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Update: Weiterzahlung meiner EM-Rente

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass der DRV die ärztlichen Befundberichte (neurologisch, psychologisch) meiner behandelnden Ärzte leider nicht ausreichen. Ich muß zusätzlich noch zu einem Gutachter. Die DRV ist gerade dabei, mir einen herauszusuchen.

Telefonisch machte ich meine Sachbearbeiterin noch darauf aufmerksam, dass ich es begrüßen würde, wenn die Begutachtung nicht bei einem "normalen" Neurologen stattfindet, sondern bei einem Neurologen, der eine Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat. Daraufhin meinte meine SB, dass das unter Umständen gar nicht möglich wäre, weil die DRV nur mit bestimmten Neurologen Gutachterverträge hat und auch nur diese beauftragt werden können. Daraufhin meinte ich, dass ich bereits selbst recherchiert habe und ich fand z.B. an einer relativ nahegelegenen Uni die Kombination Neurologie/Schmerztherapie. Ich bekam als Antwort, ich würde doch kein Gutachten bei einem Prof. xy bekommen, das wäre ja viel zu teuer und das könnten sie nicht machen, da mit dem zur Verfügung stehenden Geld vernünftig gewirtschaftet werden müßte. Klar... :( Die Uni sagte mir, so ein Gutachten könnte durchaus mit 2.000,- Euro zu Buche schlagen.

Nun sind bei mir mit meinem schweren chron. Kopfschmerzsyndrom aber nunmal die Schmerzen das Leitsymptom für meine Arbeitsunfähigkeit bzw. volle Erwerbsminderung. Für die Begutachtung von Schmerzen gibt es Leitlinien, und ich habe Angst, dass ein Gutachter ohne eine entsprechende Zusatzqualifikation meine Schmerzen nicht ausreichend dokumentiert. Das war z.B. bereits bei meiner Erstantragstellung der Fall. Da war ich auch bei einem "normalen" Neurologen, der sich für mein Schmerzsyndrom so gut wie gar nicht interessiert hat. Erst recht wurden z.B. keine entsprechenden Schmerzfragebögen in die Begutachtung mit einbezogen, etc. - und das, obwohl laut Aussage der "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" Selbsteinschätzungsskalen und Fragebögen zu bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen im Sozialgerichtsverfahren sogar ausdrücklich gefordert werden. Gut, da steht zwar "im Sozialgerichtsverfahren", aber warum dann nicht auch schon vorher? Schließlich wollen ja beide Seiten eigentlich den Gang vors Sozialgericht nach Möglichkeit vermeiden.

Inzwischen habe ich das der DRV auch schriftlich mitgeteilt, dass ich beantrage, dass ich einen neurologischen Gutachter mit einer Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin zugewiesen bekomme.

Was ratet Ihr mir: Wie soll ich mich verhalten für den Fall, dass mir die DRV nur einen "normalen" neurologischen Gutachter benennt, der keine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Schmerzmedizin hat? Widerspruch einlegen (Ginge das überhaupt...?) oder trotzdem erstmal hingehen und schauen, was dabei herauskommt? Falls negativ für mich, dann darauf verweisen, dass der Gutachter ungeeignet war...

Vielen Dank für Eure Tips & Ratschläge.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo BernhardL.

im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten bist Du verpflichtet, dem Gutachtenauftrag der DRV zunächst nachzukommen. Denn eine eigene Gutachterwahl hast Du im derzeitigen Weitergewährungsfall vorerst noch nicht. Deshalb mußt Du verfahrensrechtlich auf der Hut sein.

Da Du aber zuerst an die DRV geschrieben hast, und dann hier erst um Hilfe nachfragst, ist es schwierig, Dir jetzt eine adäquate Antwort zu geben. Vorerst noch soviel - um zu vermeiden - dass das von der DRV beauftragte Gutachten nicht direkt zur DRV gelangt, entbinde den Gutachter nicht von der Schweigepflicht. Nur dann, wenn Du dessen Inhalt kennst. Ist das Gutachten in deiner Rentenakte, hast Du fast keine Chance, es dort wieder rauszubekommen.

Entspricht das neurologische Gutachten nicht deinen Vorstellungen, was Du ja befürchtest, kannst Du immernoch Einfluss auf den Gutachter nehmen. Dies ist besser, als später mit Beweisverwertungsverbot und Löschung aus der Akte zu agieren.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Bernhard,

kbi1989 hat erstmal völlig Recht, dem Gutachtenauftrag mußt Du auf alle Fälle folgen.

Ich bin aber auch der Auffassung, das insbesondere chronische Schmerzen eine eigene Krankheit darstellen bzw. in eine solche übergehen können. In diesem Zusammenhang ist es Dein Recht, dass ein Algesiologe / Schmerzgutachter in die Begutachtung eingebunden werden sollte.

Gerade hier sind spezielle Schmerzanalysen in Form von Fragebögen bzw.
psychometrische Testverfahren durchzuführen, die Intensität der Schmerzen zu bestimmen, Schmerztagebücher zu führen usw. und da ist sicherlich ein "normaler Neurologe" nicht entsprechend ausgerichtet.

Hab es selbst bei meinem Lebensgefährten erlebt, dass Schmerzen vielfach von Gutachtern, die hier nicht die erforderlichen Fachkenntnisse haben, fehlinterpretiert werden (Simulation).

Hast Du Deinen Antrag an die DRV entsprechend begründet?

Schlußendlich hast Du dann ja immer noch die Option das Gutachten anzufechten, wenn die Schmerzen nicht entsprechend gewürdigt wurden, zumal ja die DRV im Vorfeld informiert wurde.

Viel Glück von der Hasenmutter
 
Schmerzgutachter

Hallo Bernhard,

Du siehst es schon ganz richtig.
Mein Mann wurde von fast allen "normalen" Neurologen als Simulant hingestellt, seine Schmerzen wurden belächelt und runter gespielt.

Selbst im GA für die PUV haben 2 Neurologen die Schmerzen übersehen/hört und alles als "Unpäßlichkeit" abgetan.

Erst das Schmerzgutachten der Uni Mainz, (Neurologen und Schmerzärzte) haben ein umfangreiches GA erstellt und seine verchronifizierten Schmerzen bestätigt und als glaubhaft beschrieben und bescheinigt.

Nun ist dieses für unsere Private BUZ erstellt worden, aber ich denke so ein GA kann man doch auch für die DRV machen lassen.

Laß Dich nicht abwimmeln. Die anderen neurologischen Gutachten sind für Schmerzpatienten oft "für die Katz".

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo kbi1989,

kannst Du bitte kurz skizzieren, wie aus deiner Sicht das strategische Vorgehen bei der DRV aussehen sollte, wenn Bernhard hier zuerst nachgefragt hätte. Ausser der Ablehnung der Schweigepflichtsentbindung sehe ich hier im Moment keinen großen Aktionrahmen, aber vielleicht bin ich heute auch nur etwas langsam im Denken ;)

Gruß
tamtam
 
Hallo zusammen,

also das ganze kam so: Ich bekam - für mich völlig überraschend - einen Brief von der DRV, in dem stand, dass ich zu einem Neurologen Herrn X zum Gutachten bestellt worden bin. Den genauen Termin würde mir Herr X selbst mitteilen. Aber da kam nichts. Also rief ich mal bei der DRV an und erfuhr, dass der Auftrag an Herrn X storniert wurde, weil es der DRV zu lange gedauert hat, bis dieser den nächsten Termin frei gehabt hätte. Sie würden zur Zeit einen neuen Gutachter heraussuchen...

Nur deshalb war ich überhaupt dazu in der Lage, der DRV noch so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen, dass ich einen Gutachter möchte, der auch Schmerzmediziner ist. Nur nachdem, wie mich die SB diesbzgl. schon am Telefon abgewimmelt hat, bezweifle ich zu 99%, dass dies Berücksichtigung finden wird.

Also bleibt mir nur, wenn ich es richtig verstanden habe, trotzdem erstmal hinzugehen und das Gutachten vor der DRV zu lesen. Dann schauen, ob noch eine Einflußnahme möglich ist.

@ kbi1989: Ich war erst einmal bei einem Gutachter der DRV, und da brauchte ich, glaube ich, keine explizite Entbindung von der Schweigepflicht zu unterschreiben. Was mache ich denn in diesem Fall? Ich gehe mal davon aus, DRV und Gutachter setzen meine Einwilligung voraus aufgrund meines Antrages auf Weiterzahlung der EM-Rente... Oder ich habe irgendwo pauschal eingewilligt oder so ähnlich. Wenn meine Akte jedesmal dem internen ärztlichen Dienst der DRV vorgelegt wird, werde ich ja auch nicht gefragt, ob das für mich o.k. ist...

- Die DRV ist ja der Auftraggeber für das Gutachten. Hat diese damit nicht automatisch das Recht auf Einsichtnahme?

- Was mache ich, wenn der Gutachter das Gutachten gar nicht erst erstellen will, wenn ich ihm sage, dass ich ihn nicht von der Schweigepflicht gegenüber der DRV entbinde?

- Was mache ich, wenn mir der Gutachter unabhängig von der Sache mit der Schweigepflicht die Einsichtnahme in das Gutachten verwehrt, mit der Begründung, er hätte speziell bei psychiatrischen und psychischen Diagnosen und Beurteilungen das Recht dazu? (weil bei mir ist es ja kein "reines" neurologisches Gutachten, sondern aus psychischen Gründen ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten)

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

mit einer ehemals formularmässigen Schweigepflichtsentbindung, hast Du zunächst ja nur die Ärzte des ÄD der DRV entbunden. Diese überträgt sich nicht auf einen externen Gutachter der von der DRV beauftragt wird. Da dieser Arzt ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt, musst Du ihn auch extern von der Schweigepflicht entbinden, damit er gegenüber der DRV offenbaren darf.

Das habe ich gemeint, mit dem Hinweis auf die Schweigepflichtsentbindung. Mit diesem Instrument kannst Du dein derzeitiges Verwaltungsverfahren zur Weitergewährung der befristeten Rente leiten. Nach § 407 ZPO hat der Gutachter keine Handhabe, das beauftragte Gutachten abzulehnen, wenn Du ihn nicht von der Schweigepflicht entbindest. Verfahrenskundige lassen sich vor der Untersuchung dies schriftlich vom Gutachter bestätigen, dass er sich strafbar macht § 203 StGB (strafrechtliche Offenbarung), wenn er trotzdem ohne Schweigepflichtsentbindung, den Inhalt des Gutachtens weiterreicht. Du kannst ja nach Kenntnis des Inhaltes seines Gutachtens in nachträglich trotzdem von der Schweigepflicht entbinden.

So wie die SB´in dies Dir erklärt hat, versuchen die Leistungsträger aus Kostengründen, nur solche Ärzte zu beauftragen, die die spärlichen Kostenpauschalen zur Erstellung solcher Gutachten, vertraglich aktzeptieren. Das weite Spektrum der Fachrichtung Neurologie - insbesondere die schmerzmedizinischen Fachkenntnisse - besitzen solche vertraglichen Ärzte in der Regel nicht. Sie sind auf dem Gebiet Neurologie Allrounder aber keine schmerzmedizinisch ausgebildete Fachärzte. Diese Fachkompetenz obliegt in der Regel den Algesiologen öder den Anästhesisten oder Neuologen mit der Zusatzqualifikation "schmerzmedizinische Zusatzausbildung". Deshalb wäre es im weiteren Hinblick des anstehenden Verfahrens für dich von Wichtigkeit, dass Du als Erster das Ergebnis des Gutachtens zu lesen bekommst. Denn dann hast Du noch die Möglichkeit, direkt gegen den Gutachter anzugehen, dass er das Ergebnis seines Gutachtens ändert. Das geht dahingehend, dass Du ihn mit deinen ärztlichen Befunden konfrontieren kannst, wenn seine Einschätzung im Gutachten diesen Befunden nicht entspricht.

Ist das Gutachten in der Rentenakte, wirkt es sich u. U. auch mit Blick auf ein anstehendes Widerspruchsverfahren und späteres Klageverfahren immer negativ für Dich aus. Dann kannst Du nur noch mit Beweisverwertungsverbot und Löschung aus der Akte vorgehen, oftmals nur mit einem Klageverfahren. Dieses Prozedere kannst Du Dir ersparen, wenn Du nachträglich erst den Gutachter von der Schweigepflicht entbindest. Was mich aber in Deinem Fall stutzig macht, ist die Tatsache, dass der sozialmedizinische Dienst, von seiner ursprünglichen prognostischen Einschätzung her, nach so kurzer Zeit das Vorliegen der schmerzmedizinischen Voraussetzungen nicht mehr aktzeptieren will. Das kann nach den Grundsätzen der naturwissenschaftlich-medizinischen Fachliteratur nach so kurzer Zeit nicht der Fall sein. Das müssen ändere Gründe sein. Ich würde an deiner Stelle zunächst Akteneinsicht beantragen, um abzuklären, warum Du Dich jetzt wieder erneut einer neurologischen Begutachtung unterziehen sollst. Dann kannst Du auch deinen schriftlich vorgetragenen Wunsch -speziell von einem Fachmediziner - untersucht zu werden, substantiierter untermauern und medizinisch besser begründen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

tausend Dank für Deine sehr wertvollen Tips. Ich werde versuchen, sie umzusetzen, auch wenn ich mir vorstellen könnte, dass davon ein "normaler" Gutachter recht irritiert sein wird, da er wohl von den meisten seiner Probanden kaum mit derartigen Rechtsmitteln konfrontiert werden wird.

Wenn Du Dich wunderst, warum ich höchstwahrscheinlich zum Gutachter muß: Nun, Asche über mein Haupt, aber ich habe, als ich vor 5 Monaten den Antrag auf Weiterzahlung stellte, gleich mit reingeschrieben, dass ich beantrage, dass die volle EM-Rente auf Zeit in eine unbefristete EM-Rente umgewandelt wird. Ich wollte damals einfach für die Zukunft vermeiden, dass die regelmäßige nervliche Belastung mit der Verlängerungsprozedur ein Ende hat. Jetzt kann ich diesen Punkt eh nicht mehr rückgängig machen... :eek:

Eine Frage ist jedoch noch offen: Was mache ich, wenn der Gutachter mir die Einsicht in das Gutachten verwehren sollte mit der Begründung, er hätte bei neurologisch-psychiatrischen Befunden das Recht dazu, um (angeblich) den Patienten nicht zu belasten oder zu gefährden...

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard L

Zitat: er hätte bei neurologisch-psychiatrischen Befunden das Recht dazu, um (angeblich) den Patienten nicht zu belasten oder zu gefährden...

Diese Verweigung hierzu siehe SGB gibt es, nur es müssen hierzu echte gründe dafür vorbestehen , damit dir das gutachten vorenthalten werden kann.

Für mich machst du nicht den eindruck, es besteht die gefahr einer selbstgefährdung bzw.die Kenntnis des gutachtens würde eine Selbstgefährdung auslösen, oder gesundheitl. schaden zufügen.

Zum Schluß , gehe mit einer Person deines vertrauens zu dieser begutachtung . und erstelle hinterher ein gedächnisprotokoll über alles besagte.

Und lese dir nochmal den beitrag über verhalten bei gutachtern hier im Forum durch. Gemeint ist der betrag ,welche schlußfolgerungen die gutachter aus deinen angaben dann wie im Gutachten widergeben können..

vg natascha
 
Hallo Bernhard L.

bei mir ist es so, dass das Gutachten in psychiatrischer Hinsicht für mich nicht freigegeben wurde. Hier am PC kann niemand einen realistischen Eindruck von einer Person gewinnen, um daraus Schlußfolgerungen zu ziehen--wie "natascha" das Dir geschrieben hat.
Selber würde ich mich auch so einschätzen, das ich auf analytisch-logischem Gebiet nicht ganz schlecht bin--das aber nicht ausreicht um mit dem Gesammtbild fertig zu werden--o-ton der Rechtsanwältin ich würde mit dem Kopf dagegen arbeiten wenn ich das Gutachten erhalte.

Wenn es also bei Dir so ähnlich wäre, brauchst Du dir um die Verlängerung keine allzu große Sorgen machen. Ich weiß sehr gut wie belastend die ganze Prozedur mit den Gutachtern ist--möglicherweise brauchst du ja nur noch einmal dadurch.

Alles gute....

Grüße vom
Snooker
 
Hallo allerseits :)


bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass der DRV die ärztlichen Befundberichte (neurologisch, psychologisch) meiner behandelnden Ärzte leider nicht ausreichen. Ich muß zusätzlich noch zu einem Gutachter. Die DRV ist gerade dabei, mir einen herauszusuchen.
Ich bekam als Antwort, ich würde doch kein Gutachten bei einem Prof. xy bekommen, das wäre ja viel zu teuer und das könnten sie nicht machen, da mit dem zur Verfügung stehenden Geld vernünftig gewirtschaftet werden müßte.

Also Klartext: die DRV will Geld sparen, Du mußt jetzt also eine Formulierung hinkriegen, die es Dir ermöglicht bzw. der DRV ermöglicht Geld zu sparen ...

Es sind ärztliche Befunde vorhanden und die reichen der DRV nicht, bzw. sprechen für eine Weiterzahlung der Rente, also es ist zu teuer für die DRV

Also weißt Du wozu das zur Verfügung stehende Geld ausgegeben werden soll:

Dein Argument könnte sein, daß Du bei für Dich negativem Gutachten, vors Sozialgericht ziehst ... also wird es auch teuer für die DRV ...

Viel Glück

und

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Bernhard L.,

wenn der Gutachter, das neurologisch-psychiatrische Gutachten, Dir nicht aushändigen will, vorausgesetzt - die Kompetenz kann ich keinem Gutachter absprechen - wenn gravierende Gesundheitsprobleme im Inhalt des Gutachtens stehen sollten, dass lass es an deinen behandelnden Hausarzt oder behandelnden Neurologen schicken.

Oftmals steht aber in solchen Gutachten nur, dass eine chronische Schmerzsymptomatik vorliegt oder somatoforme Schmerzstörungen. Sollte aber das Krankheitsbild gravierendere Symptomatiken enthalten, ist es wirklich besser, wenn Dir der Inhalt des Gutachtens von einem Arzt erklärt wird.

Gruss
kbi1989
 
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