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Urologische Begutachtung

dann lege den Gutacher alle Deine Befunde gegen Unterschift - Spiegelakte - vor sowie auch die Verordnugen aufgrund der Versicherung vor.

Hast Du eine Spiegelakte zur Hand?

Wenn nein, verschiebe den Termin - damit Du Zeit gewinnst zur Zusammenstellung!

Kennst Du die Fragestellungen Deiner Versicherung an den Gutachter`?

Viele Grüße

Kasandra
 
Nein kenne die Fragestellung nicht. Verordnung für die Einlagen?
 
So heute war ich bei meiner Urologischen Begutachtung.
Habe die Blasenspieglung abgelehnt.
Gutachter meinte es kann sein das Die Versicherrung dann die
Harninkontinenz nicht anerkennt.
 
Hallo Hydro,

dies scheint mir wohl wieder eine unterschwellige Drohung des Arztes zu sein.

Ich kenne es auch aus unzähligen GA.

Da müssen wir mal röntgen, diese und jene Untersuchung machen, obwohl aktuelle Befunde vorliegen.

Die Ärzte / Gutachter sind allgemein sehr betriebswirtschaftlich orientiert. Sie bekommen xy Euro für ein Gutachten.

Für Diagnostik durchgeführt, röntgen oder in deinem Fall eine Spiegelung - da können die noch weitere Kosten abrechnen!

Dann ist es denen egal, dass zum xten Mal das gleiche Gelenk mit gleichen Ergebnis geröngt wird - aber die Radiologie verdient und der
Gutachter!

Über die Strahlenbelastung sehen die Ärzte / Gutachter dann sehr gerne drüber.

Mit dem Ergebnis: was juckt es mich, ob ein Patient massiv verstrahlt wird - hauptsache die Kasse klingelt!!!

Gutachter meinte es kann sein das Die Versicherrung dann die
Harninkontinenz nicht anerkennt.

Ich gehe davon aus, dass der GA ein Urologe war! Und entsprechende Befunde von Dir vorliegen!
War es kein Urologe - dann ist die Bemerkung fachlich eh hinfällig, weil es gibt Fachärzte und somit kann und darf sich kein Facharzt äußern oder auch schriftlich Stellunge nehmen zum einer anderen Facharztausbildung!

Was ich sagen möchte: Frauenarzt kann und darf sich nicht zu Augenproblemen äußern.

Der Kardiologe nicht zu unfallchirugischen oder orthopädischen Problemen.

Der Psychologe nicht zu internistischen Erkrankungen.


Viele Grüße

Kasandra
 
Der Gutachter war Urologe. Untersuchungen und Unterlagen gibt es. Allerdings wurde seit der OP keine Blasenspieglung durchgeführt und er meinte was er nicht mit eigenen Augen gesehen hat kann er auch nicht in sein Gutachten schreiben. Er würde zwar sehen das der uroflow nicht OK sei und ich Vorlagen trage aber er müsse die enge in der Harnröhre und den Schließmuskel der Blase sehen um zu beurteilen wie schlimm das ganze sei.
 
Der Hauptgutachter hat mir auch gesagt das ich das nicht machen lassen muss. Habe auch von meinem Behandelnten Urologen ein Schreiben das auf Grund der OP von einer Spiegelung abgesehen werden sollte.
 
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