• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Update: Weiterzahlung meiner EM-Rente

Sorry, das ich mich jetzt einfach dazwischenpfusche, aber ich habe am Samstag POst von der DRV bekommen, mit der Bitte eine Schweigepflichtsentbindung für die Rehaklinik zu unterschreiben, da Sie zur weiteren Beurteilung meines Rentenantrages den Rehabericht haben müssen. Gleichzeitig haben sie mir mitgeteilt das ich zu einem Gutachten müsse. Termin wird noch zugeschickt. Ich möchte jetzt alles richtig machen und bin mit Bernhard L. einer Meinung, das Schmerzen ein spezieller Gutachter benötigt wird! Ich muss morgen die Schweigepflichtsentbindungen wegschicken und möchte ein Anschreiben dazutun (bezgl. des Gutachters). Wie gehe ich jetzt am besten vor

Vielen Dank für Eure Tips!
Gruß Thimonreiten

P.S. Rehabericht war positiv für mich, so lange 100% AU bis die Schmerzen im Griff sind!
 
Hallo Thimonreiten

Ich versteh die Welt nicht mehr, bei mir hatte sich die DRVB trotz mehrmaliger vollmacht und aufforderung geweigert diesen Rehabericht einzufordern trotz 3 jähriger Anmahnung und Dienstaufdichtsbeschwerden gegen diesen DRVB Laden in Gera.

Warum ist auch verständlich ,in ihrer eigenen Rehaklinik der DRVB wurde ich durch Pfusch und Falschbehandlung vergiftet und erlitt zudem noch eine Wirbelsäulenfraktur in der Pfuscherklinik der DRVB -Klinik.

Deshalb mußte der Rehaentlssungsbericht unterschlagen werden und durfte auch zur Begutachtung zur EU nicht auftauchen.

Ein gefälschter Rehaentlassungsbericht in Berlin angefordert enthielt sogar nur folgenden gesamthinweis: 7 Wochen auf reha 3kg Gewichtsverlust das wars.

Sollte dein Rehabericht zutreffend sein überlasse ihn der DRVB, aber vergewissere dich beim Gutachter ob er auch diesem vorliegt.

Die Machenschaften der DRVB sind oftmals so Befunde erhält der Gutachter überhaupt nicht, sondern diesem wird nur eine sozialmedizinische Begutachtung abverlangt.

Im Juristendeutsch nennt man sowas er soll nur ein freies Gutachten erstellen , etwa im Gegenwert von ca, 180 Euro.

Sei da bitte etwas mehr informiert was das Gutachterwesen bei der DRVB überhaupt bedeutet.
Im Zweifel gehste nur in Begleitung von Zeugen hin.


vg natascha
 
Hallo Natascha!

Habe den Rehabericht und aller anderen ärztlichen Berichte hier in Kopie vorliegen. Wollte die eigentlich nochmal zum Gutachter mitnehmen! Meine Tochter wird mich auch begleiten, da ich nicht fahren kann und ich unter starken Schwindelanfällen leide. Habe mir gedacht ich mache eine Liste von sämtlichen Unterlagen und laß mir das auch quittieren. Ich habe ein CRPS des gesamten rechten Armes und muss eigentlich von einem Gutachter begutachtet werden der damit auch Erfahrung hat. Jetzt nochmal meine Frage: Kann ich darauf im Vorfeld schon bestehen? Ich habe auch gelesen ich sollte den Gutachter auch nicht von seiner Schweigepflicht befreien, (sondern erst wenn ich weis was im Gutachten steht). Kommt das nicht komisch rüber beim Gutachten, ist der Gutachter dann vielleicht voreingenommen?
Ich weis ich bin lästig, aber ich hab leider überhaupt keine Ahnung. Und
besser vorher fragen als nachher das Nachsehen haben.

Über Eure Tips und Ratschläge freue ich mich sehr und bedanke mich schon im voraus.

Grüße Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

100 % AU bis die Schmerzen im Griff sind! Das ist mir zu vage. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff sagt nichts über dein Restleistungsvermögen aus. Im Gegenteil, wenn Du durch die Einnahme von Schmerzmitteln wieder arbeitsfähig bist, gibts keine Rente. Was steht in deinem Reha-Entlassungsbericht genau drinn? Steht das was von Berechnung des Restleistungsvermögen - unter 3 Std., oder über 3 Std. bis unter 6 Stunden- drinn. Wenn nicht aufpassen.

Maßgeblich für die gesetzl. Rente ist nicht eine 100 % ige AU (zeitlich befristete Arbeitsunfähigkeit), sondern die Bestimmung des Restleistungsvermögens wieviel Std. Du noch einer erwerbsmässigen Beschäftigung nachgehen kannst. Eine 100 % ige AU ist nur eine vorübergehende Befristung, aber keine auf Dauer angelegte, wie die Festlegung des Restleistungsvermögens auf die vorgenannten Stunden. Deshalb, damit Du Dir womöglich nicht ein Eigentor leistest, überprüfe deinen Reha-Entlassungsbericht genau, inwiefern die Feststellung getroffen wurde, inwieweit Du arbeitstäglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen kannst.

Falls noch Fragen sind, melde Dich!

Gruss
kbi1989
 
Hallo Thimonreiten

also ich halte es verzeihung für ne Schei.. haus.. parole den gutachter von seiner schweigepflicht nicht zu entbinden. Der gutachter erstellt im auftrag vom leistungsträger x ein gutachten was soll der blödsinn mit ich entbinde ihn erst wenn. die frage stellt sich nie.

Dieser übermittelt er dem auftraggeber, du kannst es dann zur einsichtnahme anfordern.

Inwieweit der auftraggeber dir folgt einen spezialgutachter aufsuchen zu können ist mehr als fraglich, in aller regel verfügen bzw. sollten neurologen und psychiater wenigstens ansatzweise sich mit dem Sachverhalt eines Schmerzpatienten auskennen, sollte er dies nicht kennen , müßte er vom gutachterauftrag abstandnehmen.

Gehe zum termin und bitte sende zuvor alle befunde zum auftraggeber und fordere diesen auf diese an den gutachter auszuhändigen. bzw. manchmal steht an dem anschreiben zum gutachtertermin bereits darauf bitte bringen sie alle unterlagen zum termin mit, dies läß du dir bescheinigen bei der aushändigung und führst alle befunde einzeln auf. Soweit haste ja richtig gedacht .

Schmerzfragebogen liegt dir ausgefüllt vor, gib diesen auch ab.

Deine tochter soll dich begleiten, sie soll halt sagen papa kann nicht so recht wegen der schmerzen etc. gehe ohne angst hin jedoch mit gewissen mißtrauen im hinterkopf.

tipp lies hier durch beiträge wie verhalte ich mich beim gutachter.

die unterlagen legste schön chronologisch aufbereitet vor, was du rausgibst ist deine sache.

Nachtrag :füge hinzu du leidest unter schlafstörungen wegen der schmerzen etc und unter erschöpfung , deine freizeitaktivitäten sind seit erkrankung eingestellt, also nix urlaub, fußball, oder sonstige aktivitäten welche nicht dem Krankheitsbild entsprechen erwähnen, dies nur am rande ist ein alter trick der gutachter hier fangfragen zu stellen.
dEINE bewegungen und testungen beim gutachter sollste vorher kennen.


vg natascha
 
Hallo kbi1989

Ich in die Tochter und tippe schnell die wesentlichen Sachen ab, meine Mutter braucht leider ewig............


Im Entlassungsbericht steht: Bei der am....durchgeführten Entlassungsuntersuchung bestand subjektiv keine Verbesserung der Beschwerdesymptomatik. Auch im Bereich der Schulter ist keine signifikante Verbesserung des Bewegungsumfanges erreicht worden. Es bestehen weiterhin schmerzbedingte zum Teil auch streßbedingte Schlafstörungen. Insgesamt ist die Patientin überhaupt nicht belastbar bezüglich Stress und Hektik.Eine endgültige sozialmedizinische Beurteilung ist zum Zeitpunkt der Abschlussuntersuchung noch nicht möglich. Bezüglich der letten Tätigkeit als Arzthelferin schließen wir uns dem Unfallgutachten an. Aufgrund der Einschränkung des rechten Armes besteht eine deutliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf Schreibarbeiten, Assistieren in der Behandlung, Pflege medizinischer Geräte und Apparate sowie Instrumente. Lediglich administrative Aufgaben kann die Patientin noch wahrnehmen. Aufgrund der starken Schmerzsymphtomatik ist die Patientin derzeit sowieso auch arbeitsunfähig und nicht nur leistungseingeschränkt. Die letzte Tätigkeit könnte unter der Voraussetzung, dass die Schmerzen reguliert werden wieder zwischen 3 und 6 Stunden durchgeführt werden, mit entsprechenden Umstrukturierungen. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen folgende Leistungseinschränkungen, sicherlich auch noch länger als 6 Monate: keine Arbeiten verbunden mit besonderen Anforderungen an die Haltefähigkeit und Kraft sowie Feinmotorik der rechten oberen Extremität aufgrund der genannten Bewegungs- und Belastungseinschränkungen sowie keine Arbeiten mit besonderen Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit aufgrund der ausgeprägten Schmerzsymptomatik.

Momentan nimmt meine Mutter: 2x 150 mg Lyrica und 1x 25 mg Amitryptilin. Keine wesentliche Schmerzreduktin. Mehr Tabletten gehen nicht so drömelt sie nur noch vor sich hin.

Liebe Grüße Simone
 
Hallo Thimonreiten,

mit der Schweigepflichtsentbindung kann es jeder halten, wie er will. Auf jeden Fall, mir war es wichtig, dass ich das Ergebniss schon vorher lesen konnte, und nicht erst, wenn es in der Akte stand.

Da in dem Reha-Entlassungsbericht das Restleistungsvermögen mit über 3 Std. bis unter 6 Std. schon bewertet wurde, hast Du gute Chancen, dass der RV-Träger sich dieser Einschätzung anschliesst und womöglich eine befristete Rente gewährt. Wegen der überdeutlichen Schmerzsymptomatik wäre es ratsam, dass im Rahmen einer neurologischen Befundung ein pathologisches Organkorrelat nachgewiesen werden könnte.

Gruss
kbi1989
 
Top