Hallo alle zusammen,
Ich bin erst ganz neu in diesem Forum,hätte ich es früher schon gekannt,wäre vieles bei mir wahrscheinlich anders gelaufen.
Um es kurz zu machen verzichte ich auf die gesamte Vorgeschichte sonst müsste ich ellenlange Seiten schreiben.
Die Geschichte beginnt schon 1968 mit Meniskusabriß innen und außen linkes Knie,anerkannt als BG Unfall.
Im laufe der Jahre machte sich 2007 wegen starker Abnutzung des li.Kniegelenk eine TEP erforderlich. Im, Januar 2007 bekam ich eine TEP. Ich wurde entlassen mit starken Schmerzen und einem entzündetem Kniegelenk ohne jegliche Unterlagen der OP-die Einsichtnahme wurde mir verweigert und auch nicht ausgehändigt..Nach sofortiger Vorstellung bei meinem D-Arzt hat er sofort die BG angerufen und den Zustand mitgeteilt.2 Tage später rief mich dann die BG an und teilte mir einen sofortigen Termin mit in der BG Klinik Berlin. Bei der Untersuchung mittels einer Ganzbeinaufnahme erklärte man mir das es sich um eine Achsfehlstellung von mindestens 12° handelt die aber vermeidbar gewesen wäre. Ich bekam dann auch ein zeitnahen OP-Termin im April 2007.Im Mai 2007 hat die BG um Herausgabe der Krankenberichte und Unterlagen sowie den Op-Bericht angemahnt mit der Androhung des Leistungsentzug der OP. Bei der OP-Aufnahme stellte man auch noch einen Keim im Labor fest(Staphylococcus Aurelius). Während der OP fand man heraus das auch das Inlay zu klein bemessen wurde und deswegen es zu einer Achsfehlstellung kam. Auf Anraten der behandelnden Ärzte habe ich dann die Arzthaftpflichtstelle in Hannover. informiert. Diese veranlasste dann ein Gutachten von Professor Toklus in Hamburg. Zur Begutachtung stand ihm auch die Ganzbeinaufnahme zur Verfügung.Er kam ebenfalls zudem Schluss das es sich hierbei um einen Behandlungsfehler handelt welches dann auch nochmals von der Arzthaftpflichstelle bestätigt wurde und gab mir die Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung mit der Versicherung. Daraufhin wurde mir von der Versicherung 6000,00 € überwiesen aber mit dem Hinweis das es sich nicht um kein Anerkenntnis handelt. Dieses war dann der Anlass das mein Anwalt wegen der Geringfügigkeit der Summe und der Nachfolgeschäden Klage beim LG Stendal einreichte.
Das LG veranlasste dann ein (Gut)-Schlechtachten durch den Herrn DR.Lindemann-Sperfeld Handchirurg aus Halle (mit dem Hinweis wie das Gutachten auszufallen hat-eigene Vermutung-). Das Gutachten fiel dann auch dem entsprechend aus.Er bezog sich wissenschaftlich nur auf die Möglichkeiten einer Fehlstellung nicht aber in meinem speziellen Fall.Kein Wort über das zu kleine Inlay.Er betonte entgegen der wissenschaftlichen Meinung das nach seiner Ansicht eine Fehlstellung erst ab 13° beginnt (Auszug aus dem Handbuch für Chirurgen "eine Fehlstellung ist ab 10° korrekturpflichtig").Desweiteren betonte er das man eine Fehlstellung nur allein an Hand einer Ganzbeinaufnahme feststellen kann entgegen anderer Fachärzte und das überhaupt keine Ganzbeinaufnahme angefertigt wurde.Und jetzt kommt es ganz dicke,sämtliche behandelnden Ärzte haben sich auf diese Ganzbeinaufnahme berufen die jetzt plötzlich nicht mehr auffindbar ist ?Bei einem Gutachter unterschreibt man pauschal eine Schweigepflichtentbidung sowie die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (Ein Schelm der arges dabei denkt) Fazit: Klageabweisung aber die 6000,00 € bleiben bei mir. Sogar der Beklagtenvertreter der Versicherung schüttelte nur mit den Kopf.
Nächster Schritt,Berufung vor dem OLG Naumburg. Das Verfahren noch schlimmer.Die Richter hatten sich nicht einmal mit der Akte befasst.Beweis: Mein Anwalt fragte nach ob seine Stellungnahme die fristgrecht eingereicht hatte bekannt wäre. Die Richter sahen sich an und schüttelten den Kopf und unterbrachen daraufhin die Verhandlung um erst einmal Einsichtnahme in die Akten zu nehmen. In der Stellungnahme ging es auch insbesondere um die Ablehnung des Gutachters wegen Befangeheit,um Beweismittelzulassung,Gegengutachtenerstellung,Antrag auf Zeugenbefragung.Es wurde alles ignoriert und nichts zugelassen.Auf die Frage meines Anwalts an den Gutachter wie das zu kleine Inlay in das Knie kommt kam nur ein Achselzucken(nicht zulässig bei Gericht) stattdessen antwortete ein Beirichter für den Gutachter "woher soll der Gutachter das wissen denn er war doch bei der OP gar nicht dabei"(so etwas nennt man Einflussnahme auf den Gutachter und ist grundsätzlich nicht statthaft).Wir haben in diesem Moment auch das Inlay hochgehalten das es für jeden sichtbar war.Auf weitere Fragen erweckte bei uns den Eindruck das dieser Gutachter nur so von Inkompetenz strotzte. Die Verhandlung wurde dann aus Zeitgründen ohne Urteilsspruch beendet und wurde später schriftlich zugesandt. Urteil: Berufung abgewiesen. Begründung unter anderem "Wir hätten es versäumt Beweismittel vorzulegen und Anträge zustellen und es wäre außerdem nicht erkennbar gewesen auf welcher Grundlage der PR. Toklus die Fehlstellung berechnet habe (am Anfang schon dargestellt aber der Richter hat es nicht gelesen). Nächster Schritt An- trag auf Beschwerde beim BGH. Antwort: Keine Aussicht auf Erfolg! 2012 das Fazit: Ich musste aus finanziellen Gründen aufgeben.LEIDER auch eine Petition an Bundestag half nichts. Deshalb habe ich die Petition des Herrn Glanzer unterschrieben
Ich bin erst ganz neu in diesem Forum,hätte ich es früher schon gekannt,wäre vieles bei mir wahrscheinlich anders gelaufen.
Um es kurz zu machen verzichte ich auf die gesamte Vorgeschichte sonst müsste ich ellenlange Seiten schreiben.
Die Geschichte beginnt schon 1968 mit Meniskusabriß innen und außen linkes Knie,anerkannt als BG Unfall.
Im laufe der Jahre machte sich 2007 wegen starker Abnutzung des li.Kniegelenk eine TEP erforderlich. Im, Januar 2007 bekam ich eine TEP. Ich wurde entlassen mit starken Schmerzen und einem entzündetem Kniegelenk ohne jegliche Unterlagen der OP-die Einsichtnahme wurde mir verweigert und auch nicht ausgehändigt..Nach sofortiger Vorstellung bei meinem D-Arzt hat er sofort die BG angerufen und den Zustand mitgeteilt.2 Tage später rief mich dann die BG an und teilte mir einen sofortigen Termin mit in der BG Klinik Berlin. Bei der Untersuchung mittels einer Ganzbeinaufnahme erklärte man mir das es sich um eine Achsfehlstellung von mindestens 12° handelt die aber vermeidbar gewesen wäre. Ich bekam dann auch ein zeitnahen OP-Termin im April 2007.Im Mai 2007 hat die BG um Herausgabe der Krankenberichte und Unterlagen sowie den Op-Bericht angemahnt mit der Androhung des Leistungsentzug der OP. Bei der OP-Aufnahme stellte man auch noch einen Keim im Labor fest(Staphylococcus Aurelius). Während der OP fand man heraus das auch das Inlay zu klein bemessen wurde und deswegen es zu einer Achsfehlstellung kam. Auf Anraten der behandelnden Ärzte habe ich dann die Arzthaftpflichtstelle in Hannover. informiert. Diese veranlasste dann ein Gutachten von Professor Toklus in Hamburg. Zur Begutachtung stand ihm auch die Ganzbeinaufnahme zur Verfügung.Er kam ebenfalls zudem Schluss das es sich hierbei um einen Behandlungsfehler handelt welches dann auch nochmals von der Arzthaftpflichstelle bestätigt wurde und gab mir die Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung mit der Versicherung. Daraufhin wurde mir von der Versicherung 6000,00 € überwiesen aber mit dem Hinweis das es sich nicht um kein Anerkenntnis handelt. Dieses war dann der Anlass das mein Anwalt wegen der Geringfügigkeit der Summe und der Nachfolgeschäden Klage beim LG Stendal einreichte.
Das LG veranlasste dann ein (Gut)-Schlechtachten durch den Herrn DR.Lindemann-Sperfeld Handchirurg aus Halle (mit dem Hinweis wie das Gutachten auszufallen hat-eigene Vermutung-). Das Gutachten fiel dann auch dem entsprechend aus.Er bezog sich wissenschaftlich nur auf die Möglichkeiten einer Fehlstellung nicht aber in meinem speziellen Fall.Kein Wort über das zu kleine Inlay.Er betonte entgegen der wissenschaftlichen Meinung das nach seiner Ansicht eine Fehlstellung erst ab 13° beginnt (Auszug aus dem Handbuch für Chirurgen "eine Fehlstellung ist ab 10° korrekturpflichtig").Desweiteren betonte er das man eine Fehlstellung nur allein an Hand einer Ganzbeinaufnahme feststellen kann entgegen anderer Fachärzte und das überhaupt keine Ganzbeinaufnahme angefertigt wurde.Und jetzt kommt es ganz dicke,sämtliche behandelnden Ärzte haben sich auf diese Ganzbeinaufnahme berufen die jetzt plötzlich nicht mehr auffindbar ist ?Bei einem Gutachter unterschreibt man pauschal eine Schweigepflichtentbidung sowie die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (Ein Schelm der arges dabei denkt) Fazit: Klageabweisung aber die 6000,00 € bleiben bei mir. Sogar der Beklagtenvertreter der Versicherung schüttelte nur mit den Kopf.
Nächster Schritt,Berufung vor dem OLG Naumburg. Das Verfahren noch schlimmer.Die Richter hatten sich nicht einmal mit der Akte befasst.Beweis: Mein Anwalt fragte nach ob seine Stellungnahme die fristgrecht eingereicht hatte bekannt wäre. Die Richter sahen sich an und schüttelten den Kopf und unterbrachen daraufhin die Verhandlung um erst einmal Einsichtnahme in die Akten zu nehmen. In der Stellungnahme ging es auch insbesondere um die Ablehnung des Gutachters wegen Befangeheit,um Beweismittelzulassung,Gegengutachtenerstellung,Antrag auf Zeugenbefragung.Es wurde alles ignoriert und nichts zugelassen.Auf die Frage meines Anwalts an den Gutachter wie das zu kleine Inlay in das Knie kommt kam nur ein Achselzucken(nicht zulässig bei Gericht) stattdessen antwortete ein Beirichter für den Gutachter "woher soll der Gutachter das wissen denn er war doch bei der OP gar nicht dabei"(so etwas nennt man Einflussnahme auf den Gutachter und ist grundsätzlich nicht statthaft).Wir haben in diesem Moment auch das Inlay hochgehalten das es für jeden sichtbar war.Auf weitere Fragen erweckte bei uns den Eindruck das dieser Gutachter nur so von Inkompetenz strotzte. Die Verhandlung wurde dann aus Zeitgründen ohne Urteilsspruch beendet und wurde später schriftlich zugesandt. Urteil: Berufung abgewiesen. Begründung unter anderem "Wir hätten es versäumt Beweismittel vorzulegen und Anträge zustellen und es wäre außerdem nicht erkennbar gewesen auf welcher Grundlage der PR. Toklus die Fehlstellung berechnet habe (am Anfang schon dargestellt aber der Richter hat es nicht gelesen). Nächster Schritt An- trag auf Beschwerde beim BGH. Antwort: Keine Aussicht auf Erfolg! 2012 das Fazit: Ich musste aus finanziellen Gründen aufgeben.LEIDER auch eine Petition an Bundestag half nichts. Deshalb habe ich die Petition des Herrn Glanzer unterschrieben