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Urlaubsrecht/ Schwerbehinderung - Urteil

moglerfreund

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
15 Apr. 2009
Beiträge
542
Ort
Bayern
@alle

habe in der Suchefunktion den Hinweis zu diesem Urteil ( 28.01.10) leider nicht gefunden. Ist eine direkte Referenz zum EuGH C-520/06
Stelle das mal vorsichtshalber hier ein:

Im Kern werden die 5 Zusatztage zur Schwerbehinderung nach langer Krankheit nicht weiter angerechnet. Es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch.


http://www.stotax-personal.de/servl...ips.stotax.Servlet?page=showMeldung&oid=71549

LG
moglerfreund
 
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