Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass der DRV die ärztlichen Befundberichte (neurologisch, psychologisch) meiner behandelnden Ärzte leider nicht ausreichen. Ich muß zusätzlich noch zu einem Gutachter. Die DRV ist gerade dabei, mir einen herauszusuchen.
Telefonisch machte ich meine Sachbearbeiterin noch darauf aufmerksam, dass ich es begrüßen würde, wenn die Begutachtung nicht bei einem "normalen" Neurologen stattfindet, sondern bei einem Neurologen, der eine Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat. Daraufhin meinte meine SB, dass das unter Umständen gar nicht möglich wäre, weil die DRV nur mit bestimmten Neurologen Gutachterverträge hat und auch nur diese beauftragt werden können. Daraufhin meinte ich, dass ich bereits selbst recherchiert habe und ich fand z.B. an einer relativ nahegelegenen Uni die Kombination Neurologie/Schmerztherapie. Ich bekam als Antwort, ich würde doch kein Gutachten bei einem Prof. xy bekommen, das wäre ja viel zu teuer und das könnten sie nicht machen, da mit dem zur Verfügung stehenden Geld vernünftig gewirtschaftet werden müßte. Klar... Die Uni sagte mir, so ein Gutachten könnte durchaus mit 2.000,- Euro zu Buche schlagen.
Nun sind bei mir mit meinem schweren chron. Kopfschmerzsyndrom aber nunmal die Schmerzen das Leitsymptom für meine Arbeitsunfähigkeit bzw. volle Erwerbsminderung. Für die Begutachtung von Schmerzen gibt es Leitlinien, und ich habe Angst, dass ein Gutachter ohne eine entsprechende Zusatzqualifikation meine Schmerzen nicht ausreichend dokumentiert. Das war z.B. bereits bei meiner Erstantragstellung der Fall. Da war ich auch bei einem "normalen" Neurologen, der sich für mein Schmerzsyndrom so gut wie gar nicht interessiert hat. Erst recht wurden z.B. keine entsprechenden Schmerzfragebögen in die Begutachtung mit einbezogen, etc. - und das, obwohl laut Aussage der "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" Selbsteinschätzungsskalen und Fragebögen zu bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen im Sozialgerichtsverfahren sogar ausdrücklich gefordert werden. Gut, da steht zwar "im Sozialgerichtsverfahren", aber warum dann nicht auch schon vorher? Schließlich wollen ja beide Seiten eigentlich den Gang vors Sozialgericht nach Möglichkeit vermeiden.
Inzwischen habe ich das der DRV auch schriftlich mitgeteilt, dass ich beantrage, dass ich einen neurologischen Gutachter mit einer Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin zugewiesen bekomme.
Was ratet Ihr mir: Wie soll ich mich verhalten für den Fall, dass mir die DRV nur einen "normalen" neurologischen Gutachter benennt, der keine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat? Widerspruch einlegen (Ginge das überhaupt...?) oder trotzdem erstmal hingehen und schauen, was dabei herauskommt? Falls negativ für mich, dann darauf verweisen, dass der Gutachter ungeeignet war...
Vielen Dank für Eure Tips & Ratschläge.
Viele Grüße, Bernhard
bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass der DRV die ärztlichen Befundberichte (neurologisch, psychologisch) meiner behandelnden Ärzte leider nicht ausreichen. Ich muß zusätzlich noch zu einem Gutachter. Die DRV ist gerade dabei, mir einen herauszusuchen.
Telefonisch machte ich meine Sachbearbeiterin noch darauf aufmerksam, dass ich es begrüßen würde, wenn die Begutachtung nicht bei einem "normalen" Neurologen stattfindet, sondern bei einem Neurologen, der eine Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat. Daraufhin meinte meine SB, dass das unter Umständen gar nicht möglich wäre, weil die DRV nur mit bestimmten Neurologen Gutachterverträge hat und auch nur diese beauftragt werden können. Daraufhin meinte ich, dass ich bereits selbst recherchiert habe und ich fand z.B. an einer relativ nahegelegenen Uni die Kombination Neurologie/Schmerztherapie. Ich bekam als Antwort, ich würde doch kein Gutachten bei einem Prof. xy bekommen, das wäre ja viel zu teuer und das könnten sie nicht machen, da mit dem zur Verfügung stehenden Geld vernünftig gewirtschaftet werden müßte. Klar... Die Uni sagte mir, so ein Gutachten könnte durchaus mit 2.000,- Euro zu Buche schlagen.
Nun sind bei mir mit meinem schweren chron. Kopfschmerzsyndrom aber nunmal die Schmerzen das Leitsymptom für meine Arbeitsunfähigkeit bzw. volle Erwerbsminderung. Für die Begutachtung von Schmerzen gibt es Leitlinien, und ich habe Angst, dass ein Gutachter ohne eine entsprechende Zusatzqualifikation meine Schmerzen nicht ausreichend dokumentiert. Das war z.B. bereits bei meiner Erstantragstellung der Fall. Da war ich auch bei einem "normalen" Neurologen, der sich für mein Schmerzsyndrom so gut wie gar nicht interessiert hat. Erst recht wurden z.B. keine entsprechenden Schmerzfragebögen in die Begutachtung mit einbezogen, etc. - und das, obwohl laut Aussage der "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" Selbsteinschätzungsskalen und Fragebögen zu bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen im Sozialgerichtsverfahren sogar ausdrücklich gefordert werden. Gut, da steht zwar "im Sozialgerichtsverfahren", aber warum dann nicht auch schon vorher? Schließlich wollen ja beide Seiten eigentlich den Gang vors Sozialgericht nach Möglichkeit vermeiden.
Inzwischen habe ich das der DRV auch schriftlich mitgeteilt, dass ich beantrage, dass ich einen neurologischen Gutachter mit einer Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin zugewiesen bekomme.
Was ratet Ihr mir: Wie soll ich mich verhalten für den Fall, dass mir die DRV nur einen "normalen" neurologischen Gutachter benennt, der keine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat? Widerspruch einlegen (Ginge das überhaupt...?) oder trotzdem erstmal hingehen und schauen, was dabei herauskommt? Falls negativ für mich, dann darauf verweisen, dass der Gutachter ungeeignet war...
Vielen Dank für Eure Tips & Ratschläge.
Viele Grüße, Bernhard