustand, der sich nicht mehr bessern wird) nicht möglich bzw. eingeschränkt sind. Und natürlich der zeitliche Aufwand. Gibt man den pro Tag, Woche, Monat an? Zur fiktiven Abrechnung: setzt man da den derzeitigen Mindestlohn an? Oder 120 Euro monatlich (wenn ich Pflegegrad 1 hätte, bekommt man das von der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe)?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Meinungen und liebe Grüße

Flossie
In meinem lfd. Verfahren wurde die Haushaltsführung extra beim Gericht mit eingereicht. Im Schmerzensgeld ist es nicht drin. Ob und wie es abgerechnet wird, das weiß ich nicht. Es muss nur sehr gut begründet werden.
 
Hallo Flossie, halle Elamaus,

ihr müsst Euch den HFS sehr genau berechnen lassen!

Gerne legen BG oder HPV Minderentgelte voraus. Diese Minderentgelte entsprechen "Schwarzarbeit"! Wollt Ihr Euch strafbar machen?

Und wenn BG oder HPV versucht es auf Euch abzuwiegeln..... dann seit Ihr Arbeitgeber, habt alles anzumelden, Anmeldung auch bei der BG und Beiträge abzuführen!

Das ist ein absolutes NO-GO! Ihr seit behindert, Unfallopfer und sollt dann noch als Arbeitgeber auftreten und den Job als BG / HPV ausführen?

Lasst Euch nicht vor den Karren spannen!

Und sucht Euch nicht die freundliche Dame, welche für 15-20 Euro bei Euch "schwarz" reinigt! Hat diese einen Unfall, dann seid ihr dran!

Wollt Ihr für Versicherungen noch arbeiten?

NEIN! Haushaltsführungschaden: Übergabe an gewerbliche Firmen, welche geschulte und auch versicherte Mitarbeiter haben und zum gewerblichen und tariflichen Lohn mit allen Versicherungen - die Leistungen abgerechnet werden!

Schwarzarbeit unterstützen = nein!

Mindestlohn unterstürzen = nein!

Beauftragung eines Dienstleisters mit Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherung ihrer Mitarbeiter = ja!!!

Schadensminimierungspflicht geht nicht darum "sorry nicht despektierlich" - die Putzfrau schwarz und unversichert für € 15 /h zu beauftragen!

Sondern die "Putzfrau" über ihren Arbeitgeber korrekt zu beauftragen für ihren korrekten Lohn und Versicherung über ihren Arbeitgeber!

Dies ist Vermeidung von Schwarzarbeit (ihr möchtet euch ja nicht strafbar machen) - ihr möchtet auch nicht Arbeitgeber werden mit allen Verpflichtungen und administrativen Tätigkeiten - denn, euch geht es gesundheitlich nicht nicht gut!!! Dies würde auch für Euch heißen: Einstellen, Sozialbeiträge abführen, Pflichtversicherung = BG beantragen, Lohnlisten führen, Gehaltsabrechnungen.

Und wenn man dies noch topt: Job-Bike, Früh- Nacht und Wochenendbeiträge, Mehrarbeit, Feiertagszuschläge etc. Dann bist Du Unternehmer und hast sehr viel zu tun für eine "Reinigungskraft". Daher lass Dir Angebote machen, welche Du in die Verhandlung einbringst!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Flossie, halle Elamaus,

ihr müsst Euch den HFS sehr genau berechnen lassen!

Gerne legen BG oder HPV Minderentgelte voraus. Diese Minderentgelte entsprechen "Schwarzarbeit"! Wollt Ihr Euch strafbar machen?

Und wenn BG oder HPV versucht es auf Euch abzuwiegeln..... dann seit Ihr Arbeitgeber, habt alles anzumelden, Anmeldung auch bei der BG und Beiträge abzuführen!

Das ist ein absolutes NO-GO! Ihr seit behindert, Unfallopfer und sollt dann noch als Arbeitgeber auftreten und den Job als BG / HPV ausführen?

Lasst Euch nicht vor den Karren spannen!

Und sucht Euch nicht die freundliche Dame, welche für 15-20 Euro bei Euch "schwarz" reinigt! Hat diese einen Unfall, dann seid ihr dran!

Wollt Ihr für Versicherungen noch arbeiten?

NEIN! Haushaltsführungschaden: Übergabe an gewerbliche Firmen, welche geschulte und auch versicherte Mitarbeiter haben und zum gewerblichen und tariflichen Lohn mit allen Versicherungen - die Leistungen abgerechnet werden!

Schwarzarbeit unterstützen = nein!

Mindestlohn unterstürzen = nein!

Beauftragung eines Dienstleisters mit Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherung ihrer Mitarbeiter = ja!!!

Schadensminimierungspflicht geht nicht darum "sorry nicht despektierlich" - die Putzfrau schwarz und unversichert für € 15 /h zu beauftragen!

Sondern die "Putzfrau" über ihren Arbeitgeber korrekt zu beauftragen für ihren korrekten Lohn und Versicherung über ihren Arbeitgeber!

Dies ist Vermeidung von Schwarzarbeit (ihr möchtet euch ja nicht strafbar machen) - ihr möchtet auch nicht Arbeitgeber werden mit allen Verpflichtungen und administrativen Tätigkeiten - denn, euch geht es gesundheitlich nicht nicht gut!!! Dies würde auch für Euch heißen: Einstellen, Sozialbeiträge abführen, Pflichtversicherung = BG beantragen, Lohnlisten führen, Gehaltsabrechnungen.

Und wenn man dies noch topt: Job-Bike, Früh- Nacht und Wochenendbeiträge, Mehrarbeit, Feiertagszuschläge etc. Dann bist Du Unternehmer und hast sehr viel zu tun für eine "Reinigungskraft". Daher lass Dir Angebote machen, welche Du in die Verhandlung einbringst!

Viele Grüße,

Kasandra
Vielen Dank für die Rückmeldung. Bis einschließlich heute habe ich noch nicht 1 Cent bekommen.
Ja, du hast völlig Recht mit deiner Aussage, ich hätte es auch nicht anders vor gehabt.

Kassandra, kannst du mir deine E-Mail Adresse schicken, ich möchte dir etwas zu kommen lassen.
 
Hi Flossie,

genau das meinte ich, es geht ja noch weiter:

Wäsche aufhängen / Wäsche bügeln...?

Betten neu beziehen?

Aufputzen (saugen geht ggf. noch) aber die Böden schreien auch mal nach einer feuchten Reinigung (Putzlappen auswringen..????)

Mit dem "Staubfeudel" mal durch die Whg. / Haus gehen mag wahrscheinlich noch gehen.

Es kommt beim Doing (wenn Du Aufgaben hast und scheiterst oder massive Schmerzen hast) sicherlich noch einiges hinzu.

Daher lege Dir einen Block mit Stift hin und beobachte Dich mal.

Dann kommt es noch auf die Größe der Whg. / Haus an. Und da gibt es für Reinigungskräfte sogn. Refa-Zeiten. Aber auch diese kann man nicht
so ansetzen bei einer ich nenne es mal "Zugehfrau" wie bei einem professionalen Gebäudereiniger / in.

Desweiteren ist zu bedenken; wie ist die Ausstattung bei Dir "simpel" oder "hochwertig" - muss das Parkett gepflegt werden? Da "schrubbt" man nicht mal so einfach drüber wie über olle Fliesen.

Viele Grüße,

Kasandra
Ergänzend sind Gartenarbeit, wenn es mit im Mietvertrag aufgeführt ist. Hast du einen eigenen Garten muss dieses auch mit rein. Man darf und sollte es nicht übertreiben.
 
Hallo KS1973, Elamaus und Kasandra,
danke für Eure Antworten, jetzt muss ich erstmal in mich gehen, sacken lassen und mit meinen Listen beginnen.
Liebe Grüße
Flossie
 
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