Hallo Hydro,
dies scheint mir wohl wieder eine unterschwellige Drohung des Arztes zu sein.
Ich kenne es auch aus unzähligen GA.
Da müssen wir mal röntgen, diese und jene Untersuchung machen, obwohl aktuelle Befunde vorliegen.
Die Ärzte / Gutachter sind allgemein sehr betriebswirtschaftlich orientiert. Sie bekommen xy Euro für ein Gutachten.
Für Diagnostik durchgeführt, röntgen oder in deinem Fall eine Spiegelung - da können die noch weitere Kosten abrechnen!
Dann ist es denen egal, dass zum xten Mal das gleiche Gelenk mit gleichen Ergebnis geröngt wird - aber die Radiologie verdient und der
Gutachter!
Über die Strahlenbelastung sehen die Ärzte / Gutachter dann sehr gerne drüber.
Mit dem Ergebnis: was juckt es mich, ob ein Patient massiv verstrahlt wird - hauptsache die Kasse klingelt!!!
Gutachter meinte es kann sein das Die Versicherrung dann die
Harninkontinenz nicht anerkennt.
Ich gehe davon aus, dass der GA ein Urologe war! Und entsprechende Befunde von Dir vorliegen!
War es kein Urologe - dann ist die Bemerkung fachlich eh hinfällig, weil es gibt Fachärzte und somit kann und darf sich kein Facharzt äußern oder auch schriftlich Stellunge nehmen zum einer anderen Facharztausbildung!
Was ich sagen möchte: Frauenarzt kann und darf sich nicht zu Augenproblemen äußern.
Der Kardiologe nicht zu unfallchirugischen oder orthopädischen Problemen.
Der Psychologe nicht zu internistischen Erkrankungen.
Viele Grüße
Kasandra