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UO muss sein Recht erkämpfen-Gegner kann das Recht erkaufen

UO muss sein Recht erkämpfen-Gegnerkann das Recht erkaufen?


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Akim

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Aug. 2017
Beiträge
8
Hallo alle zusammen,
Ich bin erst ganz neu in diesem Forum,hätte ich es früher schon gekannt,wäre vieles bei mir wahrscheinlich anders gelaufen.
Um es kurz zu machen verzichte ich auf die gesamte Vorgeschichte sonst müsste ich ellenlange Seiten schreiben.
Die Geschichte beginnt schon 1968 mit Meniskusabriß innen und außen linkes Knie,anerkannt als BG Unfall.
Im laufe der Jahre machte sich 2007 wegen starker Abnutzung des li.Kniegelenk eine TEP erforderlich. Im, Januar 2007 bekam ich eine TEP. Ich wurde entlassen mit starken Schmerzen und einem entzündetem Kniegelenk ohne jegliche Unterlagen der OP-die Einsichtnahme wurde mir verweigert und auch nicht ausgehändigt..Nach sofortiger Vorstellung bei meinem D-Arzt hat er sofort die BG angerufen und den Zustand mitgeteilt.2 Tage später rief mich dann die BG an und teilte mir einen sofortigen Termin mit in der BG Klinik Berlin. Bei der Untersuchung mittels einer Ganzbeinaufnahme erklärte man mir das es sich um eine Achsfehlstellung von mindestens 12° handelt die aber vermeidbar gewesen wäre. Ich bekam dann auch ein zeitnahen OP-Termin im April 2007.Im Mai 2007 hat die BG um Herausgabe der Krankenberichte und Unterlagen sowie den Op-Bericht angemahnt mit der Androhung des Leistungsentzug der OP. Bei der OP-Aufnahme stellte man auch noch einen Keim im Labor fest(Staphylococcus Aurelius). Während der OP fand man heraus das auch das Inlay zu klein bemessen wurde und deswegen es zu einer Achsfehlstellung kam. Auf Anraten der behandelnden Ärzte habe ich dann die Arzthaftpflichtstelle in Hannover. informiert. Diese veranlasste dann ein Gutachten von Professor Toklus in Hamburg. Zur Begutachtung stand ihm auch die Ganzbeinaufnahme zur Verfügung.Er kam ebenfalls zudem Schluss das es sich hierbei um einen Behandlungsfehler handelt welches dann auch nochmals von der Arzthaftpflichstelle bestätigt wurde und gab mir die Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung mit der Versicherung. Daraufhin wurde mir von der Versicherung 6000,00 € überwiesen aber mit dem Hinweis das es sich nicht um kein Anerkenntnis handelt. Dieses war dann der Anlass das mein Anwalt wegen der Geringfügigkeit der Summe und der Nachfolgeschäden Klage beim LG Stendal einreichte.
Das LG veranlasste dann ein (Gut)-Schlechtachten durch den Herrn DR.Lindemann-Sperfeld Handchirurg aus Halle (mit dem Hinweis wie das Gutachten auszufallen hat-eigene Vermutung-). Das Gutachten fiel dann auch dem entsprechend aus.Er bezog sich wissenschaftlich nur auf die Möglichkeiten einer Fehlstellung nicht aber in meinem speziellen Fall.Kein Wort über das zu kleine Inlay.Er betonte entgegen der wissenschaftlichen Meinung das nach seiner Ansicht eine Fehlstellung erst ab 13° beginnt (Auszug aus dem Handbuch für Chirurgen "eine Fehlstellung ist ab 10° korrekturpflichtig").Desweiteren betonte er das man eine Fehlstellung nur allein an Hand einer Ganzbeinaufnahme feststellen kann entgegen anderer Fachärzte und das überhaupt keine Ganzbeinaufnahme angefertigt wurde.Und jetzt kommt es ganz dicke,sämtliche behandelnden Ärzte haben sich auf diese Ganzbeinaufnahme berufen die jetzt plötzlich nicht mehr auffindbar ist ?Bei einem Gutachter unterschreibt man pauschal eine Schweigepflichtentbidung sowie die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (Ein Schelm der arges dabei denkt) Fazit: Klageabweisung aber die 6000,00 € bleiben bei mir. Sogar der Beklagtenvertreter der Versicherung schüttelte nur mit den Kopf.
Nächster Schritt,Berufung vor dem OLG Naumburg. Das Verfahren noch schlimmer.Die Richter hatten sich nicht einmal mit der Akte befasst.Beweis: Mein Anwalt fragte nach ob seine Stellungnahme die fristgrecht eingereicht hatte bekannt wäre. Die Richter sahen sich an und schüttelten den Kopf und unterbrachen daraufhin die Verhandlung um erst einmal Einsichtnahme in die Akten zu nehmen. In der Stellungnahme ging es auch insbesondere um die Ablehnung des Gutachters wegen Befangeheit,um Beweismittelzulassung,Gegengutachtenerstellung,Antrag auf Zeugenbefragung.Es wurde alles ignoriert und nichts zugelassen.Auf die Frage meines Anwalts an den Gutachter wie das zu kleine Inlay in das Knie kommt kam nur ein Achselzucken(nicht zulässig bei Gericht) stattdessen antwortete ein Beirichter für den Gutachter "woher soll der Gutachter das wissen denn er war doch bei der OP gar nicht dabei"(so etwas nennt man Einflussnahme auf den Gutachter und ist grundsätzlich nicht statthaft).Wir haben in diesem Moment auch das Inlay hochgehalten das es für jeden sichtbar war.Auf weitere Fragen erweckte bei uns den Eindruck das dieser Gutachter nur so von Inkompetenz strotzte. Die Verhandlung wurde dann aus Zeitgründen ohne Urteilsspruch beendet und wurde später schriftlich zugesandt. Urteil: Berufung abgewiesen. Begründung unter anderem "Wir hätten es versäumt Beweismittel vorzulegen und Anträge zustellen und es wäre außerdem nicht erkennbar gewesen auf welcher Grundlage der PR. Toklus die Fehlstellung berechnet habe (am Anfang schon dargestellt aber der Richter hat es nicht gelesen). Nächster Schritt An- trag auf Beschwerde beim BGH. Antwort: Keine Aussicht auf Erfolg! 2012 das Fazit: Ich musste aus finanziellen Gründen aufgeben.LEIDER auch eine Petition an Bundestag half nichts. Deshalb habe ich die Petition des Herrn Glanzer unterschrieben
 
Liebe Mods,
ich bitte um das Einfügen von Absätzen,
der Text ist kaum lesbar für mich.
Danke!

Hallo Akim, willkommen im Forum.

(Bitte schreibe mit Absätzen. Danke.)

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
Vielen Dank für Deine Nachricht.
Würde gerne den Text abändern aber ich weis nicht wie in den Text gelange?
Unter meinem Beitrag steht kein Änderungsbutton.
mfg
Akim
 
Zuletzt bearbeitet:
der Text mit Absätzen

Hier kommt der Text mit Absätzen:

Hallo alle zusammen,
Ich bin erst ganz neu in diesem Forum,hätte ich es früher schon gekannt,wäre vieles bei mir wahrscheinlich anders gelaufen.

Um es kurz zu machen verzichte ich auf die gesamte Vorgeschichte sonst müsste ich ellenlange Seiten schreiben.

Die Geschichte beginnt schon 1968 mit Meniskusabriß innen und außen linkes Knie,anerkannt als BG Unfall.

Im laufe der Jahre machte sich 2007 wegen starker Abnutzung des li.Kniegelenk eine TEP erforderlich. Im, Januar 2007 bekam ich eine TEP. Ich wurde entlassen mit starken Schmerzen und einem entzündetem Kniegelenk ohne jegliche Unterlagen der OP-die Einsichtnahme wurde mir verweigert und auch nicht ausgehändigt.

Nach sofortiger Vorstellung bei meinem D-Arzt hat er sofort die BG angerufen und den Zustand mitgeteilt.2 Tage später rief mich dann die BG an und teilte mir einen sofortigen Termin mit in der BG Klinik Berlin. Bei der Untersuchung mittels einer Ganzbeinaufnahme erklärte man mir das es sich um eine Achsfehlstellung von mindestens 12° handelt die aber vermeidbar gewesen wäre. Ich bekam dann auch ein zeitnahen OP-Termin im April 2007.Im Mai 2007 hat die BG um Herausgabe der Krankenberichte und Unterlagen sowie den Op-Bericht angemahnt mit der Androhung des Leistungsentzug der OP. Bei der OP-Aufnahme stellte man auch noch einen Keim im Labor fest(Staphylococcus Aurelius). Während der OP fand man heraus das auch das Inlay zu klein bemessen wurde und deswegen es zu einer Achsfehlstellung kam.

Auf Anraten der behandelnden Ärzte habe ich dann die Arzthaftpflichtstelle in Hannover. informiert. Diese veranlasste dann ein Gutachten von Professor Toklus in Hamburg. Zur Begutachtung stand ihm auch die Ganzbeinaufnahme zur Verfügung.Er kam ebenfalls zudem Schluss das es sich hierbei um einen Behandlungsfehler handelt welches dann auch nochmals von der Arzthaftpflichstelle bestätigt wurde und gab mir die Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung mit der Versicherung. Daraufhin wurde mir von der Versicherung 6000,00 € überwiesen aber mit dem Hinweis das es sich nicht um kein Anerkenntnis handelt. Dieses war dann der Anlass das mein Anwalt wegen der Geringfügigkeit der Summe und der Nachfolgeschäden Klage beim LG Stendal einreichte.

Das LG veranlasste dann ein (Gut)-Schlechtachten durch den Herrn DR.Lindemann-Sperfeld Handchirurg aus Halle (mit dem Hinweis wie das Gutachten auszufallen hat-eigene Vermutung-). Das Gutachten fiel dann auch dem entsprechend aus.Er bezog sich wissenschaftlich nur auf die Möglichkeiten einer Fehlstellung nicht aber in meinem speziellen Fall.Kein Wort über das zu kleine Inlay.Er betonte entgegen der wissenschaftlichen Meinung das nach seiner Ansicht eine Fehlstellung erst ab 13° beginnt (Auszug aus dem Handbuch für Chirurgen "eine Fehlstellung ist ab 10° korrekturpflichtig").

Desweiteren betonte er das man eine Fehlstellung nur allein an Hand einer Ganzbeinaufnahme feststellen kann entgegen anderer Fachärzte und das überhaupt keine Ganzbeinaufnahme angefertigt wurde.Und jetzt kommt es ganz dicke,sämtliche behandelnden Ärzte haben sich auf diese Ganzbeinaufnahme berufen die jetzt plötzlich nicht mehr auffindbar ist?

Bei einem Gutachter unterschreibt man pauschal eine Schweigepflichtentbidung sowie die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (Ein Schelm der arges dabei denkt) Fazit: Klageabweisung aber die 6000,00 € bleiben bei mir. Sogar der Beklagtenvertreter der Versicherung schüttelte nur mit den Kopf.

Nächster Schritt,Berufung vor dem OLG Naumburg. Das Verfahren noch schlimmer.Die Richter hatten sich nicht einmal mit der Akte befasst.Beweis: Mein Anwalt fragte nach ob seine Stellungnahme die fristgrecht eingereicht hatte bekannt wäre. Die Richter sahen sich an und schüttelten den Kopf und unterbrachen daraufhin die Verhandlung um erst einmal Einsichtnahme in die Akten zu nehmen.

In der Stellungnahme ging es auch insbesondere um die Ablehnung des Gutachters wegen Befangeheit,um Beweismittelzulassung,Gegengutachtenerstellung,Antrag auf Zeugenbefragung.Es wurde alles ignoriert und nichts zugelassen.Auf die Frage meines Anwalts an den Gutachter wie das zu kleine Inlay in das Knie kommt kam nur ein Achselzucken(nicht zulässig bei Gericht) stattdessen antwortete ein Beirichter für den Gutachter "woher soll der Gutachter das wissen denn er war doch bei der OP gar nicht dabei"(so etwas nennt man Einflussnahme auf den Gutachter und ist grundsätzlich nicht statthaft).

Wir haben in diesem Moment auch das Inlay hochgehalten das es für jeden sichtbar war.Auf weitere Fragen erweckte bei uns den Eindruck das dieser Gutachter nur so von Inkompetenz strotzte. Die Verhandlung wurde dann aus Zeitgründen ohne Urteilsspruch beendet und wurde später schriftlich zugesandt.

Urteil: Berufung abgewiesen. Begründung unter anderem "Wir hätten es versäumt Beweismittel vorzulegen und Anträge zustellen und es wäre außerdem nicht erkennbar gewesen auf welcher Grundlage der PR. Toklus die Fehlstellung berechnet habe (am Anfang schon dargestellt aber der Richter hat es nicht gelesen). Nächster Schritt An- trag auf Beschwerde beim BGH. Antwort: Keine Aussicht auf Erfolg! 2012 das Fazit: Ich musste aus finanziellen Gründen aufgeben.LEIDER auch eine Petition an Bundestag half nichts. Deshalb habe ich die Petition des Herrn Glanzer unterschrieben
 
UO Opfer muss sein Recht erkämpfen-Gegner kann das Recht erkaufen

Recht herzlichen Dank an Meli für die tatkräftige Unterstützung.
mfg
Akim
 
hallo akim,

Die Zahlung von 6.000,-- Euro kann doch womöglich als Eigenständnis für den Ärztefehler zu werten sein.

Wieso wurde gegen die Abweisung der Berufung nur Beschwerde eingelegt?

Wieso kamst du nicht vor dem BGH? Was waren da für Gründe für die Nichtzulassung genannt worden?

Prüfe nach, ob eine Anwaltshaftung womöglich in Frage kommen kann.

Lg. Rolandi
 
OLG Naumburg

Hallo Akim,

das OLG Naumburg scheint sehr speziell zu sein. In einem anderen Fall war ein Mandant von mir in Berufung vor dem OLG Naumburg. Komische Rechtsauffassung, die dort vertreten wurde.

Da ging es auch darum, dass der Gutachterkollege der Vorinstanz einen Haufen Schwachsinn in seinem Gutachten verfasst hatte, was nachweislich falsch war. Trotzdem lehnte das OLG die Berufung ab.

Interessant dabei war, dass die Allianz als Gegner offensichtlich mit dem Justizministerium Sachsen-Anhalt telefoniert haben muss und die mit den Gerichtspräsidenten vom OLG Naumburg. Denn anders kann man sich die Reaktion des OLG Naumburg nicht erklären, da die Vorinstanz nur so vor rechtlichen Fehlern strotzte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rolandi,
Laut Urteil vom OLG Naumburg war eine Berufung nicht zugelassen worden sondern lediglich eine Beschwerde. Als Antwort auf die Beschwerde kam vom BGH nur die Mitteilung "keine Aussicht auf Erfolg" ohne jegliche Begründung. Somit fällt dann auch die PKH weg und ich hätte selber finanzieren müssen,aber bei der damaligen persönlichen finanziellen Situation war es mir leider nicht möglich.
Das wesentliche an meiner Geschichte ist die Frage ob ich noch irgend eine Chance hätte da noch etwas zu erreichen wie z.B. Gegen den Gutachter angehen wegen Falschaussage oder gegen den Richter der ja offiziell Stellung bezog für den GA oder ähnliches.
Falls du noch irgend eine Frage hast, dann melde dich ich wäre Dir sehr Dankbar.
mfg
Akim
 
Hallo Rekobär,
Die gesamte Verhandlung kam mir damals recht suspekt vor,vor allem das sich das Gericht nicht ein mal die Akten vorher angesehen hat.Denn wie ich im Beitrag geschrieben habe ware in der Stellungnahme meines RA die Anträge wie Beweismittelzulassung,Gengutachten,Zeugenvorladung usw.Ich dachte immer ,ein Gericht muss darüber Befinden ob Zulassung ja oder Nein. nichts von alledem. Falls dir die Anwort nicht ausreichend erscheint,Frage mich bitte weiter.
mfg
Akim
 
Hallo Akim,

ein Gericht muss grundsätzlich GARNICHTS. Da wir mittlerweile alle wissen, das die Rechtsbeugung faktisch nicht existiert und nur in besonders krassen Fällen überhaupt erst verfolgt wird (bedeutet noch LANGE nicht das er auch verurteilt wird), dürfen Richter immer schön mit ihrer pauschalen Unabhängigkeit und ihrer freien Beweiswürdigung argumentieren.

Der BGH ist bereits von der Versicherungswirtschaft occupiert. Die Anwälte ebenso. Einer gab mir sogar völlig ungeniert zu, das er mit meiner Vertretung gegen die HUK Coburg Versicherung (wer denn sonst) in einen interessenkonflikt geraten würde.

Wenn PKH im Spiel ist, ist sowieso ende im Gelände, da man vorweg schon kein GA in den Prozess bringen kann und man dann der allseits bekannten und beliebten "Münsteraner" oder "Hannoveraner" Gutachterbande ausgeliefert wird(da kommen i-wie die meisten her). Kostenpflichtig versteht sich. Gerade bei den höheren Gerichten wird die Chance kleiner zu gewinnen. Trauen kann man darüberhinaus NIEMANDEN. Weder dem eigenen Anwalt noch der Ärzteschaft und schon gar nicht den Gutachtern und den Gerichten. Auch bei so manch privater Ärzteschaft sind die Verstrickungen zur Versicherungswirtschaft vorhanden. Nicht bei allen, aber auch hier gilt es besser nicht völlig blind zu vertrauen vor allem bei Unterlagen.

Es ist sicherlich nicht völlig unmöglich einen Rechtsstreit gegen eine Versicherung zu gewinnen, allerdings sollte mittlerweile jedem bewusst sein, das man gegen ein Netztwerk kämpft, die wirklich ALLES unternehmen zu einem größten Vorteil wie nur irgend möglich für sich selbst herzustellen. Großes finanzielles Risiko also. Nur bei wirklich eindeutigen abgerissenen Gliedmaßen oder eben Fälle wo schwer gegen zu argumentieren ist aufgrund des Schweregrades, wird halt der Einzelfall so weit wie nur irgend möglich heruntergespielt. Viele Stammtischhirne von Richtern, rülpsen auch mal gerne den Satz: "Wir sind hier nicht in Amerika". Aber gerade DA könnten wir wirklich viel von lernen, was freiheitliche Menschenwürde ist bzw. auch was wir mit unserem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit alles so anfangen könnten(ähnlich steht es auch in der Verfassung der USA). Doch GERADE hier wenn auch sonst alles aus den USA hier mehr oder weniger übernommen wird, machen wir in Deutschland (andere Länder EU sind da viel gerechter) eine Ausnahme. Warum? Weil D schon immer das Land der Konzerne (Banken, Auto, Versicherungen, u.a) und der jeweiligen Bonzen und Lobbyismus war. Es war schon immer das Land der Verstrickungen dieser mächtigen und reichen. Wann sich die benachteiligten endlich wirklich wehren, wann sie sich so wehren das es auch tatsächlich etwas bringt, ohne seine Existenz von den Regelmachern vernichtet zu bekommen, das ist nunmehr die entscheidene Frage!

Am besten trifft es folgender Satz: Versichert, verarscht, verkauft und verraten.

Als nächstes wollen die auch die Blechschäden angreifen und man "munkelt" ja schon über einen Gesetzesentwurf (Lobbyverband GDV und Anwaltskanzlei BLD) das künftig Versicherungen ihre eigenen GA für Blechschäden (die berühmten 3 zur Auswahl) bestimmen können. Was da dann alles vorher schon gewesen sein muss, kann man sich schon ausmalen.

Tolles Konzept übrigens: Alle kassieren und machen sich die Taschen voll. Die Privaten Konzerne haben die Gewalt und das Monopol(durch Lobbyismus oder besser gesagt Korruption des Staates) uns zu einem Vertrag zu zwingen wenn wir Auto fahren wollen, wir müssen also IMMER Prämie zahlen, ob es uns nun passt oder nicht. Dann nehmen sie einen Teil von dem Geld um es jenen zu geben, die dann darüber entscheiden ob sie das Versprechen einhalten müssen uns auszuzahlen, wie es im Vertrag steht, sonst wäre der Vertrag ja von vorneherein sittenwidrig, wenn es nur darum ginge Geld zu nehmen ohne Gegenleistung. Also hat man de facto ein TOP Geschäftsmodell: Viel Geld nehmen, wenig auszahlen, ein bisschen davon weggeben damit es auch so bleibt, FERTIG.

Hätte ich auch selbst mal drauf kommen können.....leider zu Spät
 
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