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Urteil des Landgerichts wegen ärztlichem Behandlungsfehler liegt vor

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Flossie
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Flossie

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Registriert seit
3 Jan. 2021
Beiträge
53
Ort
Ostfriesland
Moin und hallo liebes Forum,
4 Jahre nach meinem Unfall und der verpfuschten OP und mehr als 3 Jahre nach Beginn meines Rechtsstreit gegen das behandelnde Klinikum ist das Landgericht zu einem Urteil gekommen. 3 Gutachten (2 davon für die PUV, eines vom Gericht beauftragt liegen hinter mir, sowie ein Gutachten nach Aktenlage durch den med. Dienst meiner Krankenkasse. Die ganze Vorgeschichte findet man unter "Radiusfraktur", "Folgen meiner Radiusfraktur, was muss ich beachten?"

Kurzes Update zu meiner Flosse: Das linke Handgelenk ist in Fehlstellung verheilt, Supination nicht möglich, massive Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, ständige wenn auch leichte Schmerzen (mein CRPS verhält sich Gott sei Dank zahm) sowie durch Überlastung Probleme mit Tennisarm rechts. Im November 2021 habe ich mich wiedereingliedern lassen und bin seitdem wieder voll berufstätig (mit Unterstützung netter Kollegen). Man wurschtelt sich halt so durch den Alltag, die Beeinträchtigungen sind immer gegenwärtig. Weiterhin 2x/Woche Physiotherapie und Lymphdrainage, besser wird es nicht mehr werden.

Das Klinikum wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in ca. der Höhe, auf die wir geklagt haben, plus Zinsen verurteilt, wie es in vergleichbaren Fällen (in Fallbeispielen dargelegt) üblich ist.

Außerdem sollen mir "sämtliche materiellen Schäden der Vergangenheit und Zukunft sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden" ersetzt werden, die aus der fehlerhaften Behandlung "entstanden sind und/oder noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden."

Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nicht richtig beziffern, laut meinem Anwalt müssen wir "nachbessern", somit habe ich wieder Hausaufgaben zu erledigen. Ich möchte angeben:
-alle Zuzahlungen für Physio/Lymphdrainage bislang und in Zukunft (wie lange? bis zur Rente? bis ich den Deckel auf der Nase habe?)
-Kilometergeld (30 Cent/Kilometer immer noch richtig?) für alle Fahrten zu den verschiedenen Ärzten, zu gutachterlichen Untersuchungen, zur Physio
-mehrere Wochen nach meiner 2. OP war ich sehr eingeschränkt, was Haushalt und Körperpflege anging, gewisse Dinge kann ich bis heute nicht oder benötige Hilfe. Wie müsste das bewertet werden? Meine Mutter z.B. (seit neuestem Pflegegrad 1) bekommt monatlich 120 Euro für eine Haushaltshilfe von der KK, die kommt 2x/Monat je 4 Stunden fürs Grobe...kann man das ansetzten? Damit würde ich JETZT zurechtkommen, vorher habe ich deutlich mehr Unterstützung gebraucht (Mindestlohn/2-3 Stunden/Tag). Das Ganze wäre dann auf fiktiver Basis, denn ich werde durch meine Familie unterstützt.
-Gehaltseinbußen (Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld) Wegfall meiner Leitungszulage nach der Wiedereingliederung (bis zur Rente?), Coronaprämie
-Was ist mit den geringeren Renteneinzahlungen während des Krankengeldbezugs? Oder wäre das ein Anspruch, der auf den o.g. Sozialversicherungsträger übergehen müßte/würde? Müßte ich dann bei der Rentenversicherung Regress anmelden?

Worauf muss ich sonst noch achten? Habe ich was vergessen? Schon mal vielen Dank fürs Lesen im Voraus und Eure Hilfe. Überhaupt möchte ich mich bei diesem Forum bedanken, es war in meiner Anfangszeit sehr hilfreich. Auch später habe ich zwischendurch immer reingeguckt und mitgelesen, hat mir teilweise auch den Kopf zurechtgerückt, so vielen Menschen geht es schlechter und ihnen wird übel mitgespielt. Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße

Flossie
 
Hallo Flossie,

freu dich nicht zu früh, ich gehe davon aus, dass das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist und die Beklagte in Berufung geht, auch wenn es erst mal gut für dich aussieht.

MFG
 
Hallo HerrX,
das Schmerzensgeld ist bereits eingegangen...mit dem Freuen habe ich eh ein Problem, was meinen Anwalt etwas verwunderte ("Warum freuen Sie sich denn nicht?!), mir ist nicht nach Korkenknallen zumute...ist halt alles anstrengend und belastend gewesen und noch nicht zu Ende. So, genug gejammert, liebe Grüße
Flossie
 
Ich freue mich doch sehr für dich, auch wenn du dich noch nicht freuen kannst, das Geld kann dir etwas helfen, die Folgen zu lindern, hoffentlich! Alles Gute für dich!
 
Moin und hallo liebes Forum,
4 Jahre nach meinem Unfall und der verpfuschten OP und mehr als 3 Jahre nach Beginn meines Rechtsstreit gegen das behandelnde Klinikum ist das Landgericht zu einem Urteil gekommen. 3 Gutachten (2 davon für die PUV, eines vom Gericht beauftragt liegen hinter mir, sowie ein Gutachten nach Aktenlage durch den med. Dienst meiner Krankenkasse. Die ganze Vorgeschichte findet man unter "Radiusfraktur", "Folgen meiner Radiusfraktur, was muss ich beachten?"

Kurzes Update zu meiner Flosse: Das linke Handgelenk ist in Fehlstellung verheilt, Supination nicht möglich, massive Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, ständige wenn auch leichte Schmerzen (mein CRPS verhält sich Gott sei Dank zahm) sowie durch Überlastung Probleme mit Tennisarm rechts. Im November 2021 habe ich mich wiedereingliedern lassen und bin seitdem wieder voll berufstätig (mit Unterstützung netter Kollegen). Man wurschtelt sich halt so durch den Alltag, die Beeinträchtigungen sind immer gegenwärtig. Weiterhin 2x/Woche Physiotherapie und Lymphdrainage, besser wird es nicht mehr werden.

Das Klinikum wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in ca. der Höhe, auf die wir geklagt haben, plus Zinsen verurteilt, wie es in vergleichbaren Fällen (in Fallbeispielen dargelegt) üblich ist.

Außerdem sollen mir "sämtliche materiellen Schäden der Vergangenheit und Zukunft sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden" ersetzt werden, die aus der fehlerhaften Behandlung "entstanden sind und/oder noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden."

Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nicht richtig beziffern, laut meinem Anwalt müssen wir "nachbessern", somit habe ich wieder Hausaufgaben zu erledigen. Ich möchte angeben:
-alle Zuzahlungen für Physio/Lymphdrainage bislang und in Zukunft (wie lange? bis zur Rente? bis ich den Deckel auf der Nase habe?)
-Kilometergeld (30 Cent/Kilometer immer noch richtig?) für alle Fahrten zu den verschiedenen Ärzten, zu gutachterlichen Untersuchungen, zur Physio
-mehrere Wochen nach meiner 2. OP war ich sehr eingeschränkt, was Haushalt und Körperpflege anging, gewisse Dinge kann ich bis heute nicht oder benötige Hilfe. Wie müsste das bewertet werden? Meine Mutter z.B. (seit neuestem Pflegegrad 1) bekommt monatlich 120 Euro für eine Haushaltshilfe von der KK, die kommt 2x/Monat je 4 Stunden fürs Grobe...kann man das ansetzten? Damit würde ich JETZT zurechtkommen, vorher habe ich deutlich mehr Unterstützung gebraucht (Mindestlohn/2-3 Stunden/Tag). Das Ganze wäre dann auf fiktiver Basis, denn ich werde durch meine Familie unterstützt.
-Gehaltseinbußen (Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld) Wegfall meiner Leitungszulage nach der Wiedereingliederung (bis zur Rente?), Coronaprämie
-Was ist mit den geringeren Renteneinzahlungen während des Krankengeldbezugs? Oder wäre das ein Anspruch, der auf den o.g. Sozialversicherungsträger übergehen müßte/würde? Müßte ich dann bei der Rentenversicherung Regress anmelden?

Worauf muss ich sonst noch achten? Habe ich was vergessen? Schon mal vielen Dank fürs Lesen im Voraus und Eure Hilfe. Überhaupt möchte ich mich bei diesem Forum bedanken, es war in meiner Anfangszeit sehr hilfreich. Auch später habe ich zwischendurch immer reingeguckt und mitgelesen, hat mir teilweise auch den Kopf zurechtgerückt, so vielen Menschen geht es schlechter und ihnen wird übel mitgespielt. Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße

Flossie
Gratulation:
Du kannst einreichen:
Alle Kosten die mit dem Unfall entstanden sind, wie du oben angegeben hast.
Alle Zuzahlungen für die Behandlung, Medikamente, Physio, Fahrtkosten (0,25 cent*).
* Wegen den Fahrtkosten würde ich deine Anwältin fragen, einige zahlen 0,25 cent andere 0,30 cent pro km. Das ganze kannst du x 2 rechnen, da du auch zurück fährst. Auch hier sind Parkkosten/ Quittungen mit einzureichen.
Auch die Fahrkosten zum Anwalt, Gericht kannst du mit einreichen, sofern es noch nicht geschehen ist.

Das Gericht will es bestätigt wissen, wann du vor Ort warst, also alle Termine müssen mit Datum aufgeführt sein und bestätigt werden.
Es ist für das Gericht einfacher nachzuvollziehen und abzurechnen.

Haushaltsschaden:
Wenn du Hilfestellung im Haushalt benötigst, dann musst du es schriftlich mit aufführen, was du nicht mehr kannst. Es muss Glaubwürdig sein.
Das sollte aber auch über dein Anwalt geschehen.

Betreuung der Kinder, Alter ist wichtig.

Alles Gute für dich, Ela
 
Hallo Meli und Elamaus,
vielen Dank :).
Fahrtkosten zu den verschiedenen Ärzten könnte ich auch angeben, oder? Teilweise mussten wir nur für eine Überweisung 25 km einfache Stecke fahren. Ob mir die Arzttermine bestätigt werden...keine Ahnung, vor allem in der ersten Zeit ( da war der Anwalt noch nicht eingeschaltet), habe ich mir das Datum nicht notiert, nur die gefahrenen Kilometer...
Liebe Grüße
Flossie
 
Liebe @Flossie,
die Arztpraxen können an Hand der Dokumentation sehen, wann Du bei ihnen zur Konsultation gewesen bist oder Überweisungen, Rezepte etc. abgeholt hast.
Du kannst die Fahrtkosten zu den einzelnen Ärzten angeben, ebenso zur Apothke oder den Therapiepraxen.

LG KS 1973
 
Liebe @Flossie,
die Arztpraxen können an Hand der Dokumentation sehen, wann Du bei ihnen zur Konsultation gewesen bist oder Überweisungen, Rezepte etc. abgeholt hast.
Du kannst die Fahrtkosten zu den einzelnen Ärzten angeben, ebenso zur Apothke oder den Therapiepraxen.

LG KS 1973
 
Hallo KS1973,
danke Dir, dann werde die ich betreffenden Praxen abtelefonieren und mein Anliegen vorbringen, schaun wir mal... :)
LG Flossie
 
@Flossie verrätst du uns den Namen deines Anwalts? Der freut sich bestimmt über Kundschaft!
Grüße!

Micha
 
Hallo @Micha,
Dr. B. Remmers aus Papenburg, Fachanwalt u.a. für Medizinrecht, laut eigener Aussage hat er gut zu tun...

Hallo @Aramis,
danke

Hallo an alle,
mir ist heute morgen noch was eingefallen: ganz zu Anfang hier im Forum hatte ich den Tipp gelesen, sich von der KK eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Das habe ich gemacht, vom 01.01.2020 bis 01.07.2021 geschickt bekommen und abgeheftet, einfach um es zu haben, nach dem Motto: vielleicht kann ich das mal brauchen. Gleich nachgeguckt: Dort steht alles drin, behandelnde Ärzte (mit Datum), Zuzahlungen für Medis und Physio etc.! Heute vormittag habe ich die KK erneut um meine Patientquittung gebeten, spätestens Ende der Woche habe ich sie im Briefkasten. Das vereinfacht die Sache natürlich sehr, vielen vielen Dank, liebes Forum, für diesen wertvollen Tipp!

LG Flossie
 
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