Flossie
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Moin und hallo liebes Forum,
4 Jahre nach meinem Unfall und der verpfuschten OP und mehr als 3 Jahre nach Beginn meines Rechtsstreit gegen das behandelnde Klinikum ist das Landgericht zu einem Urteil gekommen. 3 Gutachten (2 davon für die PUV, eines vom Gericht beauftragt liegen hinter mir, sowie ein Gutachten nach Aktenlage durch den med. Dienst meiner Krankenkasse. Die ganze Vorgeschichte findet man unter "Radiusfraktur", "Folgen meiner Radiusfraktur, was muss ich beachten?"
Kurzes Update zu meiner Flosse: Das linke Handgelenk ist in Fehlstellung verheilt, Supination nicht möglich, massive Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, ständige wenn auch leichte Schmerzen (mein CRPS verhält sich Gott sei Dank zahm) sowie durch Überlastung Probleme mit Tennisarm rechts. Im November 2021 habe ich mich wiedereingliedern lassen und bin seitdem wieder voll berufstätig (mit Unterstützung netter Kollegen). Man wurschtelt sich halt so durch den Alltag, die Beeinträchtigungen sind immer gegenwärtig. Weiterhin 2x/Woche Physiotherapie und Lymphdrainage, besser wird es nicht mehr werden.
Das Klinikum wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in ca. der Höhe, auf die wir geklagt haben, plus Zinsen verurteilt, wie es in vergleichbaren Fällen (in Fallbeispielen dargelegt) üblich ist.
Außerdem sollen mir "sämtliche materiellen Schäden der Vergangenheit und Zukunft sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden" ersetzt werden, die aus der fehlerhaften Behandlung "entstanden sind und/oder noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden."
Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nicht richtig beziffern, laut meinem Anwalt müssen wir "nachbessern", somit habe ich wieder Hausaufgaben zu erledigen. Ich möchte angeben:
-alle Zuzahlungen für Physio/Lymphdrainage bislang und in Zukunft (wie lange? bis zur Rente? bis ich den Deckel auf der Nase habe?)
-Kilometergeld (30 Cent/Kilometer immer noch richtig?) für alle Fahrten zu den verschiedenen Ärzten, zu gutachterlichen Untersuchungen, zur Physio
-mehrere Wochen nach meiner 2. OP war ich sehr eingeschränkt, was Haushalt und Körperpflege anging, gewisse Dinge kann ich bis heute nicht oder benötige Hilfe. Wie müsste das bewertet werden? Meine Mutter z.B. (seit neuestem Pflegegrad 1) bekommt monatlich 120 Euro für eine Haushaltshilfe von der KK, die kommt 2x/Monat je 4 Stunden fürs Grobe...kann man das ansetzten? Damit würde ich JETZT zurechtkommen, vorher habe ich deutlich mehr Unterstützung gebraucht (Mindestlohn/2-3 Stunden/Tag). Das Ganze wäre dann auf fiktiver Basis, denn ich werde durch meine Familie unterstützt.
-Gehaltseinbußen (Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld) Wegfall meiner Leitungszulage nach der Wiedereingliederung (bis zur Rente?), Coronaprämie
-Was ist mit den geringeren Renteneinzahlungen während des Krankengeldbezugs? Oder wäre das ein Anspruch, der auf den o.g. Sozialversicherungsträger übergehen müßte/würde? Müßte ich dann bei der Rentenversicherung Regress anmelden?
Worauf muss ich sonst noch achten? Habe ich was vergessen? Schon mal vielen Dank fürs Lesen im Voraus und Eure Hilfe. Überhaupt möchte ich mich bei diesem Forum bedanken, es war in meiner Anfangszeit sehr hilfreich. Auch später habe ich zwischendurch immer reingeguckt und mitgelesen, hat mir teilweise auch den Kopf zurechtgerückt, so vielen Menschen geht es schlechter und ihnen wird übel mitgespielt. Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße
Flossie
4 Jahre nach meinem Unfall und der verpfuschten OP und mehr als 3 Jahre nach Beginn meines Rechtsstreit gegen das behandelnde Klinikum ist das Landgericht zu einem Urteil gekommen. 3 Gutachten (2 davon für die PUV, eines vom Gericht beauftragt liegen hinter mir, sowie ein Gutachten nach Aktenlage durch den med. Dienst meiner Krankenkasse. Die ganze Vorgeschichte findet man unter "Radiusfraktur", "Folgen meiner Radiusfraktur, was muss ich beachten?"
Kurzes Update zu meiner Flosse: Das linke Handgelenk ist in Fehlstellung verheilt, Supination nicht möglich, massive Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, ständige wenn auch leichte Schmerzen (mein CRPS verhält sich Gott sei Dank zahm) sowie durch Überlastung Probleme mit Tennisarm rechts. Im November 2021 habe ich mich wiedereingliedern lassen und bin seitdem wieder voll berufstätig (mit Unterstützung netter Kollegen). Man wurschtelt sich halt so durch den Alltag, die Beeinträchtigungen sind immer gegenwärtig. Weiterhin 2x/Woche Physiotherapie und Lymphdrainage, besser wird es nicht mehr werden.
Das Klinikum wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in ca. der Höhe, auf die wir geklagt haben, plus Zinsen verurteilt, wie es in vergleichbaren Fällen (in Fallbeispielen dargelegt) üblich ist.
Außerdem sollen mir "sämtliche materiellen Schäden der Vergangenheit und Zukunft sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden" ersetzt werden, die aus der fehlerhaften Behandlung "entstanden sind und/oder noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden."
Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nicht richtig beziffern, laut meinem Anwalt müssen wir "nachbessern", somit habe ich wieder Hausaufgaben zu erledigen. Ich möchte angeben:
-alle Zuzahlungen für Physio/Lymphdrainage bislang und in Zukunft (wie lange? bis zur Rente? bis ich den Deckel auf der Nase habe?)
-Kilometergeld (30 Cent/Kilometer immer noch richtig?) für alle Fahrten zu den verschiedenen Ärzten, zu gutachterlichen Untersuchungen, zur Physio
-mehrere Wochen nach meiner 2. OP war ich sehr eingeschränkt, was Haushalt und Körperpflege anging, gewisse Dinge kann ich bis heute nicht oder benötige Hilfe. Wie müsste das bewertet werden? Meine Mutter z.B. (seit neuestem Pflegegrad 1) bekommt monatlich 120 Euro für eine Haushaltshilfe von der KK, die kommt 2x/Monat je 4 Stunden fürs Grobe...kann man das ansetzten? Damit würde ich JETZT zurechtkommen, vorher habe ich deutlich mehr Unterstützung gebraucht (Mindestlohn/2-3 Stunden/Tag). Das Ganze wäre dann auf fiktiver Basis, denn ich werde durch meine Familie unterstützt.
-Gehaltseinbußen (Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld) Wegfall meiner Leitungszulage nach der Wiedereingliederung (bis zur Rente?), Coronaprämie
-Was ist mit den geringeren Renteneinzahlungen während des Krankengeldbezugs? Oder wäre das ein Anspruch, der auf den o.g. Sozialversicherungsträger übergehen müßte/würde? Müßte ich dann bei der Rentenversicherung Regress anmelden?
Worauf muss ich sonst noch achten? Habe ich was vergessen? Schon mal vielen Dank fürs Lesen im Voraus und Eure Hilfe. Überhaupt möchte ich mich bei diesem Forum bedanken, es war in meiner Anfangszeit sehr hilfreich. Auch später habe ich zwischendurch immer reingeguckt und mitgelesen, hat mir teilweise auch den Kopf zurechtgerückt, so vielen Menschen geht es schlechter und ihnen wird übel mitgespielt. Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße
Flossie