moglerfreund
Gesperrtes Mitglied
@alle
habe in der Suchefunktion den Hinweis zu diesem Urteil ( 28.01.10) leider nicht gefunden. Ist eine direkte Referenz zum EuGH C-520/06
Stelle das mal vorsichtshalber hier ein:
Im Kern werden die 5 Zusatztage zur Schwerbehinderung nach langer Krankheit nicht weiter angerechnet. Es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch.
http://www.stotax-personal.de/servl...ips.stotax.Servlet?page=showMeldung&oid=71549
LG
moglerfreund
habe in der Suchefunktion den Hinweis zu diesem Urteil ( 28.01.10) leider nicht gefunden. Ist eine direkte Referenz zum EuGH C-520/06
Stelle das mal vorsichtshalber hier ein:
Im Kern werden die 5 Zusatztage zur Schwerbehinderung nach langer Krankheit nicht weiter angerechnet. Es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch.
http://www.stotax-personal.de/servl...ips.stotax.Servlet?page=showMeldung&oid=71549
LG
moglerfreund